Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024

Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024

Antragssystem des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Überblick

Das Förderprogramm zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes dient der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Je nach Finanzierungsschwerpunkt: Landesamt für Umwelt (LfU), Nationalparkverwaltung auf dem Gebiet des Nationalparks

Förderthemen

Umsetzung von Vorhaben zugunsten der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.

Mittelherkunft

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Mit dem Programm wird die Umsetzung von Vorhaben zugunsten der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der biologischen Vielfalt unterstützt.

Aktuelle Meldungen

Antragsstart in Kürze möglich

Für dieses Programm können momentan noch keine Anträge im Antragssystem des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellt werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Landesamt für Umwelt (LfU), Nationalparkverwaltung auf dem Gebiet des Nationalparks

Was wird gefördert?

  • Teil I: Erstellung und Fortschreibung von Managementplanungen für FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete inkl. Grundlegender Maßnahmenplanungen, weiteren Natura 2000-Managementplänen für Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie, für die Brandenburg eine besondere Verantwortung hat; Planungen zur Entwicklung von Großschutzgebieten; Monitoringkonzepte, Umsetzungsplanungen von Schutzmaßnahmen für Arten und Lebensräume; wissenschaftliche Studien zum Gebietsmanagement und zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse
  • Teil II: Vorhaben für Lebensräume und sonstig Biotope mit besonderer Bedeutung; Artenschutzvorhaben; Neuanlage und Nachpflanzung von Streuobstbeständen, Vorarbeiten als Voraussetzung einer Durchführung; naturschutzgerechte Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen
  • Teil III: Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete Brandenburgs
  • Teil IV: Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung von Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten

Wie wird gefördert?

Je nach Finanzierungsschwerpunkt, Antragsteller und Vorhabensausgestaltung können unterschiedliche Finanzierungen gewährt werden:

  • Finanzierungen in Höhe von 100 % oder
  • Finanzierungen in Höhe von 50 %
  • Pauschalfinanzierung für Streuobstbestände

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP) beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.

Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.

Anträge, die zu den noch zu veröffentlichenden Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden ("Warteliste").

Eine Ablehnung von Anträgen kann u.a. aus folgenden Gründen erfolgen:

  • Inhaltlich/fachliche Gründe
  • Keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln
  • ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden

Der jeweils erste Stichtag pro Verwaltungsvorschriftsteil findet wie folgt statt: (wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht)

Geltungsdauer

Die Verwaltungsvorschrift trat mit Wirkung zum 27. Juni 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau S. Kupke (0331 660-1565) und Herr D. Reckardt (0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.

Was ist noch zu beachten

Eine Finanzierung kann grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn die Finanzierung mehr als 5.000 Euro beträgt.

Die Projektauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels festgelegtem Punktesystem. Die Bewilligung der Anträge erfolgt in absteigender Reihenfolge bis zur Ausschöpfung des veröffentlichten Budgets.

In auf die Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß § 55 LHO.

Die Umsatzsteuer ist förderfähig, sofern die oder der Begünstigte nicht zum Vorsteuerabzug (nach § 15 und 24 UstG) berechtigt ist.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise