Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024

Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024

Kontakt

  • Portrait von Julia Sümnick Julia Sümnick Tel.: 0331 660-1656
    Fax: 0331 660-62402
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Programmleitung

  • Portrait Danny Reckert Danny Reckardt Referatsleiter
    Tel.: 0331 660-1310
    Fax: 0331 660-62402
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Weitere Ansprechpersonen beim MLUK

  • Lukas Büenfeld Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
    Referat 33
    Teil B,C,D
    Tel.: 0331 866-7690
    E-Mail Kontakt
  • Sabine Schneider Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
    Referat 51
    für Teil A
    Tel.: 0331 866-7037
    Fax: 0331 27548-7037
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Programminformationen des MLUK

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Überblick

Gefördert wird die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und weiteren Akteuren, um einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bzw. sonstiger Landnutzungsformen und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete im Land Brandenburg zu leisten.

Fördernehmer

Landwirtschaftliche Betriebsinhaber (Landwirte), Zusammenschlüsse von mehreren Betriebsinhabern und anderen Akteuren sowie Kooperationen von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Landnutzer, wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-, Umwelt- und Interessenverbände etc

Förderthemen

Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung regionaler und überregionaler Netzwerke und Kooperationen (Teil A), Zusammenarbeit im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen (Teil B), Gebietskooperationen in Form von brandenburgischen Ökomodellregionen (Teil C) sowie Zusammenschlüsse zur Entwicklung, Etablierung oder Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten (Teil D)

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Netzwerken, Kooperationen und regionaler Wertschöpfungsketten

Mittelherkunft

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg


Ziel des Programms

Das Förderprogramm dient der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer zur Eindämmung des Klimawandels und dessen Auswirkungen. Es unterstützt den Schutz der Ressourcen durch die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Umweltprojekte.

Es leistet einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bzw. sonstige Landnutzungsformen und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete.

Mit dieser Förderung werden ein nachhaltiger Umweltschutz sowie die Einhaltung der Umweltqualität durch Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel verfolgt.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse
  • natürliche Personen,
  • Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen

Beachtung spezifischer Regelungen in den Richtlinienteilen:

Teil B:

  • Landwirte oder Zusammenschlüsse von Landwirten
  • Zusammenschlüsse von Landwirten und relevanten Akteuren

Teil C und D:

  • Zusammenschlüsse bestehend aus einem Leadpartner als Antragsteller und weiteren relevanten Akteuren

Was wird gefördert?

Die Richtlinie unterteilt sich in vier Teile (A bis D) mit unterschiedlichen Förderthemen:

Teil A

Unterstützung von regionalen und überregionalen Netzwerken und Kooperationen bei der Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung dieser für eine ressourcen-, umwelt- und klimaschonende sowie klimaangepasste landwirtschaftliche Nutzung und Zusammenarbeit von Akteuren.

Teil B

  • Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege im Rahmen von Kooperationen.
  • Konzeptbegleitung (sogenanntes Konzeptmanagement) zur Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten, zur Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale und zur Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen.

Teil C

Regionalmanagement zur Prozessbegleitung in der Modellregion, mit nachstehenden Inhalten:

  • Unterstützung von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten, welche die Ökomodellregion auszeichnen und die Grundlage der Gebietskooperation bilden
  • Zusammenarbeit der Akteure regionaler ökologischer Erzeugung mit lokaler Gastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und lokaler Märkte
  • Zusammenarbeit von weiteren Akteuren des Ökolandbaus und Akteuren in der Versorgungskette
  • Informationsarbeit zu den Themen der landwirtschaftlichen ökologischen Erzeugung sowie der Regionalität, unter anderem in Bezug auf Verarbeitung, Handel und Ernährung

Teil D

Projekte zur Entwicklung, Etablierung oder Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten, in denen verschiedene Akteure, koordiniert durch einen Wertschöpfungskettenentwickler, in nachstehenden Themenfeldern zusammenarbeiten

  • landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse bis zur Handelsware und/oder für die Gastronomie oder andere Großverbraucher sowie
  • Materialien biogenen, regionaltypischen oder natürlichen Ursprungs zur stofflichen Nutzung, insbesondere im Bereich Bauen

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Investitionen gemäß Artikel 73 und 74 Verordnung (EU) 2021/2115
  • Vorhaben unter ausschließlicher Beteiligung von Forschungseinrichtungen
  • Schutzrechtsanmeldungen inklusive Patentanwaltsgebühren
  • Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen
  • bestehende Projekte ohne zusätzlichen Mehrwert
  • Maßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Beratungsdienstleistungen, die über die Beratungsrichtlinie förderfähig sind
  • Investitionen in Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energieträger

Wie wird gefördert?

Je nach Förderschwerpunkt kann ein Zuschuss in Höhe von 80 bis 100 Prozent gewährt werden.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie direkt zum Antragssystem.

Je nach Förderschwerpunkt ergibt sich das nachstehende Vorverfahren.

In den Richtlinienteilen A, B und D findet das Verfahren der kontinuierlichen Antragstellung mit Auswahlterminen Anwendung (siehe Ziffer VI 2 der Richtlinie). Die Auswahltermine werden mindestens 16 Wochen im Voraus bekanntgegeben.

Vor der Einreichung des Förderantrages ist eine aussagefähige Konzept-/Projektbeschreibung vorzulegen. Diese ist für den Teil A beim MLUK, Referat 51 und für die Teile B und D beim MLUK, Referat 33 einzureichen.

Nachdem der Antragstellende die positive fachliche Stellungnahme erhalten hat, kann der Förderantrag eingereicht werden.

In dem Richtlinienteil C findet das Verfahren der Förderaufrufe mit Antragsstichtag und Auswahlterminen Anwendung. Dies bedeutet, dass mit dem Förderaufruf ein Antragsstichtag sowie ein Auswahltermin genannt werden

Vor der Einreichung des Förderantrages ist eine aussagefähige Konzept-/Projektbeschreibung spätestens 8 Wochen vor dem veröffentlichten Antragsstichtag beim Referat 33 MLUK vorzulegen.

Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung.

Die jeweiligen Termine werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Nutzen Sie einfach den Service des ILB-Newsletters, um rechtzeitig an die Auswahltermine erinnert zu werden.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 15.08.2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31.12.2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB sind Frau J. Sümnick (0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.

Was ist noch zu beachten

  • Es gilt das Erstattungsprinzip.
  • Die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben erfolgt gemäß den veröffentlichten Projektauswahlkriterien.