INTERREG V A Brandenburg-Polen

INTERREG V A Brandenburg-Polen

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Überblick

Das Programm INTERREG V A Brandenburg-Polen 2014-2020 fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Zieles "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" die deutsch-polnische Zusammenarbeit im brandenburgisch-polnischen Grenzgebiet.

Fördernehmer - Einheiten der kommunalen / territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände und Zusammenschlüsse sowie nachgeordnete Einrichtungen
- Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit
- Landesregierung / Organe der Regierungsadministration und deren nachgeordnete Stellen
- Nichtregierungsorganisationen

Darüber hinaus sind auch weitere Institutionen, Organisationen, Verbände und Einrichtungen als Leadpartner und Projektpartner zugelassen, dies jedoch in Abhängigkeit von der jeweiligen Prioritätsachse. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Kooperationsprogramm.
Förderthemen Im Rahmen des Programms werden grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Tourismus, Kultur, Mobilität, Verkehr, Infrastruktur, Bildung, Forschung, Standortattraktivität, Raumentwicklung und -planung, Gesundheit sowie bürgerliches Engagement gefördert.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Das Kooperationsprogramm INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020 dient der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dafür stehen dem brandenburgisch-polnischen Fördergebiet bis zum Jahr 2020 ca. 100 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung, um den gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum auszubauen. Ziel des Programms ist es, grenzbedingte Nachteile zu überwinden und somit einen Beitrag zur europäischen Integration zu leisten.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Eine detaillierte Aufstellung der möglichen Leadpartner/Projektpartner finden Sie im Kooperationsprogramm INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020.

Was wird gefördert?

Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte in folgenden Prioritätsachsen und spezifischen Zielen:

  • Prioritätsachse I (32 Mio. EUR)
    Gemeinsamer Erhalt und Nutzung des Natur- und Kulturerbes
    - Steigerung der Erlebbarkeit des grenzübergreifenden gemeinsamen Natur- und Kulturerbes
    - Gemeinsame Stabilisierung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Prioritätsachse II (19 Mio. EUR)
    Anbindung an die transeuropäischen Netze und nachhaltiger Verkehr
    - Verbesserung der Straßeninfrastruktur, um die grenzüberschreitende Erreichbarkeit zu erhöhen
    - Verbessrung der grenzüberschreitenden umweltfreundlichen Mobilität
  • Prioritätsachse III (10 Mio. EUR)
    Stärkung grenzübergreifender Fähigkeiten und Kompetenzen
    - Erweiterung gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsangebote für lebenslanges Lernen
  • Prioritätsachse IV (33 Mio. EUR, einschl. 16 Mio. EUR KPF)
    Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen
    - Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Institutionen und Bürger/-innen in allen Aspekten des öffentlichen Lebens

Wie wird gefördert?

Die Förderung in Form eines Zuschusses kann bis zu 85% der förderfähigen Projektgesamtausgaben betragen.

Die Auswahl der förderwürdigen Projekte erfolgt durch den Begleitausschuss. Als bewilligende und auszahlende Stelle schließt die ILB die Zuwendungsverträge mit den Leadpartnern und zahlt an diese, die durch die Art. 23-Prüfung bestätigten und im Projektbericht von allen Projektpartnern zusammengefassten, Mittel aus. Für deutsche Projektpartner übernimmt die ILB gleichzeitig die Projektkostenprüfung nach Art. 23 der ETZ VO (EU) Nr. 1299/2013.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Aufruf zum Projektantrag (Call-Verfahren) findet in bestimmten Zeiträumen und zu bestimmten Förderschwerpunkten (Prioritätsachsen) statt. Anträge stellen Sie bitte über das ILB-Kundenportal. Eine Übersicht über die Termine der geplanten Call-Verfahren finden Sie auf: www.interregva-bb-pl.eu

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Das Gemeinsame Sekretariat bietet eine aktive Unterstützung in allen Förderfragen. Eine ausführliche Darstellung des Kooperationsprogramms einschließlich Förderhandbuch, Antragsunterlagen und aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Sekretariates:

www.interregva-bb-pl.eu

Was ist noch zu beachten

  • Zusammenarbeit von mindestens einem deutschen und einem polnischen Projektpartner
  • Benennung eines Leadpartners, der die Gesamtverantwortung für das Projekt übernimmt
  • Zuordnung des Projektes zu einem spezifischen Ziel innerhalb der jeweiligen Prioritätsachse
  • Positive Auswirkung des Projektes auf den brandenburgisch-polnischen Grenzraum (grenzüberschreitender Charakter)
  • Erfüllung von mindestens drei der vier Kooperationskriterien:
    - gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
    - gemeinsame Durchführung (verpflichtend)
    - gemeinsame Finanzierung
    - gemeinsames Personal