Energieeffizienz Brandenburg (2024)

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Energieeffizienz Brandenburg kurz erklärt

Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB die aus einem vorab durchgeführten Energieaudit ermittelte und empfohlene energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.

Fördernehmer

kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung

Förderthemen

Investitionen in die Energieeffizienz, Energieeinsparung, Reduzierung des Energieverbrauches

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Mittelherkunft

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)


Ziel des Programms

Die Förderung zielt auf CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz ab.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
  • Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung

Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:

  • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
  • Energieversorgung im Bereich Strom und Gas (Abschnitt D, 35.1 und 35.2),
  • Baugewerbe (Abschnitt F),
  • Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (Abschnitt G),
  • Gastgewerbe (Abschnitt I),
  • Information und Kommunikation (Abschnitt J) und
  • Wäscherei und chemische Reinigung (Abschnitt S, 96.01).

Was wird gefördert?

Sie erhalten eine Unterstützung für Energieeffizienzvorhaben, die

  • im Rahmen eines Energieaudits ermittelt wurden,
  • stationäre industrielle oder gewerbliche Anlagen oder Prozesse betreffen,
  • den jährlichen Energieverbrauch (der Anlage/des Prozesses) um mindestens 15 % senken und
  • die jährlichen CO2-Emissionen der Anlage/des Prozesses um mindestens 5 Tonnen reduzieren.

Die Fördervoraussetzungen sind beispielsweise für eine gewerbliche Anlage (z.B. Fertigungsmaschine) mit einem jährlichen Stromverbrauch von 60 Megawattstunden (MWh) gegeben, wenn die energetische Optimierung (z.B. durch Kauf einer neuen Fertigungsmaschine mit verbesserter Energieeffizienz) mindestens 9 MWh im Jahr einspart:

  • 9 MWh von 60 MWh entsprechen 15 %
  • 9 MWh x 0,559 Tonnen CO2 je MWh (Emissionsfaktor Strom Brandenburg) entsprechen 5 Tonnen

Weitere detaillierte Informationen finden Sie in den "Allgemeinen Hinweisen zur Antragstellung".

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Vorhaben, die

  • eine Amortisationszeit von unter 3 Jahren aufweisen,
  • unter den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (z. B. Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen, Kältetechnik zur Raumkühlung, Beleuchtungssysteme) fallen,
  • unter den Anwendungsbereich der Module 1 bis 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ fallen,
  • im Forschungs- und Entwicklungsbereich stattfinden,
  • fossile Energieträger durch andere fossile Energieträger ersetzen,
  • fossil betriebene Anlagen oder
  • die aufgeführten Tätigkeiten in Art. 7 der VO (EU) 2021/1058 (z.B. Unternehmen in Schwierigkeiten, Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe) betreffen.

Folgende Ausgaben werden nicht bezuschusst:

  • Eigenleistungen,
  • Leistungen verflochtener Unternehmen,
  • Grundstücke,
  • Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen,
  • aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Ausgaben für Miet- und Leasingverträge,
  • Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
  • Investitionen in das Nebengewerbe,
  • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen.

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach Artikel 38 Abs. 8 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Danach sind die gesamten Investitionskosten, die in direktem Zusammenhang mit einer Verbesserung der Energieeffizienz stehen, zuwendungsfähig.

Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.

Es ist pro Anlage oder Prozess ein Antrag zu stellen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen mit dem Antrag ein:

  • Nachweis über das Ergebnis des messtechnisch gestützten Energieaudits zu einem Betriebsablauf oder der industriellen oder der gewerblichen Anlage
  • Nachweis der Zertifizierung im Fall eines vorhandenen Energie- oder Umweltmanagementsystems
  • Berechnung der Indikatoren zum Förderprogramm (Energieverbräuche nach Energieträgern am Standort)
  • öffentlich-rechtliche Genehmigungen (soweit zutreffend und bereits vorliegend)
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate) oder gültiger Mietvertrag zum Ort des Vorhabens
  • Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung)
  • Berechnungsbogen A (für Partnerunternehmen) und B (für verbundene Unternehmen) mit Angaben bezogen auf die letzten zwei Geschäftsjahre - im Falle von Unternehmensbeteiligungen
  • Beteiligungsorganigramm (zur KMU-Bewertung)
  • ggf. Anlage "Auftraggebereigenschaft"

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie trat am 09. Mai 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.

