ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB die aus einem vorab durchgeführten Energieaudit ermittelte und empfohlene energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.
Fördernehmer | kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft |
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Förderthemen | Investitionen in die Energieeffizienz, Energieeinsparung, Reduzierung des Energieverbrauches |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Die Förderung zielt auf CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz ab.
Gefördert werden
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:
Sie erhalten eine Unterstützung für Energieeffizienzvorhaben, die
Die Fördervoraussetzungen sind beispielsweise für eine gewerbliche Anlage (z.B. Fertigungsmaschine) mit einem jährlichen Stromverbrauch von 60 Megawattstunden (MWh) gegeben, wenn die energetische Optimierung (z.B. durch Kauf einer neuen Fertigungsmaschine mit verbesserter Energieeffizienz) mindestens 9 MWh im Jahr einspart:
Weitere detaillierte Informationen finden Sie in den "Allgemeinen Hinweisen zur Antragstellung".
Nicht gefördert werden Vorhaben, die
Folgende Ausgaben werden nicht bezuschusst:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen.
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach Artikel 38 Abs. 8 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Danach sind die gesamten Investitionskosten, die in direktem Zusammenhang mit einer Verbesserung der Energieeffizienz stehen, zuwendungsfähig.
Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.
Es ist pro Anlage oder Prozess ein Antrag zu stellen.
Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen mit dem Antrag ein:
Die Förderrichtlinie trat am 09. Mai 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Energieaudit gemäß DIN EN 16247
Der Bericht des vorab durchgeführten Energieaudits gemäß DIN EN 16247 soll nicht älter als 12 Monate sein und ist dem Förderantrag beizufügen. Aus dem Bericht muss mindestens
hervorgehen. Die Kosten für ein Energieaudit nach DIN 16247 hängen von verschiedenen Faktoren ab (Größe und Standorte des Unternehmens, Leistungsumfang des beratenden Unternehmens etc.). Am besten holen Sie sich verschiedene Angebote für das Energieaudit ein.
Für die Durchführung eines Energieaudits in ihrem Unternehmen können Sie eine finanzielle Unterstützung des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) beantragen (Stand 11/2024). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( www.bafa.de).
Haben Sie bereits ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem in Ihrem Unternehmen etabliert, muss kein Energieaudit gemäß der DIN EN 16247 durchgeführt werden. Alternativ zum Energieauditbericht ist die entsprechende Dokumentation, die das geplante Effizienzvorhaben als Ergebnis des etablierten Energie- oder Umweltmanagementsystems belegt, einzureichen. Soweit in jenem Bericht Angaben der o.g. Auflistung fehlen, sind diese dem Förderantrag zusätzlich beizufügen.
Als zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem werden anerkannt:
Kumulierung der Zuwendung
Die Zuwendung aus diesem Förderprogramm kann mit anderen öffentlichen Mitteln (z.B. BAFA-Förderung) nicht kombiniert werden.
Zweckbindung
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.
Transparenzmaßnahmen
Die finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch die EU ist z.B. auf Ihrer Internetseite und auf Ihrem Social-Media-Kanal hervorzuheben. Die Maßnahmen werden mit dem Zuwendungsbescheid bekannt gegeben.
Bei einer Zuwendung von über 100.000 EUR werden Informationen auf einer ausführlichen Beihilfe-Website der Europäischen Kommission veröffentlicht ( https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de).
Förderbedingungen
Im Ergebnis eines in Ihrem Unternehmen durchgeführten Energieaudits gemäß DIN EN 16247 wird das geplante Energieeffizienzvorhaben zur Umsetzung empfohlen. Sollten Sie über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, hat sich das Energieeffizienzvorhaben daraus ergeben. Prüfen Sie, ob das zur Umsetzung empfohlene Vorhaben die Förderbedingungen erfüllt (u.a. Reduzierung des Endenergieverbrauchs oder der CO2-Emissionen um mindestens 15 Prozent, jährliche Mindesteinsparung von 5 Tonnen je CO2-Äquivalente).
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Wichtig ist, dass Sie jetzt noch keine Aufträge erteilen.
Antragstellung
Registrieren Sie sich bzw. Ihr Unternehmen im ILB-Kundenportal und füllen Sie den Antrag online aus. Laden Sie alle benötigten Unterlagen hoch. Bitte reichen Sie den Antrag inkl. Anlagen ausschließlich über das Kundenportal ein.
Antragseingangsbestätigung und Auftragserteilung
Sobald ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung über das Kundenportal. Dies ist noch keine Zusage zur Förderung, jedoch können Sie nun auf eigenes Risiko Leistungen beauftragen und mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht. Der erste Auftrag zur tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens markiert den Beginn des Durchführungszeitraumes.
Prüfung Ihrer Unterlagen
Bitte geben Sie uns jetzt etwas Zeit, Ihre Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten wir noch weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns. Nachgeforderte Unterlagen können Sie online über unser Kundenportal einreichen.
Bescheid im Kundenportal
Lesen Sie bitte Ihren Bescheid aufmerksam durch. Im Fall einer positiven Förderentscheidung erhalten Sie auch wichtige Informationen zur Förderung in den Anlagen zum Bescheid. Fragen zur Entscheidung beantworten Ihnen unsere Mitarbeitenden gern.
Erhalt Ihrer Fördermittel
Die gewährte Zuwendung wird für bereits bezahlte Rechnungen erstattet.
Sie haben die Möglichkeit, die Zuwendung in Teilbeträgen während und nach der Durchführung oder auch in einer Summe nach Durchführung Ihres Vorhabens online abzurufen.
Nutzen Sie im ILB-Kundenportal für Ihren Antrag bitte die Geschäftsvorfälle Mittelabruf (während der Durchführung) und/oder Verwendungsnachweis (nach Abschluss des Vorhabens).
Die abgerufene Zuwendung wird in Abhängigkeit vom Prüfergebnis ausgezahlt.
Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (Bei EU: ab Förderperiode 2021-2027, bei Nicht-EU: ab 11/2022)
Stand: 11/2022Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022Eigenerklärung der Zuwendungsempfangenden/ Darlehensnehmenden Sanktionen Russland
Stand: 05/2022für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022