Meistergründungsprämie Brandenburg

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einer Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk.

Fördernehmer

Existenzgründer; Handwerksmeister, die ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder sich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen möchten

Förderthemen

Neugründung, Unternehmensübernahme oder Unternehmensbeteiligungen mit Übernahme der Geschäftsführung durch Handwerksmeister, neugeschaffene Arbeits- oder Ausbildungsplätze

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Mittelherkunft

Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist:

  • die Schaffung eines Anreizes für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen
  • die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg
  • der Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze

Aktuelle Meldungen

Verlängerung der Richtlinie "Meistergründungsprämie Brandenburg"

Am 1. Juli 2024 ist die geänderte Richtlinie für das Programm "Meistergründungsprämie Brandenburg" in Kraft getreten. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Im Zusammenhang mit der Richtlinienverlängerung wurde die neue De-minimis-Verordnung mit einem Beihilfeschwellenwert von 300.000,00 EUR eingeführt..

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie unterstützt natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts oder Personengesellschaften, die eine selbstständige Tätigkeit im Land Brandenburg aufnehmen.

Was wird gefördert?

Basisförderung:

  • Erstmalige Gründung einer Existenz in einem Gewerbe nach Anlage A, B Abschnitt 1 und 2 zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
  • Übernahme eines Unternehmens im Handwerk
  • Tätige Beteiligung (mindestens 30 % Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk und Übernahme der Geschäftsführung)

Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung

  • Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze

Wie wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.

Diese unterteilt sich in zwei Stufen:

Basisförderung (Erste Stufe)

  • Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 12.000,00 EUR.

Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (Zweite Stufe)

  • Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 5.000,00 EUR bzw. 7.000,00 EUR bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Online-Antragstellung über das ILB-Kundenportal ist über den Zugang in der linken Spalte möglich.

Das Antragsformular für die papierhafte Antragstellung finden Sie unter der Rubrik "Formulare/Downloads".

Bitte beachten Sie:
Vor der Einreichung des Antrags auf Gewährung der Basisförderung bei der ILB hat die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einzuholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen. Die fachliche Stellungnahme ist Bestandteil des Antrages und sollte gemeinsam mit diesem eingereicht werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeitende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der zuständigen Handwerkskammern helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Sie können sich auch an die Förderberater der ILB wenden, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung unter der Nummer 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Antragstellende dürfen erst nach von der ILB bestätigtem Eingang des Antrages, mit allen erforderlichen Inhalten, mit der Durchführung der beantragten Maßnahme beginnen. Aus dieser Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmebeginn leitet sich jedoch kein Anspruch auf eine Zuwendung ab.

Als Maßnahmebeginn ist regelmäßig der Abschluss eines der Existenzgründung oder der Übernahme eines Handwerksbetriebes zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Vertragsabschlüsse im Vorfeld der Gründung wie zum Beispiel für in Anspruch genommene Beratungsleistungen, für die Erstellung eines Businessplanes, für die Gewerbeanmeldung oder für den Rechteerwerb an einem Handwerksbetrieb (Übernahme oder tätige Beteiligung) gelten nicht als Beginn des Vorhabens; damit verbundene Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und gegbenenfalls Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

Bei Bewilligungen ab dem 18. April 2019 sind alle geförderten Ausgaben in einer Belegübersicht zu erfassen. Die Belegübersicht ist zum Abruf der Mittel mit der Verwendungsbestätigung bei der ILB einzureichen. Originalrechnungen und Zahlungsbelege sind erst nach Aufforderung durch die ILB vorzulegen. Für die Erstellung der Belegübersicht steht das Excel-Tool "Rechnungsliste" zur Verfügung.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Antragsunterlagen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechnungsliste

Rechtshinweise