Unternehmensnachfolge

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ILB-Förderberater

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Überblick

Mit dem Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) unterstützt die ILB mittels Zuwendungen die Förderung der Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen.

Fördernehmer

Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg

Förderthemen

Vorbereitung Unternehmensübergabe/Unternehmensübernahme

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),

Land Brandenburg


Ziel des Programms

Gegenstand der Förderung sind alle Sensibilisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge, die dazu beitragen, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen ihre eigene Situation frühzeitig erfassen und die individuell zugeschnittenen Handlungsfelder darstellen können. Das Bewusstsein der Inhaberinnen und Inhaber soll für noch zu klärende Fragen hervorgerufen bzw. geschärft und der Einstieg in den mehrjährigen Übergabeprozess erleichtert werden.

Ziel ist die Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen durch:

  • die aktive und direkte Ansprache und Sensibilisierung der betreffenden Inhaberinnen und Inhaber für eine frühzeitige Nachfolgeplanung
  • die Durchführung von Informationsveranstaltungen mit nachfolgerelevanten Schwerpunktthemen für Übergeber und Übernehmer

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm Unternehmensnachfolge unterstützt Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Maßnahmen zur Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern von KMU, die 55 Jahre alt oder älter sind. Die vertiefte Sensibilisierung steht darüber hinaus allen Altersgruppen zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolgeplanung zur Verfügung.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Von einer Zuwendung ausgeschlossen sind Maßnahmen, für die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Strukturfonds - Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder eine Förderung aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.
  • Die Kumulation von Zuwendungen mit anderen Förderungen des Landes Brandenburg und/oder des Bundes für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig.

Wie wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm Unternehmensnachfolge wird als Projektförderung in Festbetragsfinanzierung über einen Zuschuss gewährt.

Konditionen

Bemessungsgrundlage

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • Projektbezogene Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto)
  • Direkte Sachausgaben für projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen.
  • Indirekte Sachausgaben
    • Entsprechend VV Nr. 2.3 Satz 2 in Verbindung mit VV Nr. 2.3.1 zu § 44 LHO und nach Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 werden die förderfähigen Ausgaben, bei denen einzelne Ausgaben nur mit erheblichem Aufwand festgestellt und belegt werden können, anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Personalausgaben gefördert.
    • Folgende Positionen fallen unter diese Regelung:
      • Gas, Strom, Wasser
      • Bürobedarf
      • Porto, Kurier, Frachten
      • Telefon und Kommunikation
      • Internetgebühren und Internetdomain
      • Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung
      • Fremdleistungen EDV
      • Zeitschriften, Bücher, INFO-CD-Roms und ähnliche Lizenzen
      • Bankgebühren
      • Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service)
      • Nettokaltmiete
      • Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung (zum Beispiel Feuer- oder Diebstahlversicherung)
      • Investitionen (Ausgabebetrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerliche [lineare] Abschreibungen)
      • Reisekosten.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Str. 21

14473 Potsdam

Die Antragsunterlagen, einschließlich der erforderlichen Anlagen, können auf der Webseite der ILB abgerufen werden.

Unvollständige Projektanträge, die trotz Aufforderung nicht innerhalb der von der ILB gesetzten Fristen vervollständigt werden, sind abzulehnen.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2020.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeitende der Investitionsbank des Landes Brandenburg helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberaterinnen und Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Die Zuwendung wird nur nach Vorlage von Nachweisen über die im Rahmen des Zuwendungszwecks tatsächlich getätigten Ausgaben ausgezahlt (Erstattungsprinzip).

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise