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250-Millionen-Euro-Hilfsprogramm startet heute
Potsdam - Heute startet das Hilfsprogramm des Landes für kommunale Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit einem Volumen von 250 Millionen Euro.
Anträge stellen können Zweckverbände und Kommunen, die aufgrund eines Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom November 2015 Anschlussbeiträge zurückzahlen müssen.
Innenminister Karl-Heinz Schröter: "Die Landesregierung hält Wort und lässt die Betroffenen mit dem Problem nicht alleine. Ich freue mich, dass Zweckverbände und Kommunen die zur Verfügung gestellten Hilfsleistungen des Landes ab sofort beantragen können. Im Vorfeld war von den Experten viel Detailarbeit hierfür zu leisten."
Das Hilfspaket hat einen Gesamtumfang in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro und wird im Auftrag des Innenministeriums von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) angeboten. Es besteht unter anderem aus folgenden Bestandteilen:
1. Das Land stellt über die ILB den betroffenen Aufgabenträgern zinslose Darlehen in Höhe von maximal 200 Millionen Euro zur Finanzierung von pflichtigen Beitragsrückzahlungen zur Verfügung. Darüber hinhaus gewährt die ILB den Aufgabenträgern für freiwillige Beitragsrückzahlungen zinsgünstige Darlehen.
2. Die den Aufgabenträgern bei der Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entstehenden Verwaltungskosten werden durch das Land anteilig über die ILB erstattet.
3. Aufgabenträger, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, pflichtige Rückzahlungen von Anschlussbeiträgen vollständig zu leisten, erhalten vom Land über die ILB eine finanzielle Zuwendung. Eine Unterstützung können im Bedarfsfall auch Mitgliedsgemeinden von Zweckverbänden erhalten, die zu einer Verbandsumlage herangezogen werden, soweit sich die Verbandsumlage auf pflichtige Rückzahlungen bezieht.
Die für die Landeshilfe erforderlichen Richtlinien sowie die dazu erarbeiteten Anwendungshinweise sind auf der Internetseite des MIK und der ILB abrufbar.
Informationen des Innenministeriums und der ILB zum Thema finden Sie hier:
Kommunalabgaben
Brandenburg-Kredit für kommunale Aufgabenträger
Förderung der Verwaltungskosten
Bedarfszuwendung
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