Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

Weitere Förderprogramme

Überblick

Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen fördert Bauprojekte, damit bestehende Wohngebäude im Land Brandenburg zukünftig weniger Barrieren aufweisen.

Fördernehmer

Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft

Förderthemen

Tilgungszuschuss, Altersgerecht Umbauen, Barriereabbau

Förderart Darlehen
Fördergeber ILB
Mittelherkunft

ILB

Ziel des Programms

Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen dient der langfristigen Finanzierung von Baumaßnahmen, damit Mietwohnungen und Miethäuser möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen genutzt werden können. Ziel ist es, barrierrefreien und bezahlbaren Mietwohnraum im Land Brandenburg bereit zu stellen. Mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen unterstützt die ILB vielfältige Initiativen zur Bewältigung des demografischen Wandels.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

  • kommunale Wohnungsgesellschaften
  • Wohnungsgenossenschaften
  • private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen fördert die ILB

  • barrierereduzierende Baumaßnahmen in den von der KfW definierten Förderbereichen. Diese finden Sie in den Programm-Merkblättern sowie bei den technischen Mindestanforderungen unter www.kfw.de.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mit dem Förderprogramm können folgende Projekte oder Bauleistungen leider nicht unterstützt werden,

  • barrierefreie Umbauten in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
  • Ferien- und Wochenendhäuser
  • Umschuldungen/Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben

Bei der Förderung/Finanzierung müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Diese finden Sie in den KfW-Merkblättern.

Wie wird gefördert?

Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen verbilligt das gleichnamige Darlehen der KfW durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent.

Finanzierungsanteil
  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten
  • maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit
Auszahlung 100 %
Kreditlaufzeit 10 bis 30 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre
Zinssatz aktuelle Konditionen der KfW
Zinszahlung und Tilgung gemäß den Bedingungen der KfW
Tilgungszuschuss der ILB Bis zu 5 % des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist;

Voraussetzungen sind
  • der störungsfreie Darlehensverlauf und
  • keine (Teil-)Rückführung des KfW-Darlehens.


Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Den Antrag für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen und alle Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein. Den Antrag auf Gewährung des KfW-Darlehens reichen Sie bitte ebenfalls bei der ILB ein.

Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der ILB abrufbar.

Wie erfolgt die Besicherung?

Die Besicherung erfolgt bankenüblich.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.

Was ist noch zu beachten

Die Grundlage für den Brandenburg-Kredit bildet die Darlehensförderung im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen. Bitte beachten Sie die Förderbedingungen der KfW. Diese finden Sie in den Programm-Merkblättern unter www.kfw.de. Für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen gelten darüber hinaus folgende Bedingungen:

  • Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
  • Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 4. Monat nach der Darlehenszusage.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Formulare

Publikationen