Wie ist das Antragsverfahren?
Der nächste Auswahlstichtag für die Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie wird hiermit auf den 3. April festgesetzt.
Für die Antragstellung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten mit Hauptwohnsitz und mit Betriebsstätte im Land Brandenburg stehen Haushaltsmittel in Höhe von 750.000 Euro zur Verfügung.
Ihren Antrag können Sie online einreichen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.
Eine laufende Antragstellung ist möglich.
Der nächste planmäßige Auswahlstichtag wird am 1. November 2024 erfolgen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel rechtzeitig bekannt gegeben.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat mit Wirkung vom 15. September 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau J. Sümnick (Tel.: 0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (Tel.: 0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.