Wissens- und Technologietransfer 2022
Wissens- und Technologietransfer 2022
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Weiterführende Links
Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Stärkung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers.
Fördernehmer | Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen |
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Förderthemen | Wissens- und Technologietransfer |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel des Förderprogramms ist die Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm unterstützt Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen und ihren Sitz oder eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Es werden landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte gefördert.
Das MWAE-Förderprogramm unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
- Cluster- und Transformationsmanagement
- innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen
- Projekte an Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg, die den Wissens und Technologietransfer im Land Brandenburg themenbezogen bündeln
- standortbezogener Wissens- und Technologietransfer
Es werden folgende Ausgaben gefördert:
- projektbezogene Personalausgaben (als Kosten je Einheit auf Grundlage von festgelegten Monats- oder Stundensätzen)
- Restkosten des Projekts (Pauschalsatz von bis zu 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben)
Bei Cluster- und Transformationsmanagementvorhaben werden neben den projektbezogenen Personalausgaben projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben sowie indirekte Kosten in Höhe von 25 Prozent der direkten Projektausgaben als Pauschalbetrag gefördert.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
- die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten
- Grundstücke
- Tiere
- Fahrzeuge aller Art
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Investitionen, die der Reparatur und/oder Ersatzbeschaffung dienen
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten
- Investitionen in das Nebengewerbe
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
Wie wird gefördert?
Zuschüsse werden als Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt gewährt:
- Cluster- und Transformationsmanagement bis zu 100 Prozent
- innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen bis zu 90 Prozent
- Projekte an Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg, die den Wissens und Technologietransfer im Land Brandenburg themenbezogen bündeln bis zu 100 Prozent
- standortbezogener Wissens- und Technologietransfer bis zu 100 Prozent
Die Zuschüsse für Projekte des innovativen Hochschultransfers betragen bis zu 450 000 Euro in 36 Monaten.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.
Die Anträge sind vor Einreichung bei der ILB mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) fachlich abzustimmen.
Die Antragstellenden dürfen nach von der ILB bestätigtem Eingang des Antrags mit der Durchführung des beantragten Vorhabens beginnen. Der vorzeitige Beginn erfolgt auf Risiko der Antragstellenden. Die Antragstellenden können aus dem vorzeitigen Beginn keinerlei Vertrauensschutztatbestände oder einen Rechtsanspruch auf Förderung ableiten. Darüber hinaus kann eine Zuwendung nur im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis einschließlich 31. Dezember 2028.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuer der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Auch die Mitarbeitenden der WFBB helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Die Zuwendungsempfangenden dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden. Durch die Zuwendungsempfangenden ist daher die Trennung ihrer geförderten nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten zu gewährleisten.
Der Durchführungszeitraum soll 36 Monate nicht überschreiten.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens müssen mindestens 50 000 Euro betragen.
Direkt geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung an den Zuwendungsempfangenden im Land Brandenburg verbleiben.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für dasselbe Vorhaben eine weitere Förderung aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.
Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, programmrelevante Daten zu erheben und der ILB zu übermitteln.
Die Zuwendungsempfangenden sind zudem verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluierung der Förderungen beauftragten Stellen und mit (anderen) Forschungseinrichtungen, den relevanten Clustermanagements und der koordinierenden Stelle bei der WFBB zusammenzuarbeiten und vollumfänglich an Evaluierungen und Begleitmaßnahmen mitzuwirken, auch wenn das Projekt bereits beendet ist.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 11/2022
- Stand: 11/2022
-
Standardeinheiten Personalausgaben Hilfskräfte ab 01.10.2022
Stand: 06/2024 - Stand: 06/2024
Ergänzende Informationen
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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023 -
Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023 - Stand: 11/2022
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Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 - Stand: 07/2024
-
Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 10/2024
-
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023 - Stand: 12/2022
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 08/2023
- Stand: 01/2024
- Stand: 09/2022
-
Eigenerklärung der Zuwendungsempfangenden/ Darlehensnehmenden Sanktionen Russland
Stand: 05/2022 - Stand: 06/2019
- Stand: 06/2023
- Stand: 09/2023
- Stand: 09/2023
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2020
- Stand: 12/2022
-
Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023 - Stand: 03/2021
-
Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022