Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024

Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024

Kontakt

  • Portrait von Julia Sümnick Julia Sümnick Tel.: 0331 660-1656
    Fax: 0331 660-62402
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Programmleitung

  • Portrait Danny Reckert Danny Reckardt Referatsleiter
    Tel.: 0331 660-1310
    Fax: 0331 660-62402
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Weitere Ansprechpersonen beim MLUK

  • Lukas Büenfeld Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
    Referat 33
    Teil B,C,D
    Tel.: 0331 866-7690
    E-Mail Kontakt
  • Sabine Schneider Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
    Referat 51
    für Teil A
    Tel.: 0331 866-7037
    Fax: 0331 27548-7037
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Programminformationen des MLUK

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Überblick

Gefördert wird die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und weiteren Akteuren, um einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bzw. sonstiger Landnutzungsformen und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete im Land Brandenburg zu leisten.

Fördernehmer

Landwirtschaftliche Betriebsinhaber (Landwirte), Zusammenschlüsse von mehreren Betriebsinhabern und anderen Akteuren sowie Kooperationen von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Landnutzer, wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-, Umwelt- und Interessenverbände etc

Förderthemen

Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung regionaler und überregionaler Netzwerke und Kooperationen (Teil A), Zusammenarbeit im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen (Teil B), Gebietskooperationen in Form von brandenburgischen Ökomodellregionen (Teil C) sowie Zusammenschlüsse zur Entwicklung, Etablierung oder Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten (Teil D)

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Netzwerken, Kooperationen und regionaler Wertschöpfungsketten

Mittelherkunft

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg


Ziel des Programms

Das Förderprogramm dient der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer zur Eindämmung des Klimawandels und dessen Auswirkungen. Es unterstützt den Schutz der Ressourcen durch die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Umweltprojekte.

Es leistet einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bzw. sonstige Landnutzungsformen und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete.

Mit dieser Förderung werden ein nachhaltiger Umweltschutz sowie die Einhaltung der Umweltqualität durch Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel verfolgt.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse
  • natürliche Personen,
  • Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen

Beachtung spezifischer Regelungen in den Richtlinienteilen:

Teil B:

  • Landwirte oder Zusammenschlüsse von Landwirten
  • Zusammenschlüsse von Landwirten und relevanten Akteuren

Teil C und D:

  • Zusammenschlüsse bestehend aus einem Leadpartner als Antragsteller und weiteren relevanten Akteuren

Was wird gefördert?

Die Richtlinie unterteilt sich in vier Teile (A bis D) mit unterschiedlichen Förderthemen:

Teil A

Gefördert wird die Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung von regionalen und überregionalen Netzwerken und Kooperationen, die den Erfahrungs- und Informationsaustausch von Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren sowie der Verbraucher unterstützen, dessen Aktivitäten in Form von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen, Feld- und Aktionstagen, Netzwerktreffen oder vergleichbaren Formaten stattfinden oder die eine Erarbeitung praxisorientierter Studien und Handlungsempfehlungen sowie Pilotvorhaben für eine ressourcen-, umwelt- und klimaschonende/klimaangepasste landwirtschaftliche Nutzung und Zusammenarbeit von Akteuren zum Ziel haben..

Teil B

  • Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege im Rahmen von Kooperationen.
  • Konzeptbegleitung (sogenanntes Konzeptmanagement) zur Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten, zur Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale und zur Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen.

Teil C

Gefördert wird ein Regionalmanagement zur Prozessbegleitung in der Modellregion, mit nachstehenden Inhalten:

  • Unterstützung von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten, welche die Ökomodellregion auszeichnen und die Grundlage der Gebietskooperation bilden
  • Zusammenarbeit der Akteure regionaler ökologischer Erzeugung mit lokaler Gastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und lokaler Märkte
  • Zusammenarbeit von weiteren Akteuren des Ökolandbaus und Akteuren in der Versorgungskette
  • Informationsarbeit zu den Themen der landwirtschaftlichen ökologischen Erzeugung sowie der Regionalität, unter anderem in Bezug auf Verarbeitung, Handel und Ernährung

Teil D

Projekte zur Entwicklung, Etablierung oder Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten, in denen verschiedene Akteure, koordiniert durch einen Wertschöpfungskettenentwickler, in nachstehenden Themenfeldern zusammenarbeiten

  • landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse bis zur Handelsware und/oder für die Gastronomie oder andere Großverbraucher sowie
  • Materialien biogenen, regionaltypischen oder natürlichen Ursprungs zur stofflichen Nutzung, insbesondere im Bereich Bauen

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Investitionen gemäß Artikel 73 und 74 Verordnung (EU) 2021/2115
  • Vorhaben unter ausschließlicher Beteiligung von Forschungseinrichtungen
  • Schutzrechtsanmeldungen inklusive Patentanwaltsgebühren
  • Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen
  • bestehende Projekte ohne zusätzlichen Mehrwert
  • Maßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Beratungsdienstleistungen, die über die Beratungsrichtlinie förderfähig sind
  • Investitionen in Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energieträger

Wie wird gefördert?

Je nach Förderschwerpunkt kann ein Zuschuss in Höhe von 80 bis 100 Prozent gewährt werden.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie direkt zum Antragssystem.

Je nach Förderschwerpunkt ergibt sich das nachstehende Vorverfahren.

In den Richtlinienteilen A, B und D findet das Verfahren der kontinuierlichen Antragstellung mit Auswahlterminen Anwendung (siehe Ziffer VI 2 der Richtlinie).

Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 11. bis 15. November 2024 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.
Im Zeitraum vom 16. bis 20. Dezember 2024 erhalten Sie vom MLEUV eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.
Eine erste Projektauswahl erfolgt am 10. Februar 2025 unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Auswahltermine folgen und werden auf dieser Seite genannt.

In dem Richtlinienteil C findet das Verfahren der Förderaufrufe mit Antragsstichtag und Auswahlterminen Anwendung. Dies bedeutet, dass mit dem Förderaufruf ein Antragsstichtag sowie ein Auswahltermin genannt werden

Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 13. bis 17. Januar 2025 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.
Im Zeitraum vom 10. bis 14. Februar 2025 erhalten Sie vom MLEUV eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.
Den Förderantrag stellen Sie bis zum Antragsstichtag am 14. März 2025. Die Projektauswahl erfolgt anschließend zu einem noch nicht festgelegten Termin unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Förderaufrufe können folgen und werden auf dieser Seite genannt.


Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 15.08.2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31.12.2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB sind Frau J. Sümnick (0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.

Was ist noch zu beachten

  • Es gilt das Erstattungsprinzip.
  • Die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben erfolgt gemäß den veröffentlichten Projektauswahlkriterien.