Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können Sie über das Kundenportal der ILB vom 17. Februar bis 7. März 2025 einreichen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 12. Februar 2025 in Kraft und am 30. Juni 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.