ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie.
Fördernehmer | kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung |
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Förderthemen | Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff, Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Die Förderung zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien in Brandenburg durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien und die Entwicklung von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen ab.
Gefördert werden
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:
In den Fördertatbeständen 1 (Erzeugung und Verwendung) und 2 (Transport- Verteilungs- und Speicherinfrastruktur) für erneuerbaren Wasserstoff werden im Land Brandenburg nachfolgende Vorhaben aus dem Förderprogramm unterstützt:
Darüber hinaus werden im Land Brandenburg
Weitere Informationen finden Sie in den "Allgemeinen Hinweisen zur Antragstellung".
Ausgenommen von der Förderung sind
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 200.000 EUR belaufen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höhe der Förderung richten sich nach dem zutreffenden Artikel der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), der für das jeweilige Vorhaben einschlägig ist:
Die Vorhaben in den Fördertatbeständen 1 (Erzeugung und Verwendung) und 2 (Transport- Verteilungs- und Speicherinfrastruktur) können in Abhängigkeit vom zutreffenden Inhalt des Vorhabens nach
gefördert werden.
Die Vorhaben im Fördertatbestand 3 (Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie in Kombination mit der entsprechenden Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien) richten sich nach Artikel 41 AGVO.
Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, dem potenziellen Umfang der Vorhaben, den Fördervoraussetzungen. den Fördersätzen und Förderbeträgen sowie den Fördergebieten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Hinweisen zur Antragstellung sowie den Antragsanlagen "Beihilferechtliche Angaben zu den Fördertatbeständen 1 und 2" und "Bestätigung - erneuerbarer Wasserstoff".
Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen mit dem Antrag ein:
Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau Kohlack, erreichbar unter der Telefonnummer 0331 660-1966, und Herr Valenzuela Maraboli, erreichbar unter der Telefonnummer 0331 660-1660.
Der erste Auftrag (Vertragsabschluss) zur Durchführung des Vorhabens gilt als Beginn. Aufträge zum Vorhaben können nach der Bestätigung des eingegangen Förderantrages ausgelöst werden. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht.
Die Zuwendung aus diesem Förderprogramm kann mit anderen öffentlichen Mitteln (z.B. BAFA-Förderung) nicht kombiniert werden.
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.
Im Falle der Beantragung einer Infrastrukturinvestition ist zur Prüfung der Klimaverträglichkeit das Excel-Tool "Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027" auszufüllen.
Die finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch die EU ist z.B. auf Ihrer Internetseite und auf Ihrem Social-Media-Kanal hervorzuheben. Die Maßnahmen werden mit dem Zuwendungsbescheid bekannt gegeben.
Bei einer Zuwendung von über 100.000 EUR werden Informationen auf einer ausführlichen Beihilfe-Website der Europäischen Kommission veröffentlicht ( https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de).
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung - Wasserstoff-Speicher Brandenburg
Stand: 10/2024Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (Bei EU: ab Förderperiode 2021-2027, bei Nicht-EU: ab 11/2022)
Stand: 11/2022Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022Eigenerklärung der Zuwendungsempfangenden/ Darlehensnehmenden Sanktionen Russland
Stand: 05/2022Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 01/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022