Landeskofinanzierung INTERREG V B und EUROPE

Landeskofinanzierung INTERREG V B und EUROPE

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Überblick

Die ILB fördert aus Landesmitteln die nationale Kofinanzierung der EU-Förderung von INTERREG V B und INTERREG EUROPE Projekten sowie Vorbereitungskosten im Rahmen der EU-Antragserstellung, an denen brandenburgische Projektpartner beteiligt sind.

Fördernehmer

öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Institutionen mit Sitz im Land Brandenburg

Förderthemen

Beteiligung an Projekten der europäischen transnationalen (INTERREG V B - Central Europe und Baltic Sea Region) und interregionalen Zusammenarbeit ( INTERREG EUROPE), deren Ergebnisse zur Stärkung der Landesstrategien beitragen

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg

Richtlinie des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung der entstehenden Vorbereitungskosten bei der EU- Antragserstellung und zur Förderung der nationalen Kofinanzierung von Projekten im Rahmen der EU-Programme INTERREG V B 2014-2020 und INTERREG EUROPE 2014-2020

Mittelherkunft

Land Brandenburg

Ansprechpartner Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MdJEV)

Ziel des Programms

Mit dieser Richtlinie leistet das Land Brandenburg einen Beitrag zur Internationalisierungsstrategie. Projektträgern wird die Möglichkeit eröffnet, sich an interregionalen und transnationalen INTERREG-Projekten zu beteiligen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Institutionen mit Sitz im Land Brandenburg, die sich als federführende Begünstigte (Leadpartner) oder Partner an INTERREG V B- beziehungsweise INTERREG EUROPE-Projekten beteiligen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die zuschussfähigen Ausgaben, für die von der Verwaltungsbehörde zum jeweiligen Kooperationsprogramm für die Beteiligung des Antragstellers an INTERREG V B- und EUROPE-Projekten EU-Mittel gewährt wurden.

Das sind:

  • projektbezogene Personal- und Sachausgaben
  • Vorbereitungskosten zur Antragserstellung, insbesondere Aktivitäten zur Partnersuche, zum Organisations-, Planungs- und Abstimmungsprozess sowie zur Erstellung des Projektantrages
  • Reisekosten entsprechend den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen zur nationalen Kofinanzierung werden im Rahmen der Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Es können im Programm INTERREG EUROPE bis zu 10 Prozent, im Programm INTERREG V B Central Europe bis zu 15 Prozent und im Programm INTERREG V B Baltic Sea Region bis zu 20 Prozent des dem Antragsteller zuzurechnenden Anteils an der Gesamtfinanzierung des Projektes auf der Grundlage der Festlegung der förderfähigen Gesamtausgaben im Fördervertrag mit der zuständigen Verwaltungsbehörde als Zuschuss gewährt werden.

Die Vorbereitungskosten können in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch nur in Höhe von bis zu 9.000 Euro bezuschusst werden.

Bei Genehmigung des Projektes durch die Europäische Kommission wird der bewilligte Zuschuss für die Vorbereitungskosten in Höhe von 75 Prozent (EU-Anteil INTERREG V B Baltic Sea Region), in Höhe von 80 Prozent (EU-Anteil INTERREG V B Central Europe) beziehungsweise 85 Prozent (EU-Anteil INTERREG EUROPE) mit dem Zuschuss zur nationalen Kofinanzierung verrechnet.

Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt im Einzelfall bei 2.500 Euro.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

Antrag auf Förderung der Vorbereitungskosten für die Antragserstellung

Der Antrag ist bei der ILB vor Beginn der Aktivitäten zur Antragserstellung für das jeweilige EU-Förderprogramm einzureichen. Die nötigen Formulare finden Sie auf dieser Website.

Zuwendungen zur Finanzierung der Vorbereitungskosten werden nur gewährt wenn:

  • eine EU-Antragstellung erfolgt ist, das heißt nach Eingang der erstellten Antragsunterlagen und
  • eine Bestätigung der Einreichung des EU- Antrages bei der antragsannehmenden Stelle bei der ILB eingereicht wurde.

Antrag auf Förderung der nationalen Kofinanzierung

Der Antrag ist der ILB vor Einreichung oder mit Einreichung des EU-Antrages bei der Europäischen Kommission vorzulegen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine ausführliche Beschreibung des vorgesehenen Projektes (Konzept) mit Begründung in deutscher Sprache,
  • ein vorläufiger Budgetplan des vorgesehenen Gesamtprojektes, einschließlich des vorläufigen Budgetplanes des Antragstellers am Gesamtprojekt, in deutscher Sprache,
  • eine Erklärung, dass zur Deckung des Fehlbedarfs in Höhe der beantragten Fördermittel keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen.

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid bzw. eine Bewirtschaftungsbefugnis (sollten Sie Träger einer Landeseinrichtung sein) über die gewährte Förderung.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der ILB sowie das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Was ist noch zu beachten

Die ILB kann keine Förderung für Vorhaben erteilen, mit denen vor einer Förderzusage begonnen worden ist. Im begründeten Einzelfall kann Ihnen die ILB auf Antrag einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigen.

Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, erhalten Sie eine Förderung in Form einer "De-minimis"-Beihilfe.

Formulare / Downloads

Programminformationen