ProFIT Brandenburg 2023
ProFIT Brandenburg 2023
Überblick
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien sowie Markteinführung und Durchführbarkeitsstudien |
Förderart | Darlehen, Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), |
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden soll die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren erreicht werden.
Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen. Dabei sind FuE-Aktivitäten auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen, sowie internationale Kooperationen ausdrücklich eingeschlossen.
Aktuelle Meldungen
1. Änderung der Richtlinie ProFIT Brandenburg 2023
Die Richtlinie ProFIT Brandenburg wurde mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 07.06.2024 geändert.
Die Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Zuwendungen als De-minimis-Beihilfen können künftig auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt werden. Nach der neuen De-minimis-Verordnung können in einem Zeitraum von drei Jahren De-minimis-Beihilfen in Höhe von insgesamt 300.000,00 EUR (Gesamtsumme der gewährten De-minimis-Beihilfen) in Anspruch genommen werden.
Des Weiteren beträgt der neue Höchstfördersatz für Durchführbarkeitsstudien jetzt 50 Prozent.
Zuletzt wurde auch die Gültigkeit der Richtlinie bis zum 30.06.2027 verlängert.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Unternehmen:
Kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg
Nicht-KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg
Forschungseinrichtungen:
Forschungseinrichtungen mit ihrem Sitz, mindestens jedoch einer Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen (KMU) aus Berlin/Brandenburg
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) in den Phasen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung
- Marktvorbereitungs-/ Markteinführungsvorhaben
- Durchführbarkeitsstudien
- Prozess- und Organisationsinnovationen
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Bei FuE - Vorhaben und Prozess- und Organisationsinnovationen:
- projektbezogene Personalausgaben
- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
- projektbezogene Materialausgaben
- sonstige projektbezogene Einzelausgaben
- indirekte Ausgaben für industrielle Forschung
Bei Durchführbarkeitsstudien:
- Aufträge an Dritte
Bei Markteinführungsvorhaben:
- projektbezogene Personalausgaben
- Sonstige Einzelausgaben Markt
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
- die in Art. 7 der VO (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten
- Grundstücke,
- Tiere,
- Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen,
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
- Investitionen in das Nebengewerbe,
- Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Wie wird gefördert?
Große Unternehmen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg und optional einer Forschungseinrichtung gefördert.
Forschungseinrichtungen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg gefördert.
Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Innovationsphasen:
- Phase der industriellen Forschung: 80 %
- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
Der Höchstfördersatz für Durchführbarkeitsstudien und Prozess- und Organisationsinnovationen bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 50 %.
Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.
Die Förderung für Unternehmen kann als Zuschuss in der Phase der industriellen Forschung, Durchführbarkeitsstudien und die Prozess- und Organisationinnovationen gewährt werden.
Forschungseinrichtungen können für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung mit einem Zuschuss gefördert werden.
Förderung mit Darlehen: Die Förderung durch Darlehen beträgt maximal 3 Millionen Euro je Antrag.
Die Phase der experimentellen Entwicklung und die Markteinführung werden grundsätzlich mit zinsverbilligten Darlehen gefördert.
Konditionen
Darlehen:
Mit Darlehen können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden. Dieser hohe Mitfinanzierungsanteil ist jedoch nur möglich, sofern eine Kombination mit Zuschüssen vorliegt, da der Gesamtfinanzierungsanteil von 80% für ein Gesamtvorhaben nicht überschritten werden darf.
Die Konditionen (Laufzeit, Zinssätze, Kapitaldienste) werden im Einzelfall von der ILB festgelegt. Die Tilgungsfreiheit beträgt hierbei bis zu maximal 3 Jahren und die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 10 Jahre. Der Beihilfewert der Darlehen ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe und der Zinssätze resultieren. Zur Ermittlung der Beihilfewerte wird die Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 14 vom 19.1.2008, S. 6) angewandt.
Für die Marktvorbereitung und die Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfen gewährt. Innerhalb von drei Jahren darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 300.000 EUR nicht überschreiten.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Vor Antragstellung: Zu den FuE - und Marktvorhaben reichen Sie eine Projektskizze bei der WFBB ein, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet Ihnen die ILB zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.
Den Antrag reichen Sie mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB ein.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeitende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.
Ihr Vorhaben wird hierzu nach einem abgestimmten und für alle Antragstellenden bzw. Vorhaben einheitlichen Bewertungsschema begutachtet. Nach positiver fachlicher Prüfung und bei geschlossener Finanzierung ist eine Bewilligung, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, möglich.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 06/2024
- Stand: 06/2024
Antragsunterlagen
- Stand: 12/2024
Ergänzende Informationen
-
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023 - Stand: 08/2023
- Stand: 10/2022
- Stand: 02/2024
- Stand: 02/2024
-
Beiblätter Ausgaben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Stand: 02/2024 -
Bekanntmachung „INNOVATION EXPRESS CALL 2024 (IEC2024)“ für zirkuläre Bioökonomie- Wertschöpfungsketten
Stand: 04/2024 -
Gliederungsschema Projektskizze/Vorhabensbeschreibung FuE- und Markt-Vorhaben
Stand: 08/2023 - Stand: 07/2017
- Stand: 11/2022
-
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 - Stand: 02/2024
- Stand: 07/2024
-
Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 12/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 11/2017
-
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 - Stand: 12/2024
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2022
- Stand: 01/2024
- Stand: 07/2014
-
Merkblatt zur Stellung von Sicherheiten/ Finanzierungsbeteiligungen im Programm ProFIT 2023
Stand: 12/2024
Formulare
-
Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (Bei EU: ab Förderperiode 2021-2027, bei Nicht-EU: ab 11/2022)
Stand: 11/2022 -
Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022 -
Eigenerklärung der Zuwendungsempfangenden/ Darlehensnehmenden Sanktionen Russland
Stand: 05/2022 - Stand: 06/2019
- Stand: 03/2022
- Stand: 08/2023
- Stand: 08/2023
-
Stundennachweise für Unternehmen/ außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Stand: 04/2024 - Stand: 10/2023
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 12/2022
- Stand: 12/2022
-
Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023 - Stand: 03/2021
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Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022