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Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördern das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die ILB Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Städte und Gemeinden, Landkreise, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts |
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Förderthemen | Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen, bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren, Konzepte und Strategien sowie Vorhaben für ein Präventions- und Risikomanagement für denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Anpassung an den Klimawandel im Bereich Starkregenvorsorge sowie im Bereich denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg zu unterstützen.
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Rahmen der geförderten Vorhaben des Starkregenrisikomanagements und der Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
Gefördert werden interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben mit Akteuren,die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat oder gegebenenfalls außerhalb der Union ansässig sind.
Die Zusammenarbeit mit Akteuren aus einem oder mehreren anderen Ländern kann im Rahmen eines neuen Projektes initiiert oder zu einem bereits laufenden Projekt zum Zweck der Verstärkung der Projektziele in Form eines Erweiterungsprojektes hinzugefügt werden.Grundsätzlich bringt jeder beteiligte Partner mit Sitz außerhalb des Programms selbst die Mittel in die Kooperation mit ein. Die Durchführung von Spiegelprojekten, in denen der Kooperationspartner sein Vorhaben zum Beispiel im Rahmen eines EFRE-Programms einer anderen Region durchführt, ist zulässig.
Allgemein
Es erfolgt eine Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
Gefördert werden:
Zuschusshöhe: maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 20.000 EUR und höchstens 200.000 EUR (Handlungskonzepte) bzw. 2 Mio. EUR (bauliche und technische Maßnahmen)
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
Gefördert werden:
Zuschusshöhe:
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 40.000 EUR (Strategien und Handlungskonzepte) bzw. mindestens 200.000 EUR (Umsetzung von Konzepten)
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Grundlage eines detaillierten Finanzierungsplans (Haushaltsplan). Zuwendungsfähig sind die vorhabenbezogenen Sachausgaben, einschließlich projektbezogener Ausgaben für Vergabeberatung und -durchführung Dritter, die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind.
Zuschusshöhe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 2.500 EUR und höchstens 100.000 EUR
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist über das ILB-Kundenportal zu stellen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Der Antrag und die zum Vorhaben eingereichten Unterlagen werden fachlich durch das MWFK bzw. das MLUK bewertet.
Für den Förderbereich "Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen" gibt es Bewertungsstichtage, zu denen die bis dahin in der ILB eingegangenen Anträge geprüft und bewertet werden.
Der nächste Bewertungsstichtag ist der 31. Dezember 2024.
(Bereits vergangene Bewertungsstichtage waren der 14. April 2024, 14. Juni 2024 und 12. Juli 2024.)
Zusätzlich erfolgt bei Bauvorhaben, bei denen die vorgesehene Zuwendung 1 Mio. EUR überschreitet, eine baufachliche Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB).
Diese Richtlinie ist am 7. Dezember 2023 (Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg) in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Ansprechpersonen der ILB gern zur Verfügung. Fragen zur Vorhabenbeschreibung und zur fachlichen Stellungnahme sind an das MWFK bzw. das MLUK zu richten.
Bei Kooperationsvorhaben (außer Vorhaben Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer) stellt jeder Kooperationspartner für sein jeweiliges Vorhaben einen eigenen Antrag. Für die Kooperation ist ein Leadpartner ist zu benennen. Bei Vorhaben zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer stellen die Brandenburger Zuwendungsempfangenden als Leadpartner einen Antrag auch für das Kooperationsvorhaben.
Von den Pauschalen für indirekte Ausgaben sind folgende Ausgaben umfasst:
Eine Bezuschussung dieser Kostenarten als direkte Ausgaben ist nicht zulässig.
Für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Genehmigungen sind zügig zu beantragen und müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung der Zuwendung vorliegen.
Mit der Förderung dürfen nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten unterstützt werden. Es wird ausschließlich die Anpassung an den Klimawandel im Bereich Starkregenvorsorge sowie im Bereich denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen gefördert, die Einrichtungen oder Anlagen betreffen,die der Öffentlichkeit kostenlos oder zu geringen Entgelten zugänglich gemacht werden. Sofern von Besucherinnen und Besuchern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein finanzieller Beitrag erhoben wird, darf dieser nicht mehr als 50 Prozent der Kosten der in Anspruch genommenen Leistung oder Nutzung abdecken.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 11/2024BLB - Allgemeine Hinweise zur Überprüfung der Bauausführung sowie zur baufachlichen Prüfung des Verwendungsnachweises bei Zuwendungsbaumaßnahmen
Stand: 11/2024Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Brandenburg (VV-LHO)
Stand: 01/2019EFRE-Merkblatt "Bewirtungsausgaben im Rahmen vorhabenbezogener Veranstaltungen" (FP 2021-2027)
Stand: 01/2022Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023Hinweise zur Vorhabenbeschreibung MWFK Richtlinie Klimaanpassung
Stand: 05/2024Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023Kriterien fachliche Stellungnahme MLUK Richtlinie Klimaanpassung
Stand: 06/2024Kriterien fachliche Stellungnahme MWFK Richtlinie Klimaanpassung
Stand: 05/2024Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Leistungsbeschreibung MLUK Richtlinie Klimaanpassung
Stand: 01/2024Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022Merkblatt zur Vorhabenbeschreibung MLUK Richtlinie Klimaanpassung
Stand: 01/2024Standardeinheiten Personalausgaben Richtlinie Klimaanpassung
Anforderungsniveaus
Stand: 03/2024Standardeinheiten Personalausgaben Richtlinie Klimaanpassung Vergütung nach TV-L oder vergleichbar
Stand: 06/2024Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 08/2024Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 01/2024Personaleinsatz - Stellenbesetzung Richtlinie Klimaanpassung
Stand: 05/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022