Wer wird gefördert?
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Trägerinnen oder Träger der sozialen oder sozialpädagogischen Arbeit
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Trägerinnen und Träger im Bildungs- und Beschäftigungsbereich
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anerkannte Trägerinnen oder Träger der freien Jugendhilfe
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Institutionen der freien Wirtschaft
Was wird gefördert?
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Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge
Unterstützung der Resozialisierung von Straf- und Jugendstrafgefangenen während der Inhaftierung und nach ihrer Entlassung durch
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Beratung, Begleitung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung,
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Erhaltung und Vermittlung von Wohnraum,
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Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung sowie sonstige soziale Hilfen durch Anlauf- und Beratungsstellen.
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Modul 2: Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven
Unterstützung der Resozialisierung durch berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung.
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Modul 3: Arbeit statt Strafe
Unterstützung der Resozialisierung durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereit erklären zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen.
Darüber hinaus wird die Begleitung und Vermittlung der Klienten in Arbeit und Beschäftigung, Unterstützung beim Erhalt bzw. bei der Vermittlung von Wohnraum sowie die Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung gefördert.
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Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende
Gruppenarbeit mit Einzelfallhilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen.
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Netzwerkkoordination
Koordinierung und fachliche Unterstützung der Zusammenarbeit der Projekte, die die Module 1 bis 4 umsetzen.
Wie wird gefördert?
Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge
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direkte Personalausgaben
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für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der direkten Personalausgaben
Modul 2: Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven
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Personalausgaben
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Sachausgaben
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für indirekte Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 8 Prozent der direkten Personalausgaben
Modul 3: Arbeit statt Strafe
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direkte Personalausgaben
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für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent der direkten Personalausgaben
Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende
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direkte Personalausgaben
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für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 16,5 Prozent der direkten Personalausgaben
Netzwerkkoordination
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Personalausgaben
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Sachausgaben