Unternehmensnachfolge 2022
Unternehmensnachfolge 2022
Überblick
Mit dem Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) unterstützt die ILB die Förderung der Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen sowie von Nachfolgeinteressierten.
Fördernehmer | Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Vorbereitung Unternehmensübergabe/Unternehmensübernahme |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Gegenstand der Förderung sind sowohl Sensibilierungsmaßnahmen von potentiellen Nachfolgeinteressierten als auch Sensibilisierungsmaßnahmen von Inhaberinnen und Inhabern von Unternehmen. Das Bewusstsein der Inhaberinnen und Inhaber soll für noch zu klärende Fragen hervorgerufen bzw. geschärft und der Einstieg in den mehrjährigen Übergabeprozess erleichtert werden.
Ziel ist die Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen durch:
- die aktive und direkte Ansprache und Sensibilisierung der betreffenden Inhaberinnen und Inhaber für eine frühzeitige Nachfolgeplanung
- Informationsveranstaltungen mit nachfolgerelevanten Schwerpunktthemen für Übergeber
sowie die Sensibilisierung von potentiellen Nachfolgeinteressierten durch:
- Vernetzung/Kooperation zur Akquise von Nachfolgeinteressierten
- Informationsveranstaltungen und Informationsgespräche von Nachfolgeinteressierten
- Förderung der Kontaktanbahnung zwischen der übergebenden und der nachfolgenden Person.
Aktuelle Meldungen
Start der neuen Richtlinie "Unternehmensnachfolge" (2022)
Die neue Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen sowie zur Sensibilisierung von Nachfolgeinteressierten für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen (Unternehmensnachfolgerichtline) ist zum 05.05.2022 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Das Antragsformular, einschließlich der erforderlichen Anlagen, kann über die Webseite der ILB abgerufen werden (www.ilb.de).
Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Unvollständige Projektanträge, die trotz Aufforderung nicht innerhalb der von der ILB gesetzten Fristen vervollständigt werden, sind abzulehnen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Unternehmensnachfolge unterstützt Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern von KMU, die 55 Jahre alt oder älter sind sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung von potentiellen Nachfolgeinteressierten. Die vertiefte Sensibilisierung steht darüber hinaus allen Altersgruppen zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolgeplanung zur Verfügung.
Wer oder was wird nicht gefördert?
- Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen sind nicht zuwendungsfähig
- Von einer Zuwendung ausgeschlossen sind Maßnahmen, für die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Strukturfonds - Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder eine Förderung aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.
- Die Kumulation von Zuwendungen mit anderen Förderungen des Landes Brandenburg und/oder des Bundes für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig.
Wie wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Unternehmensnachfolge wird als Projektförderung in Festbetragsfinanzierung über einen Zuschuss gewährt.
Konditionen
Bemessungsgrundlage
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
- Projektbezogene Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto)
- Direkte Sachausgaben für projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen.
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Indirekte Sachausgaben
- Nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 werden die indirekten Projektausgaben in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto) gefördert.
-
Folgende Positionen fallen unter diese Regelung:
- Gas, Strom, Wasser
- Bürobedarf
- Porto, Kurier, Frachten
- Telefon und Kommunikation
- Internetgebühren und Internetdomain
- Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung
- Fremdleistungen EDV
- Zeitschriften, Bücher, INFO-CD-Roms und ähnliche Lizenzen
- Bankgebühren
- Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service)
- Nettokaltmiete
- Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung (zum Beispiel Feuer- oder Diebstahlversicherung)
- Investitionen (Ausgabebetrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerliche [lineare] Abschreibungen)
- Reisekosten.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam
Die Antragsunterlagen, einschließlich der erforderlichen Anlagen, können auf der Webseite der ILB abgerufen werden.
Unvollständige Projektanträge, die trotz Aufforderung nicht innerhalb der von der ILB gesetzten Fristen vervollständigt werden, sind abzulehnen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Förderberaterinnen und Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Die Zuwendung wird nur nach Vorlage von Nachweisen über die im Rahmen des Zuwendungszwecks tatsächlich getätigten Ausgaben ausgezahlt (Erstattungsprinzip).
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 05/2022
- Stand: 05/2022
Ergänzende Informationen
-
EFRE-Merkblatt "Bewirtungsausgaben im Rahmen vorhabenbezogener Veranstaltungen" (FP 2021-2027)
Stand: 01/2022 - Stand: 11/2022
-
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 -
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 -
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 05/2022
- Stand: 06/2019
-
Personaleinsatz Stellenbeschreibung Unternehmensnachfolge 2022
Stand: 04/2024 - Stand: 10/2023
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 12/2022
- Stand: 12/2022
-
Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023 - Stand: 03/2021
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Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022