Wie ist das Antragsverfahren?
Der nächste Auswahlstichtag für die Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie ist der 1. November 2024..
Für die Antragstellung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten mit Hauptwohnsitz und mit Betriebsstätte im Land Brandenburg stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1.875.000 Euro zur Verfügung.
Für die Antragstellung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten mit Hauptwohnsitz und mit Betriebsstätte im Land Berlin stehen Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 Euro zur Verfügung.
Ihren Antrag können Sie online einreichen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.
Eine laufende Antragstellung ist möglich.
Der nächste planmäßige Auswahlstichtag ist der 1. November 2025. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat mit Wirkung vom 15. September 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau J. Sümnick (Tel.: 0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (Tel.: 0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.