Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 2022

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Überblick

Unterstützung der Resozialisierung durch berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen, um Inhaftierte nach der Haftentlassung besser beruflich vermitteln zu können

Fördernehmer

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Trägerinnen oder Träger mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe

Förderthemen

Gefördert wird die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen:

  • durch Anlauf- und Beratungsstellen,
  • durch berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen, um Inhaftierte nach der Haftentlassung besser beruflich vermitteln zu können,
  • durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereit erklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen.

Außerdem wird die soziale Gruppenarbeit für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven sowie für Väter und Mütter zur Förderung sozialer Kompetenzen finanziell unterstützt.

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium der Justiz

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg


Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • Trägerinnen oder Träger der sozialen oder sozialpädagogischen Arbeit
  • Trägerinnen und Träger im Bildungs- und Beschäftigungsbereich
  • anerkannte Trägerinnen oder Träger der freien Jugendhilfe
  • Institutionen der freien Wirtschaft

Was wird gefördert?

  • Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch Beratung, Begleitung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung, Erhaltung und Vermittlung von Wohnraum, Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung sowie sonstiger sozialer Hilfen durch Anlauf- und Beratungsstellen (Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge)
  • Unterstützung der Resozialisierung durch Maßnahmen der beruflichen Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung (Modul 2: Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven)
  • Unterstützung der Resozialisierung durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereiterklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen, sowie eine darüberhinausgehende Begleitung und Vermittlung der Klienten in Arbeit und Beschäftigung, Unterstützung beim Erhalt bzw. bei der Vermittlung von Wohnraum sowie die Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung (Modul 3: Arbeit statt Strafe)
  • Gruppenarbeit mit Einzelfallhilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen (Modul 4.1: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende)
  • Gruppenarbeit mit Einzelfallhilfe für Väter und Mütter zur Förderung sozialer Kompetenzen insbesondere im Hinblick auf Beziehungsgestaltungen und Erziehungsstile (Modul 4.2: Besondere soziale Maßnahmen für Familien)
  • Koordinierung und fachliche Unterstützung der Zusammenarbeit der Projekte, die die Module 1 bis 4 umsetzen (Netzwerkkoordination)

Wie wird gefördert?

Modul 1:

  • direkte Personalausgaben
  • für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der direkten Personalausgaben

Modul 2:

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • für indirekte Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 8 Prozent der direkten Personalausgaben

Modul 3:

  • direkte Personalausgaben
  • für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent der direkten Personalausgaben

Modul 4:

  • direkte Personalausgaben
  • für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 16,5 Prozent der direkten Personalausgaben

Netzwerkkoordination:

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen. Das nächste Zeitfenster, in dem Anträge gestellt werden können, wird über diese Seite bekannt gegeben.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 14. April 2022 in Kraft und am 30. Juni 2025 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen