Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie direkt zum Antragssystem.
Je nach Förderschwerpunkt ergibt sich das nachstehende Vorverfahren.
In den Richtlinienteilen A, B und D findet das Verfahren der kontinuierlichen Antragstellung mit Auswahlterminen Anwendung (siehe Ziffer VI 2 der Richtlinie).
Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 11. bis 15. November 2024 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.
Im Zeitraum vom 16. bis 20. Dezember 2024 erhalten Sie vom MLEUV eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.
Eine erste Projektauswahl erfolgt am 10. Februar 2025 unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Auswahltermine folgen und werden auf dieser Seite genannt.
In dem Richtlinienteil C findet das Verfahren der Förderaufrufe mit Antragsstichtag und Auswahlterminen Anwendung. Dies bedeutet, dass mit dem Förderaufruf ein Antragsstichtag sowie ein Auswahltermin genannt werden
Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 13. bis 17. Januar 2025 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.
Im Zeitraum vom 10. bis 14. Februar 2025 erhalten Sie vom MLEUV eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.
Den Förderantrag stellen Sie bis zum Antragsstichtag am 14. März 2025. Die Projektauswahl erfolgt anschließend zu einem noch nicht festgelegten Termin unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Förderaufrufe können folgen und werden auf dieser Seite genannt.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 15.08.2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31.12.2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB sind Frau J. Sümnick (0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.