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Mit dem Förderprogramm werden Vorhaben der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung sowie für die Implementierung und Verbreitung einer klimaschonenden Landnutzung und nachhaltigen Betriebsführung gefördert.
Fördernehmer | Landwirtschaftliche Betriebsinhaber (Landwirte), Zusammenschlüsse von mehreren Betriebsinhabern und anderen Akteuren sowie Kooperationen von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Landnutzer, wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-, Umwelt- und Interessenverbände etc. |
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Förderthemen | Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten im Rahmen von Kooperationen (Teil A) sowie Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen, Einführung von Betriebsdokumentationssystemen und Implementierung umweltverträglicher Verfahren (Teil B) |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (Teil A) sowie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit für die Implementierung und Verbreitung einer ressourcen-, klimaschonenden und klimaresistenten Landnutzung sowie einer nachhaltigen Betriebsführung (Teil B) |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg |
Das Förderprogramm dient der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer zur Eindämmung des Klimawandels und dessen Auswirkungen. Es unterstützt den Schutz der Ressourcen durch die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Umweltprojekte.
Mit dieser Förderung werden ein nachhaltiger Umweltschutz sowie die Einhaltung der Umweltqualität durch Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel verfolgt.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf:
Aufgrund der auslaufenden ELER-Förderperiode 2014 bis 2022 möchten wir Sie darüber informieren, dass es notwendig ist, Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2024 abzuschließen und Ihren Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2025 bei der ILB einzureichen.
Bei Neuantragstellungen sind ab sofort für investive Vorhaben die Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren zuschussfähig. Die Findung eines Anbieters muss nach den vergaberechtlichen Bedingungen per Ausschreibung bzw. durch Einholung von Angeboten erfolgen (Beachtung der Nr. 3 ANBest-EU).
Bitte beachten Sie unsere Ergänzungen unter "Wie wird gefördert?"
Die Richtlinie unterteilt sich in zwei Teile.
Teil A der Richtlinie
Förderfähig sind nach Ziffer:
Teil B der Richtlinie
Förderfähig sind nach Ziffer:
Je nach Förderschwerpunkt kann ein Zuschuss in Höhe von 80 bis 100 Prozent gewährt werden.
Für Vorhaben, die nicht unter Anhang I-Maßnahmen fallen gilt:
Für investive Vorhaben sind die Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren zuschussfähig. Die Anbieterfindung muss nach den vergaberechtlichen Bedingungen per Ausschreibung bzw. durch Einholung von Angeboten erfolgen (Beachtung der Nr. 3 ANBest-EU).
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Die Richtlinie trat zum 1. August 2018 in Kraft und und wurde mit dem Generalerlass des MLUK vom 11. März 2021 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau J. Sümnick, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1656 erreichen.
Erlass des MLUK zur Verlängerung ELER-finanzierter Richtlinien vom 11.03.2021
Stand: 03/2021Hinweise bei Abrechnung von Personalkosten
Hinweise für das Ausfüllen der Anlage zum Auszahlungsantrag "Liste bezahlter Rechnungen"
Stand: 07/2020Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024Merkblatt Hinweise Behandlung Mehrwertsteuer innerhalb von Kooperationen
Stand: 07/2017Merkblatt zur Ermittlung der Personalausgaben (ELER) und der Gemeinkosten
Stand: 01/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019