Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben.

Fördernehmer

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben

Förderthemen

Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

  • Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.
  • Digitalisierungsprojekte:
    • zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und
    • zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation).
  • Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt.

Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

  • Beratungsprojekte
    • projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
  • Implementierungsprojekte
    • projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
    • projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
    • projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte
    • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
  • Schulungsprojekt
    • projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Projekte, die vor Antragstellung begonnen worden sind,
  • Projekte, mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR und
  • Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.

Nicht gefördert werden zudem:

  • die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten,
  • Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können,
  • Grundstücke, Tiere, Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Investitionen, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen,
  • aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware,
  • Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
  • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
  • Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server,
  • Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie Contentpflege betreffen,
  • Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten,
  • Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen und
  • Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:

  • Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
  • Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
  • Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Förderanträge können Sie online über das ILB-Kundenportal stellen.

Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung.

Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am 15. Februar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeitenden der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

Terminanfragen für eine Erstberatung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de.

Was ist noch zu beachten

Beginn des Vorhabens

Sie können mit dem Fördervorhaben nach Erhalt der digitalen Antragseingangsbestätigung der ILB beginnen.

Abschluss des Vorhabens

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, über die gesamte Zuwendung, im Erstattungsprinzip.

Zweckbindung

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise