Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 2022

Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 2022

Logo mit Schriftzug: Kofinanziert von der Europaeischen Union
  • Sie möchten einen neuen Antrag stellen?

    Kundenportal 1
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt?

    Hier gelangen Sie zum Login.

Logo mit Schriftzug: Kofinanziert von der Europaeischen Union
  • Sie möchten einen neuen Antrag stellen?

    Kundenportal 1
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt?

    Hier gelangen Sie zum Login.

Online-Antragstellung

Kontakt

  • Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 09:00 - 16:00, Fr. 09:00 - 14:00 Uhr
    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
    E-Mail Kontakt
Förderprogramm finden

ILB Förderfinder

Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben

Jetzt Förderung finden

Überblick

Wir fördern Präventionsangebote für junge Straffällige und zu Geldstrafen Verurteilte, um eine Haft zu vermeiden. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen für Inhaftierte anbieten, um ihren Einstieg in den Arbeitsmarkt und die soziale Eingliederung nach der Haftentlassung zu unterstützen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Fördernehmer

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Trägerinnen oder Träger mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe

Förderthemen

Gefördert wird die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen:

  • durch Anlauf- und Beratungsstellen,
  • durch berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen, um Inhaftierte nach der Haftentlassung besser beruflich vermitteln zu können,
  • durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereit erklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen.

Außerdem wird die soziale Gruppenarbeit für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven finanziell unterstützt.

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium der Justiz und der Digitalisierung (MdJD)

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg


Aktuelle Meldungen

Neue Antragsrunde

Vom 17. Februar bis 7. März 2025 können Sie eine Förderung für die Module 1 bis 4 und die Netzwerkkoordination beantragen. Die Vorhaben können ab 01. Juli 2025 starten.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • Trägerinnen oder Träger der sozialen oder sozialpädagogischen Arbeit
  • Trägerinnen und Träger im Bildungs- und Beschäftigungsbereich
  • anerkannte Trägerinnen oder Träger der freien Jugendhilfe
  • Institutionen der freien Wirtschaft

Was wird gefördert?

  • Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge
    Unterstützung der Resozialisierung von Straf- und Jugendstrafgefangenen während der Inhaftierung und nach ihrer Entlassung durch
    • Beratung, Begleitung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung,
    • Erhaltung und Vermittlung von Wohnraum,
    • Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung sowie sonstige soziale Hilfen durch Anlauf- und Beratungsstellen.
  • Modul 2: Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven
    Unterstützung der Resozialisierung durch berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung.
  • Modul 3: Arbeit statt Strafe
    Unterstützung der Resozialisierung durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereiterklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen, sowie eine darüberhinausgehende Begleitung und Vermittlung der Klienten in Arbeit und Beschäftigung, Unterstützung beim Erhalt bzw. bei der Vermittlung von Wohnraum sowie die Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung.
  • Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende
    Gruppenarbeit mit Einzelfallhilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen.
  • Netzwerkkoordination
    Koordinierung und fachliche Unterstützung der Zusammenarbeit der Projekte, die die Module 1 bis 4 umsetzen.

Wie wird gefördert?

Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge

  • direkte Personalausgaben
  • für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der direkten Personalausgaben

Modul 2: Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • für indirekte Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 8 Prozent der direkten Personalausgaben

Modul 3: Arbeit statt Strafe

  • direkte Personalausgaben
  • für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent der direkten Personalausgaben

Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende

  • direkte Personalausgaben
  • für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 16,5 Prozent der direkten Personalausgaben

Netzwerkkoordination

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können Sie über das Kundenportal der ILB vom 17. Februar bis 7. März 2025 einreichen.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 12. Februar 2025 in Kraft und am 30. Juni 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen