Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen mit Sitz in Brandenburg und Berlin oder deutsche Produktionsgesellschaften, die einen wesentlichen Teil ihres Projekts in der Medienregion Berlin-Brandenburg realisieren.
Wie wird gefördert?
Die ILB finanziert Produktionsunternehmen der Film- und TV-Branche durch die Vergabe von Darlehen und Avalen (Anzahlungsbürgschaften) für die Zwischenfinanzierung.
Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit der Investitionsbank Berlin (IBB). Das ILB-Medienteam prüft die angefragten Finanzierungen. ILB und IBB treffen dann gemeinsam eine Kreditentscheidung nach banküblichen Kriterien.
Darlehen
Darlehen werden zur Deckung des Zwischenfinanzierungsbedarfs vergeben. Die Auszahlung und Tilgung erfolgt entsprechend der Liquiditätsplanung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Projektkonten bei einer Geschäftsbank.
Laufzeit |
entsprechend der Liquiditätsplanung in der Regel bis zur Schlusszahlung der beteiligten Finanziers |
Mindestbetrag |
100.000 EUR |
Darlehenszins |
Der Zinssatz wird risikoabhängig festgelegt und quartalsweise an die Entwicklung des europäischen Interbankenzinssatzes Euribor angepasst. Zinsen werden jeweils zum Quartalsende berechnet und eingezogen. |
Sonstige Entgelte |
In Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung können in Einzelfällen zusätzliche Entgelte erhoben werden. |
Avale
Avale können je nach Anforderungen des Senders als Anzahlungsbürgschaften gestellt werden.
Laufzeit |
bis zur Endabnahme des Filmprojekts durch den Sender |
Mindestbetrag |
100.000 EUR |
Avalprovision |
Die Avalprovision wird risikoabhängig festgelegt. Die Avalprovision wird quartalsweise eingezogen. |
Die ILB prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse der Filmproduzenten.