Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie direkt zum Antragssystem.
Je nach Förderschwerpunkt ergibt sich das nachstehende Vorverfahren.
In den Richtlinienteilen A, B und D findet das Verfahren der kontinuierlichen Antragstellung mit Auswahlterminen Anwendung (siehe Ziffer VI 2 der Richtlinie). Die Auswahltermine werden mindestens 16 Wochen im Voraus bekanntgegeben.
Vor der Einreichung des Förderantrages ist eine aussagefähige Konzept-/Projektbeschreibung vorzulegen. Diese ist für den Teil A beim MLUK, Referat 51 und für die Teile B und D beim MLUK, Referat 33 einzureichen.
Nachdem der Antragstellende die positive fachliche Stellungnahme erhalten hat, kann der Förderantrag eingereicht werden.
In dem Richtlinienteil C findet das Verfahren der Förderaufrufe mit Antragsstichtag und Auswahlterminen Anwendung. Dies bedeutet, dass mit dem Förderaufruf ein Antragsstichtag sowie ein Auswahltermin genannt werden
Vor der Einreichung des Förderantrages ist eine aussagefähige Konzept-/Projektbeschreibung spätestens 8 Wochen vor dem veröffentlichten Antragsstichtag beim Referat 33 MLUK vorzulegen.
Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung.
Die jeweiligen Termine werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Nutzen Sie einfach den Service des ILB-Newsletters, um rechtzeitig an die Auswahltermine erinnert zu werden.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 15.08.2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31.12.2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB sind Frau J. Sümnick (0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.