Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau

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Neue Wohnungsbau - Förderung - PODCAST

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Überblick

Die ILB fördert die Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen.

Fördernehmer

Private Haushalte

Förderthemen

Neubau, Erwerb, Modernisierung, energetische Ertüchtigung, altersgerecht, Ausbau, selbst genutztes Wohneigentum, Zuschuss, zinsfreie Darlehen

Förderart Darlehen, Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg

Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum vom 12. Februar 2024 (WohneigentumförderR)

Mittelherkunft

Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Des Weiteren sollen die Innenstädte gestärkt, eine sozial stabile Bewohnerstruktur erhalten oder gebildet werden sowie familien- und altersgerechte Wohnformen geschaffen werden.

Aktuelle Meldungen

230.000 Euro zinsfreies Darlehen für Kauf von Wohneigentum

Die Fördermöglichkeiten für den Bau und den Kauf von Wohneigentum haben sich weiter verbessert, und die Förderbeträge wurden angehoben.

Ab 2024 beträgt die Grundförderung 30.000 € an Zuschuss sowie bis zu 230.000 € an zinsfreiem Darlehen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit anschließender Modernisierung wird ein weiteres Darlehen von 20.000 € gewährt. Zusätzliche Förderungen in Form von Zuschüssen und zinsfreien Darlehen gibt es z. B. für Kinder, bei Schwerbehinderung und für weitere Kriterien. Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert Personen und Haushalte, die Wohnungen zur Selbstnutzung erwerben, bauen oder ausbauen.

Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören

  • das (künftige) Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
  • eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent bzw. 10 Prozent
  • die Einhaltung von Einkommensgrenzen.

Was wird gefördert?

Die ILB fördert folgende Projekte:

  • den Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • den Erwerb von Wohnungen; dabei sollen die Kosten für die anschließende Modernisierung und Instandsetzung mindestens 500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen
  • den Ausbau, Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
  • die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung.
  • Für die Förderung gelten angemessene Wohnflächen.

Darüber hinaus können Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen berücksichtigt werden.

Die Maßnahmen sollen in einer so genannten Gebietskulisse stattfinden. Dazu gehören

  • innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
  • "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",
  • Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13 a oder b BauGB aufgestellt wurden.
Der Erwerb von bestehenden Wohnungen ist auch förderfähig, wenn er in Orten erfolgt, die an anderer Stelle über eine Gebietskulisse verfügen. In diesen Fällen muss mit der anschließenden Modernisierung energetisches Niveau nach GEG vorliegen.

Aus- und Umbau sind auch außerhalb einer Gebietskulisse förderfähig.

Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".

Wenn Sie als Investor Wohneigentum begründen und an Selbstnutzer verkaufen wollen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Anschubfinanzierung.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Folgende Projekte können nicht gefördert werden:

  • Bauvorhaben, die vor Erteilen der Förderzusage begonnen wurden, das betrifft auch den verbindlichen Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages
  • Projekte, die der Gebietskulisse nicht entsprechen, wenn diese verlangt wird.

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert den Bau und Erwerb mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung beträgt 30.000 € Zuschuss sowie 230.000 € Darlehen. Zusätzliche Förderungen gibt es für

  • Projekte im Bestand (Kauf eines bestehenden Objekts)
  • Kinder und Schwerbehinderte
  • die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
  • die Schaffung einer zweiten Wohnung
  • denkmalpflegerischen Mehraufwand
  • bodenarchäologischen Mehraufwand.
Die Zusatzförderungen erhalten Sie ebenfalls als Zuschüsse oder als zinsfreie Darlehen.

Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.

Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich.

Mit Zusage fällt das einmalige Entgelt in Höhe von 2,00 % der Gesamtförderung an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,50 % von der jeweiligen Restschuld des Darlehens.

Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 EUR.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei der ILB. Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie bei dieser Stelle ein. Sofern eine Förderung möglich ist, unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Vertragsangebot.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2025.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.

Was ist noch zu beachten

Die ILB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderung. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Finanzierungen der ILB

Ergänzend zur Landesförderung bieten wir Ihnen die zinsgünstigen Programme der KfW an.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Publikationen