Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Überblick
Die ILB fördert die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen.
Fördernehmer | Private Haushalte als selbst nutzende Wohnungseigentümer |
---|---|
Förderthemen | Modernisierung und Instandsetzung, altersgerechte Anpassung, energetische Sanierung, Nachhaltigkeit, selbst genutztes Wohneigentum |
Förderart | Darlehen, Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum vom 12. Februar 2024 (WohneigentumförderR) |
Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum. Nachhaltige Maßnahmen sollen zur altersgerechten Anpassung bzw. zur energetischen Ertüchtigung des Gebäudes führen und bauliche Misstände beseitigen.
Aktuelle Meldungen
230.000 Euro zinsfreies Darlehen für Kauf von Wohneigentum
Die Fördermöglichkeiten für den Bau und den Kauf von Wohneigentum haben sich weiter verbessert, und die Förderbeträge wurden angehoben.
Ab 2024 beträgt die Grundförderung 30.000 € an Zuschuss sowie bis zu 230.000 € an zinsfreiem Darlehen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit anschließender Modernisierung wird ein weiteres Darlehen von 20.000 € gewährt. Zusätzliche Förderungen in Form von Zuschüssen und zinsfreien Darlehen gibt es z. B. für Kinder, bei Schwerbehinderung und für weitere Kriterien. Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Förderangebote für Modernisierung und Instandsetzung ab 2024 deutlich ausgeweitet
Für Wohnungseigentümer, die ihr selbst genutztes Wohneigentum nachhaltig modernisieren möchten, haben sich die Förderungen weiter verbessert. Die Förderbeträge wurden deutlich angehoben. Ab 2024 beträgt die Grundförderung 30.000 € an Zuschuss sowie bis zu 230.000 € an zinsfreiem Darlehen. Zusätzliche Förderbeträge in Form von Zuschüssen und zinsfreien Darlehen gibt es z. B. für Kinder, bei Schwerbehinderung und für weitere Kriterien. Gefördert werden Bestandsgebäude, die bis zum 1. Oktober 2009 errichtet wurden. Anforderungen an eine Fördergebietskulisse bestehen nicht. Ihre Förderanträge nimmt die ILB ab sofort gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen.
Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen.
Was wird gefördert?
Die ILB vergibt Fördermittel für die Modernisierung und Instandsetzung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Maßnahmen sind nachhaltig, dienen der altersgerechten Anpassung und/oder der energetischen Ertüchtigung.
- Die Wohnungen müssen vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein.
- Die Kosten der Maßnahme sollen mindestens 500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
- Für die Förderung gelten angemessene Wohnflächen.
- innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete,
- „Vorranggebiete Wohnen“ und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",
- Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13 a oder b BauGB aufgestellt wurden.
Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden können Maßnahmen,
- die bereits vor Erteilen der Förderzusage begonnen wurden, das betrifft auch den verbindlichen Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert die Modernisierung und Instandsetzung mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung beträgt 30.000 € Zuschuss sowie bis zu 230.000 € Darlehen. Zusätzliche Förderungen gibt es
- für Kinder und Schwerbehinderte
- für die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
- für den denkmalpflegerischen Mehraufwand
- für bodenarchäologische Maßnahmen
Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.
Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich.
Mit Zusage fällt das einmalige Entgelt in Höhe von 2,00 % an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,50 % von der jeweiligen Restschuld des Darlehens.
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 €.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihre Antragsunterlagen erhalten Sie bei der ILB. Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie ebenfalls bei dieser Stelle ein. Sofern eine Förderung möglich ist, unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Vertragsangebot.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Was ist noch zu beachten
Die ILB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderung. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Finanzierungen der ILB
Ergänzend zur Landesförderung bieten wir Ihnen die zinsgünstigen Programme der KfW an.
Formulare / Downloads
Programminformationen
-
Anlage 1 Städtebauliche Stellungnahme
Anlage 1 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Stand: 01/2022 -
Anlage 2 Bescheinigung der Kommune
Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Stand: 01/2022 -
Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Stand: 01/2022 - Stand: 02/2024
- Stand: 01/2024
- Stand: 02/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 01/2024
Formulare
- Stand: 01/2024
- Stand: 01/2024