ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenGefördert wird die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und weiteren Akteuren, um einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bzw. sonstiger Landnutzungsformen und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete im Land Brandenburg zu leisten.
Fördernehmer | Landwirtschaftliche Betriebsinhaber (Landwirte), Zusammenschlüsse von mehreren Betriebsinhabern und anderen Akteuren sowie Kooperationen von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Landnutzer, wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-, Umwelt- und Interessenverbände etc |
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Förderthemen | Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung regionaler und überregionaler Netzwerke und Kooperationen (Teil A), Zusammenarbeit im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen (Teil B), Gebietskooperationen in Form von brandenburgischen Ökomodellregionen (Teil C) sowie Zusammenschlüsse zur Entwicklung, Etablierung oder Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten (Teil D) |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Netzwerken, Kooperationen und regionaler Wertschöpfungsketten |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg |
Das Förderprogramm dient der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer zur Eindämmung des Klimawandels und dessen Auswirkungen. Es unterstützt den Schutz der Ressourcen durch die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Umweltprojekte.
Es leistet einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bzw. sonstige Landnutzungsformen und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete.
Mit dieser Förderung werden ein nachhaltiger Umweltschutz sowie die Einhaltung der Umweltqualität durch Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel verfolgt.
Beachtung spezifischer Regelungen in den Richtlinienteilen:
Teil B:
Teil C und D:
Die Richtlinie unterteilt sich in vier Teile (A bis D) mit unterschiedlichen Förderthemen:
Gefördert wird die Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung von regionalen und überregionalen Netzwerken und Kooperationen, die den Erfahrungs- und Informationsaustausch von Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren sowie der Verbraucher unterstützen, dessen Aktivitäten in Form von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen, Feld- und Aktionstagen, Netzwerktreffen oder vergleichbaren Formaten stattfinden oder die eine Erarbeitung praxisorientierter Studien und Handlungsempfehlungen sowie Pilotvorhaben für eine ressourcen-, umwelt- und klimaschonende/klimaangepasste landwirtschaftliche Nutzung und Zusammenarbeit von Akteuren zum Ziel haben..
Gefördert wird ein Regionalmanagement zur Prozessbegleitung in der Modellregion, mit nachstehenden Inhalten:
Projekte zur Entwicklung, Etablierung oder Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten, in denen verschiedene Akteure, koordiniert durch einen Wertschöpfungskettenentwickler, in nachstehenden Themenfeldern zusammenarbeiten
Je nach Förderschwerpunkt kann ein Zuschuss in Höhe von 80 bis 100 Prozent gewährt werden.
Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie direkt zum Antragssystem.
Je nach Förderschwerpunkt ergibt sich das nachstehende Vorverfahren.
In den Richtlinienteilen A, B und D findet das Verfahren der kontinuierlichen Antragstellung mit Auswahlterminen Anwendung (siehe Ziffer VI 2 der Richtlinie).
Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen können Sie laufend an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de senden.
Gleichzeitig können Sie laufend Förderanträge stellen. Dazu benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme des MLEUV aus der ein positives Votum hervorgeht. Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreif vorliegenden Anträgen an den Auswahlterminen:
28. März 2025 (Budget A&B: 2,2 Millionen Euro, D: 1,4 Millionen Euro),
28. April 2025 (Budget: offen),
26. Mai 2025 (Budget:offen),
23.Juni 2025 (Budget offen).
Weitere Auswahltermine folgen und werden auf dieser Seite genannt.
In dem Richtlinienteil C findet das Verfahren der Förderaufrufe mit Antragsstichtag und Auswahlterminen Anwendung. Dies bedeutet, dass mit dem Förderaufruf ein Antragsstichtag sowie ein Auswahltermin genannt werden
Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 13. bis 17. Januar 2025 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.
Im Zeitraum vom 10. bis 14. Februar 2025 erhalten Sie vom MLEUV eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.
Den Förderantrag stellen Sie bis zum Antragsstichtag am 28. März 2025. Die Projektauswahl erfolgt anschließend an den Auswahlterminen 30. April 2025, 30. Mai 2025 und 30. Juni 2025 unter bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Förderaufrufe können folgen und werden auf dieser Seite genannt.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 15.08.2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31.12.2027 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB sind Frau J. Sümnick (0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus dem EU-Fonds ELER (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024Merkblatt zur Ermittlung der Personalkosten und der Restkosten
Stand: 02/2025Verpflichtungen zur Information- und Sichtbarmachung ELER 2023 - 2027
Stand: 10/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019