ProFIT Brandenburg
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Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Fördernehmer | Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg |
---|---|
Förderthemen | Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien sowie Marktvorbereitung und Markteinführung, |
Förderart | Darlehen, Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), |
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen. Dabei sind FuE-Aktivitäten auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen ausdrücklich eingeschlossen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Unternehmen:
KMU mit Sitz im Land Brandenburg: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtung
Nicht-KMU mit Sitz im Land Brandenburg: nur im Verbund mit KMU aus Berlin/Brandenburg bzw. einer Forschungseinrichtung
Forschungseinrichtungen:
mit Sitz im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Berlin/Brandenburg
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Einzel- und Verbundprojekte in den nachfolgend genannten Phasen eines Innovationsprozesses:
- Phase der industriellen Forschung
- Phase der experimentellen Entwicklung
- Phase der Marktvorbereitung und der Markteinführung
Durchführbarkeitsstudien
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Bei FuE - und Marktvorhaben:
- Projektbezogene Personalausgaben
- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
- projektbezogene Materialausgaben
- sonstige projektbezogene Einzelausgaben
- indirekte Ausgaben
- Ausgaben für die Markteinführung/Marktvorbereitung
Bei Durchführbarkeitsstudien:
- Aufträge an Dritte
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Phase der industriellen Forschung: 80 %
- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
- Durchführbarkeitsstudien: 70 %
Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.
Die Förderung für Unternehmen kann als Zuschuss in der Phase der industriellen Forschung, für Prozess- und Organisationsinnovationen und für Durchführbarkeitsstudien gewährt werden. Forschungseinrichtungen können für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung mit einem Zuschuss gefördert werden.
Förderung mit Darlehen: Die Phasen der experimentellen Entwicklung und der Marktvorbereitung/Markteinführung werden grundsätzlich mit zinsverbilligten Darlehen gefördert.
Konditionen
Konditionen für Darlehen: Die Förderung durch Darlehen erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt. Mit Darlehen können dabei bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden. Dieser hohe Mitfinanzierungsanteil ist jedoch nur möglich, sofern eine Kombination mit Zuschüssen vorliegt, da der Gesamtfinanzierungsanteil von 80% für ein Gesamtvorhaben nicht überschritten werden darf.
Die Konditionen (Laufzeit, Zinssätze, Kapitaldienste) werden im Einzelfall von der ILB festgelegt. Die Tilgungsfreiheit beträgt hierbei bis zu maximal 3 Jahren und die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 10 Jahre. Der Beihilfewert der Darlehen ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe und der Zinssätze resultieren. Zur Ermittlung der Beihilfewerte wird die Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 14 vom 19.1.2008, S. 6) angewandt.
Für die Marktvorbereitung und die Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Innerhalb von drei Kalenderjahren darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200.000 EUR nicht überschreiten.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.
Vor Antragstellung zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.
Ihr Vorhaben wird hierzu nach einem abgestimmten und für alle Antragsteller bzw. Vorhaben einheitlichem Bewertungsschema begutachtet. Bei Erreichung der Mindestpunktzahl und geschlossener Finanzierung ist eine Bewilligung möglich.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 05/2021
- Stand: 11/2020
- Stand: 11/2020
Antragsunterlagen
- Stand: 12/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 03/2018
- Stand: 07/2019
- Stand: 12/2020
-
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
Stand: 04/2015 - Stand: 04/2015
-
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation
Stand: 07/2021 -
Haftung der Inhaber bzw. Gesellschafter/Finanzierungsbeteiligung
Stand: 08/2014 - Stand: 03/2021
-
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019 - Stand: 07/2017
- Stand: 12/2022
- Stand: 06/2020
- Stand: 07/2024
- Stand: 12/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2024
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 07/2014
-
Unterlagenliste zur Abrechnung ProFIT
Unterlagenliste zur Abrechnung von FuE- und Marktvorhaben
Stand: 03/2021
Formulare
- Stand: 08/2016
-
Anlage Formular zur Erhebung des Steuer-Identifikationsmerkmals
Stand: 03/2022 -
Datenblatt zur Erhebung von EFRE Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020 ProFIT
Stand: 03/2018 - Stand: 06/2019
- Stand: 03/2022
- Stand: 03/2022
-
Personaleinsatz - Stellenbeschreibung
Anlage zur Prüfung des Besserstellungsverbotes
Stand: 03/2018 -
Personaleinsatz -Stellenbesetzung
Anlage zur Prüfung des Besserstellungsverbotes
Stand: 10/2016 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
- Stand: 05/2019
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
-
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022