Wissens- und Technologietransfer und Clustermanagement
Wissens- und Technologietransfer und Clustermanagement
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Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Stärkung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers und bei Maßnahmen des Clustermanagements.
Fördernehmer | Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen |
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Förderthemen | Clustermanagement, Wissens- und Technologietransfer |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel des Förderprogramms ist es, die Umsetzung der gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg, ergänzt um die spezifischen Cluster in Brandenburg (innoBB plus) mit den entsprechenden Masterplänen voranzutreiben.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm unterstützt Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen.
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
- Management, Weiterentwicklung und Strategieimplementierung von Clusterstrukturen sowie Regionalisierung
- Wissens- und Technologietransfer zwischen brandenburgischen Forschungseinrichtungen und brandenburgischen kleinen und mittleren Unternehmen
Es werden folgende Ausgaben gefördert:
- Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto)
- Ausgaben für projektspezifische Qualifizierungsmaßnahmen für die im Projekt geförderten Mitarbeiter
- projektbezogene Sachausgaben (inklusive EFRE- Publizitätsmaßnahmen)
- Investitionsausgaben für projektbezogene Anlagen und Geräte
- indirekte Projektausgaben
Bei den Wissens- und Technologietransferstellen gemäß Ziffer 5.2.2 a der Richtlinie sind nur Ausgaben für Personal und indirekte Ausgaben (Pauschalsatz in Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben) zuwendungsfähig.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden als Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt gewährt:
- Clusteraktivitäten bis zu 100 %
- bei Wissens- und Technologietransferstellen bis zu 90 % und
- bei Kompetenzzentren bis zu 100 %
- bei standortbezogenen Wissens- und Technologietransferstellen bis zu 100 % und
- bei sonstigen Vorhaben bis zu 50 %.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsentwürfe zur Förderung von Wissens- und Technologietransferstellen sowie für die sonstigen Vorhaben sind vor Einreichung bei der ILB mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH fachlich abzustimmen. Die Anträge zum Förderprogramm reichen Sie bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH und die ILB unterstützen Sie auch bei der Antragstellung.
Was ist noch zu beachten
Die Projekte müssen grundsätzlich die im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie (InnoBB plus) definierte Cluster adressieren.
Der Durchführungszeitraum soll 36 Monate nicht überschreiten.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, mit anderen Forschungseinrichtungen, den relevanten Clustermanagements und der koordinierenden Stellen der WFBB zusammenzuarbeiten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 11/2020
Ergänzende Informationen
- Stand: 06/2017
- Stand: 07/2019
- Stand: 12/2020
-
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
Stand: 04/2015 - Stand: 04/2015
-
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation
Stand: 07/2021 - Stand: 07/2024
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 01/2017
- Stand: 06/2019
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 12/2022
- Stand: 12/2022
- Stand: 05/2019
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022