Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024

Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024

Antragssystem des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

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Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB Vorhaben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Je nach Förderschwerpunkt: juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, natürliche Personen, anerkannte BIZ-Träger

Förderthemen

Vorhaben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

Mittelherkunft

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg


Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist es, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren, wiederherzustellen sowie natürliche Lebensräume und schöne Landschaften zu schützen. Durch die Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung möchten wir Menschen dazu ermutigen, aktiv an einer besseren Zukunft mitzuwirken. Gleichzeitig tragen wir dazu bei, die Lebensqualität in ländlichen Gebieten durch gut erhaltene und ansprechende Landschaften zu steigern.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • juristische Personen des privaten Rechts,
  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,
  • Personengesellschaften,
  • natürliche Personen sowie
  • anerkannte BIZ-Träger sein.

Was wird gefördert?

Teil A - Naturschutzfachplanungen und Studien:

  • Erstellung und Fortschreibung von Managementplänen für FFH-Gebiete außerhalb der Nationalen Naturlandschaften (NNL), Natura 2000-Managementplänen für EU-Vogelschutzgebiete innerhalb und außerhalb der NNL.
  • Erstellung von Grünordnungsplänen.
  • Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse.

Teil B - Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Teil C - Umweltbezogene Bildungsarbeit:

  • Projekte und Vorhaben von umweltbezogener Bildungsarbeit
  • Vorbereitende Bedarfsanalysen und Erstellung von Konzepten für o. g. Vorhaben (aufsuchende Bildungsarbeit)
  • Regionale Servicestellen für BNE- Akteurinnen /-akteuren zur (Förder-)Beratung, regionalen Vernetzung und Vor-Ort-Unterstützung der zentralen Servicestelle BNE

Teil D - Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen im ELER:

  • Vorhaben für Lebensräume und sonstige Biotope mit besonderer Bedeutung
  • Artenschutzvorhaben
  • Neuanlage und Nachpflanzung von Streuobstbeständen
  • Erwerb von Grundstücken, langfristige Pacht, Ablösung bestehender Nutzungsrechte sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Änderungen der Flächennutzung
  • Vorarbeiten bis Leistungsphase 4 nach HOAI sowie notwendige Voruntersuchungen
  • Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten und Technik inklusive Weideinfrastruktur zur Etablierung von naturschutzgerechten Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen

Teil E - Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs:

  • Aktualisierung der Ausstattung und Weiterentwicklung eines BIZ (Innen- und Außengelände) inkl. baulich notwendiger Modernisierung
  • Aktualisierung von Dauerausstellungen und dazugehöriger Ausstellungsmodule sowie Wanderausstellungen zur Nutzung innerhalb des BIZ-Netzwerkes
  • Errichtung eines BIZ, sofern noch kein BIZ vorhanden ist. Dazu zählt auch die Einrichtung eines virtuellen BIZ
  • Vorarbeiten bis Leistungsphase 4 nach HOAI sowie notwendige Voruntersuchungen
  • Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren

Teil F - Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten:

  • Besucherlenkung und Besucherinformation zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
  • Errichtung und Aktualisierung von Einrichtungen zur Information der Öffentlichkeit für Weltnaturerbestätten sowie Nationale Naturmonumente.
  • Vorarbeiten bis Leistungsphase 4 nach HOAI sowie notwendige Voruntersuchungen

Wie wird gefördert?

Je nach Förderschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabenausgestaltung und/oder Investitionsort können unterschiedliche Zuwendungen gewährt werden:

  • Zuschüsse in Höhe von 100 %,
  • Zuschüsse in Höhe von 75 %,
  • Zuschüsse in Höhe von 50 % oder
  • Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (92,00 EUR und 65,00 EUR pro Baum).

Gemeinkosten können in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden.

Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen sind zuwendungsfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb nach den geltenden Regelungsvorgaben (siehe Punkt 1.3 bzw. Merkblatt Vergabe) vorab erfolgt ist. Diese Kosten können bis zum Höchstsatz von insgesamt 20 % der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt werden. Davon ausgenommen sind die Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.

Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.

Anträge, die zu genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).

Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:

  • inhaltlich/fachliche Gründe,
  • keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln oder
  • ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden.

Der jeweils erste Stichtag pro Richtlinienteil / VV-Teil findet mit folgenden Budges statt:

  • Richtlinien Teil A / VV Teil I 01.11.2024 2,7 Millionen Euro
  • Richtlinien Teil B 01.11.2024 3,5 Millionen Euro
  • Richtlinien Teil C 01.11.2024 5,0 Millionen Euro
  • Richtlinien Teil C 1.3 25.10.2024 1,2 Millionen Euro
  • Richtlinien Teil D / VV Teil II 01.11.2024 6,0 Millionen Euro
  • Richtlinien Teil E / VV Teil III 01.11.2024 1,3 Millionen Euro
  • Richtlinien Teil F / VV Teil VI 01.11.2024 1,0 Millionen Euro

Eine Nutzung der Warteliste ist möglich

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung vom 2. Januar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau S. Kupke (0331 660-1565) und Herr D. Reckardt (0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.

Was ist noch zu beachten

  • Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 5.000 EUR beträgt.
  • Die Projektauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels festgelegtem Punktesystem. Die Bewilligung der Anträge erfolgt in absteigender Reihenfolge bis zur Ausschöpfung des veröffentlichten Budgets.
  • Die Umsatzsteuer ist förderfähig, sofern die oder der Begünstigte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
  • In Bezug auf die Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen in den ANBest-EU zu § 44 LHO.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise