Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen. Das nächste Zeitfenster, in dem Anträge gestellt werden können, wird über diese Seite bekannt gegeben.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 14. April 2022 in Kraft und am 30. Juni 2025 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.