ILB Förderfinder
Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben
Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB Vorhaben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Je nach Förderschwerpunkt: juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, natürliche Personen, anerkannte BIZ-Träger |
---|---|
Förderthemen | Vorhaben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg |
Ziel der Förderung ist es, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren, wiederherzustellen sowie natürliche Lebensräume und schöne Landschaften zu schützen. Durch die Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung möchten wir Menschen dazu ermutigen, aktiv an einer besseren Zukunft mitzuwirken. Gleichzeitig tragen wir dazu bei, die Lebensqualität in ländlichen Gebieten durch gut erhaltene und ansprechende Landschaften zu steigern.
Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden
Teil A - Naturschutzfachplanungen und Studien:
Teil B - Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Teil C - Umweltbezogene Bildungsarbeit:
Teil D - Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen im ELER:
Teil E - Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs:
Teil F - Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten:
Je nach Förderschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabenausgestaltung und/oder Investitionsort können unterschiedliche Zuwendungen gewährt werden:
Gemeinkosten können in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden.
Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen sind zuwendungsfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb nach den geltenden Regelungsvorgaben (siehe Punkt 1.3 bzw. Merkblatt Vergabe) vorab erfolgt ist. Diese Kosten können bis zum Höchstsatz von insgesamt 20 % der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt werden. Davon ausgenommen sind die Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren.
Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.
Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.
Anträge, die zu genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).
Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:
Der jeweils erste Stichtag pro Richtlinienteil / VV-Teil findet mit folgenden Budges statt:
Eine Nutzung der Warteliste ist möglich
Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung vom 2. Januar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau S. Kupke (0331 660-1565) und Herr D. Reckardt (0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.
Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024Verpflichtungen zur Information- und Sichtbarmachung ELER 2023 - 2027
Stand: 10/2024Erklärung Interessenkonflikt private Auftraggeber ELER 2023-2027
Stand: 06/2024Erklärung Interessenkonflikt öffentliche Auftraggeber ELER 2023-2027
Stand: 06/2024Kalkulation Projektstunden/Personalkosten RL Natürliches Erbe Teil A-F
Stand: 03/2024Kalkulation Projektstunden/Personalkosten RL Natürliches Erbe Teil C.1.1
Stand: 10/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019