RENplus 2014 - 2020
RENplus 2014 - 2020
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Überblick
Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 - 2020 unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg.
Fördernehmer | Unternehmen und Kommunen |
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Förderthemen | Investive Maßnahmen: |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Senkung von CO2-Emissionen. Hierzu werden Zuwendungen für Vorhaben gewährt, die eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung von Erneuerbaren Energien zum Ziel haben oder erwarten lassen. Insbesondere folgende Maßnahmen gefördert:
- Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Speichersysteme
- Vorhaben zur Integration Erneuerbarer Energien
- Investitionen in Energieinfrastrukturen
- Erarbeitung von Studien sowie Energie- und Klimaschutzstrategien
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm RENplus 2014-2020 unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit (mit Ausnahme des Bundes und Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landesverwaltung),
- juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, u.a. Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
- Juritische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, wie z.B. Kommunen, Landkreise und Kirchen.
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm RENplus 2014-2020 unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Investive Maßnahmen für wirtschaftlichen und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
- Energieeffizienzverbesserungen in technischen Prozessen und in öffentlichen Gebäuden, die sich im Besitz oder Eigentum der öffentlichen Hand oder einer gemeinnützigen Organisation befinden,
- Energierückgewinnungssysteme,
- Speichersysteme,
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen,
- Integration und Nutzung Erneuerbarer Energien,
- Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge.
In unseren programmbezogenen Merkblättern (zu finden unter "Konditionen, Formulare und Dokumente") finden Sie Angaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nicht investive Maßnahmen
für wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
- Erarbeitung/Erstellung von Konzepten und Studien
für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
- Informations-, Kommunikations- und Beratungsmaßnahmen
für wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
- Energieaudits nach DIN EN 16247 - 1
- Energieberatung
Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinien.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
- die gesetzlich vorgeschrieben sind / oder behördlich angeordnet wurden,
- die eine Amortisationszeit unter drei Jahren haben,
- die vor Antragstellung begonnen worden sind,
- deren Zuwendungsbetrag unter 2.500,00 EUR liegt.
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:
- Umsatzsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt,
-
Finanzierungskosten sowie regelmäßige Rechts- und laufende
Steuerberatungskosten.
Weitere Details finden Sie in Ziffer 5.5 der Richtlinien.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Bei der Höhe der Zuwendung wird danach unterschieden, ob in Bezug auf die Maßnahme eine wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt:
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen und
Personengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme
-
35 - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 EUR)
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind
- bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR
Ablauf / Verfahren
Geltungsdauer
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01. Januar 2018 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2022.
Was ist noch zu beachten
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
- In der Regel sind technische Kriterien vor allem hinsichtlich der Energieeffizienz zu erfüllen.
- Bei einigen Fördertatbeständen ist die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen.
- Alle erforderlichen Genehmigungen sowie der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung sollten mit Antragsstellung vorgelegt werden bzw. sollen beantragt sein.
- Für die Abrechnung der Ausgaben gilt das Erstattungsprinzip, dass heißt es werden nur Ausgaben gefördert, die vom Zuwendungsempfänger bereits bezahlt wurden.
- In Bezug auf die Anwendung der Vergaberechtsvorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß ANBest-EU bzw. ANBest-G in Verbindung mit den Merkblättern zu den Vergabebestimmungen.
- Bei geförderten Investitionsvorhaben ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (nach der letzten Auszahlung durch die ILB) einzuhalten.
Zu allen genannten Punkten finden Sie Informationen in den programmbezogenen Merkblättern. Außerdem sind die Themen zum Großteil auch Inhalt der Vorabberatung.
Bei investiven Vorhaben deren voraussichtliche Gesamtausgaben 75.000 EUR übersteigen, empfehlen wir eine Vorabberatung vor Antragstellung.
Hierfür reichen Sie bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vorab per E-Mail eine Projektskizze ein. Diese soll eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme(n), ggf. technische Kennzahlen sowie Angaben zum Antragsteller enthalten. Wir verweisen außerdem auf unsere "Checkliste", diese finden Sie in den Programminformationen unter dem Punkt "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Im Rahmen der Vorabberatung wird keine Vorauswahl für zu fördernde Projekte und keine Entscheidung über eine Förderung getroffen. Ziel ist die optimale Vorbereitung Ihres Antrags und Verbesserung der Aussicht auf eine positive Förderentscheidung.
Bei der Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir beantworten nicht nur Detailfragen. Wir unterstützen Sie gern bei formalen Aspekten der Antragstellung.
Formulare / Downloads
Programminformationen
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Anlage zur Richtlinie - nicht wirtschaftlich Tätige - Ziffer 5.6 Höhe der Zuwendung
Stand: 12/2020 -
Anlage zur Richtlinie - wirtschaftlich Tätige - Ziffer 5.6 Höhe der Zuwendung
Stand: 12/2020 - Stand: 02/2019
-
Förderaufruf Ladeinfrastruktur 2018
Förderaufruf vom 03.09.2018 - 29.10.2018
Stand: 09/2018 - Stand: 12/2020
- Stand: 12/2020
-
Zweiter Förderaufruf RENplus 2014-2020 Ladeinfrastruktur
Förderaufruf vom 5. Juni 2020 bis einschließlich 31.Oktober 2020
Stand: 06/2020
Antragsunterlagen
- Stand: 12/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 06/2017
- Stand: 02/2020
- Stand: 07/2019
- Stand: 12/2020
-
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
Stand: 04/2015 - Stand: 04/2015
-
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation
Stand: 07/2021 -
Information zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in technischen Prozessabläufen
Stand: 08/2020 - Stand: 08/2020
- Stand: 08/2020
- Stand: 12/2022
- Stand: 01/2021
-
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020
Stand: 05/2020 - Stand: 07/2024
- Stand: 12/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2024
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 07/2014
- Stand: 09/2018
Formulare
- Stand: 03/2018
- Stand: 07/2016
- Stand: 01/2017
- Stand: 06/2019
- Stand: 10/2023
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 12/2022
- Stand: 12/2022
- Stand: 05/2019
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
-
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020 -
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022