Was ist noch zu beachten

Energieaudit gemäß DIN EN 16247

Der Bericht des vorab durchgeführten Energieaudits gemäß DIN EN 16247 soll nicht älter als 12 Monate sein und ist dem Förderantrag beizufügen. Aus dem Bericht muss mindestens

  • die Dokumentation des Audits,
  • die untersuchten Standorte,
  • das empfohlene Energieeffizienzvorhaben für den Brandenburger Standort
  • mit der dazugehörigen Bilanzierung der Verbrauchswerte,
  • den Einsparpotenzialen für das zu beantragende Effizienzvorhaben, darunter eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs oder der CO2-Emissionen um mindestens 15 Prozent und eine jährliche Mindesteinsparung von 5 Tonnen je CO2-Äquivalente, sowie
  • die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Effizienzvorhaben

hervorgehen. Die Kosten für ein Energieaudit nach DIN 16247 hängen von verschiedenen Faktoren ab (Größe und Standorte des Unternehmens, Leistungsumfang des beratenden Unternehmens etc.). Am besten holen Sie sich verschiedene Angebote für das Energieaudit ein.

Für die Durchführung eines Energieaudits in ihrem Unternehmen können Sie eine finanzielle Unterstützung des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) beantragen (Stand 11/2024). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( www.bafa.de).

Haben Sie bereits ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem in Ihrem Unternehmen etabliert, muss kein Energieaudit gemäß der DIN EN 16247 durchgeführt werden. Alternativ zum Energieauditbericht ist die entsprechende Dokumentation, die das geplante Effizienzvorhaben als Ergebnis des etablierten Energie- oder Umweltmanagementsystems belegt, einzureichen. Soweit in jenem Bericht Angaben der o.g. Auflistung fehlen, sind diese dem Förderantrag zusätzlich beizufügen.

Als zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem werden anerkannt:

  • das zertifizierte Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
  • ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS).

Kumulierung der Zuwendung

Die Zuwendung aus diesem Förderprogramm kann mit anderen öffentlichen Mitteln (z.B. BAFA-Förderung) nicht kombiniert werden.

Zweckbindung

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.

Transparenzmaßnahmen

Die finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch die EU ist z.B. auf Ihrer Internetseite und auf Ihrem Social-Media-Kanal hervorzuheben. Die Maßnahmen werden mit dem Zuwendungsbescheid bekannt gegeben.

Bei einer Zuwendung von über 100.000 EUR werden Informationen auf einer ausführlichen Beihilfe-Website der Europäischen Kommission veröffentlicht ( https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de).

Welcher Weg führt zur Förderung

Icon Energieaudit Bericht

Förderbedingungen

Im Ergebnis eines in Ihrem Unternehmen durchgeführten Energieaudits gemäß DIN EN 16247 wird das geplante Energieeffizienzvorhaben zur Umsetzung empfohlen. Sollten Sie über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, hat sich das Energieeffizienzvorhaben daraus ergeben. Prüfen Sie, ob das zur Umsetzung empfohlene Vorhaben die Förderbedingungen erfüllt (u.a. Reduzierung des Endenergieverbrauchs oder der CO2-Emissionen um mindestens 15 Prozent, jährliche Mindesteinsparung von 5 Tonnen je CO2-Äquivalente).

Angebotsvergleich

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Wichtig ist, dass Sie jetzt noch keine Aufträge erteilen.

Antragsstellung

Antragstellung

Registrieren Sie sich bzw. Ihr Unternehmen im ILB-Kundenportal und füllen Sie den Antrag online aus. Laden Sie alle benötigten Unterlagen hoch. Bitte reichen Sie den Antrag inkl. Anlagen ausschließlich über das Kundenportal ein.

Auftragserteilung

Antragseingangsbestätigung und Auftragserteilung

Sobald ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung über das Kundenportal. Dies ist noch keine Zusage zur Förderung, jedoch können Sie nun auf eigenes Risiko Leistungen beauftragen und mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht. Der erste Auftrag zur tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens markiert den Beginn des Durchführungszeitraumes.

Prüfung Ihrer Unterlagen & Antragseingangsbestätigung

Prüfung Ihrer Unterlagen

Bitte geben Sie uns jetzt etwas Zeit, Ihre Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten wir noch weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns. Nachgeforderte Unterlagen können Sie online über unser Kundenportal einreichen.

Sie haben Ihren Zuwendungsbescheid erhalten!

Bescheid im Kundenportal

Lesen Sie bitte Ihren Bescheid aufmerksam durch. Im Fall einer positiven Förderentscheidung erhalten Sie auch wichtige Informationen zur Förderung in den Anlagen zum Bescheid. Fragen zur Entscheidung beantworten Ihnen unsere Mitarbeitenden gern.

Erhalt Ihrer Fördermittel

Erhalt Ihrer Fördermittel

Die gewährte Zuwendung wird für bereits bezahlte Rechnungen erstattet.

Sie haben die Möglichkeit, die Zuwendung in Teilbeträgen während und nach der Durchführung oder auch in einer Summe nach Durchführung Ihres Vorhabens online abzurufen.

Nutzen Sie im ILB-Kundenportal für Ihren Antrag bitte die Geschäftsvorfälle Mittelabruf (während der Durchführung) und/oder Verwendungsnachweis (nach Abschluss des Vorhabens).

Die abgerufene Zuwendung wird in Abhängigkeit vom Prüfergebnis ausgezahlt.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise