ProFIT Brandenburg 2023

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Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg

Förderthemen

Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien sowie Markteinführung und Durchführbarkeitsstudien

Förderart Darlehen, Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

Mittelherkunft

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
Land Brandenburg


Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden soll die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren erreicht werden.

Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen. Dabei sind FuE-Aktivitäten auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen, sowie internationale Kooperationen ausdrücklich eingeschlossen.

Aktuelle Meldungen

1. Änderung der Richtlinie ProFIT Brandenburg 2023

Die Richtlinie ProFIT Brandenburg wurde mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 07.06.2024 geändert.

Die Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Zuwendungen als De-minimis-Beihilfen können künftig auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt werden. Nach der neuen De-minimis-Verordnung können in einem Zeitraum von drei Jahren De-minimis-Beihilfen in Höhe von insgesamt 300.000,00 EUR (Gesamtsumme der gewährten De-minimis-Beihilfen) in Anspruch genommen werden.

Des Weiteren beträgt der neue Höchstfördersatz für Durchführbarkeitsstudien jetzt 50 Prozent.

Zuletzt wurde auch die Gültigkeit der Richtlinie bis zum 30.06.2027 verlängert.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

Unternehmen:

Kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg

Nicht-KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg

Forschungseinrichtungen:

Forschungseinrichtungen mit ihrem Sitz, mindestens jedoch einer Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen (KMU) aus Berlin/Brandenburg

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) in den Phasen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung
  • Marktvorbereitungs-/ Markteinführungsvorhaben
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Prozess- und Organisationsinnovationen

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

Bei FuE - Vorhaben und Prozess- und Organisationsinnovationen:

  • projektbezogene Personalausgaben
  • Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
  • projektbezogene Materialausgaben
  • sonstige projektbezogene Einzelausgaben
  • indirekte Ausgaben für industrielle Forschung

Bei Durchführbarkeitsstudien:

  • Aufträge an Dritte

Bei Markteinführungsvorhaben:

  • projektbezogene Personalausgaben
  • Sonstige Einzelausgaben Markt

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • die in Art. 7 der VO (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten
  • Grundstücke,
  • Tiere,
  • Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen,
  • aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Investitionen in das Nebengewerbe,
  • Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
  • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Wie wird gefördert?

Große Unternehmen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg und optional einer Forschungseinrichtung gefördert.

Forschungseinrichtungen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg gefördert.

Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Innovationsphasen:

  • Phase der industriellen Forschung: 80 %
  • Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
Die Förderhöchstsätze beinhalten Boni für KMU und Verbundvorhaben.

Der Höchstfördersatz für Durchführbarkeitsstudien und Prozess- und Organisationsinnovationen bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 50 %.

Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.

Die Förderung für Unternehmen kann als Zuschuss in der Phase der industriellen Forschung, Durchführbarkeitsstudien und die Prozess- und Organisationinnovationen gewährt werden.

Forschungseinrichtungen können für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung mit einem Zuschuss gefördert werden.

Förderung mit Darlehen: Die Förderung durch Darlehen beträgt maximal 3 Millionen Euro je Antrag.

Die Phase der experimentellen Entwicklung und die Markteinführung werden grundsätzlich mit zinsverbilligten Darlehen gefördert.

Konditionen

Darlehen:
Mit Darlehen können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden. Dieser hohe Mitfinanzierungsanteil ist jedoch nur möglich, sofern eine Kombination mit Zuschüssen vorliegt, da der Gesamtfinanzierungsanteil von 80% für ein Gesamtvorhaben nicht überschritten werden darf.

Die Konditionen (Laufzeit, Zinssätze, Kapitaldienste) werden im Einzelfall von der ILB festgelegt. Die Tilgungsfreiheit beträgt hierbei bis zu maximal 3 Jahren und die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 10 Jahre. Der Beihilfewert der Darlehen ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe und der Zinssätze resultieren. Zur Ermittlung der Beihilfewerte wird die Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 14 vom 19.1.2008, S. 6) angewandt.

Für die Marktvorbereitung und die Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfen gewährt. Innerhalb von drei Jahren darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 300.000 EUR nicht überschreiten.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Vor Antragstellung: Zu den FuE - und Marktvorhaben reichen Sie eine Projektskizze bei der WFBB ein, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet Ihnen die ILB zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.

Den Antrag reichen Sie mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB ein.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 30. Juni 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeitende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.

Ihr Vorhaben wird hierzu nach einem abgestimmten und für alle Antragstellenden bzw. Vorhaben einheitlichen Bewertungsschema begutachtet. Nach positiver fachlicher Prüfung und bei geschlossener Finanzierung ist eine Bewilligung, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, möglich.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Antragsunterlagen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise