Markterschließungsrichtlinie 2022

Markterschließungsrichtlinie 2022

Online-Antragstellung

Überblick

Fördernehmer

Wirtschaftsnahe – nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen
Wirtschaftsleben teilnehmende – Institutionen, Verbände oder Branchennetzwerke mit Sitz im Land
Brandenburg

Förderthemen

Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit
fachspezifischer Ausrichtung, Unternehmensreisen, Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie
Netzwerkveranstaltungen, Workshops und Informationsveranstaltungen

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg


Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Anbahnung internationaler und grenzüberschreitender Kooperationen und die Öffnung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland durch Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung sowie die Vernetzung der Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile durch:

- Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung

- Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg

- Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland

- Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland

- Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Wirtschaftsnahe nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende Institutionen, Verbände oder Branchennetzwerke mit Sitz im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

Gefördert werden nach dieser Richtlinie zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen folgende Maßnahmen einzeln oder als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Markterschließung im In- und Ausland:

  • Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Der Landesmesseplan wird jährlich vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie für das Folgejahr bestätigt und veröffentlicht.
  • Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten oder Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg.
  • Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland, die die Vermittlung und Anbahnung von bedarfsorientierten, individuellen und konkreten Unternehmensgesprächen (B2B) zwischen brandenburgischen kleinen und mittleren Unternehmen und ausländischen Unternehmen zum Ziel haben.
  • Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland zur Motivation und Unterstützung von internationalen Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen.

Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung für ein Projekt nach dieser Richtlinie beträgt 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 195.000 EUR, Zuwendungen für Workshops und Informationsveranstaltungen nach Nummer 2.4 sind begrenzt auf maximal 50.000 EUR.

Zuwendungen für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland nach Nummer 2.3 betragen 75 % der förderfähigen Ausgaben.

Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Die förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben werden in der Anlage der Richtlinie konkretisiert.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen (siehe Online-Antragstellung auf der linken Programmseite).

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Was ist noch zu beachten

Der Antrag muss folgende Angaben und Informationen enthalten:

- ein aussagefähiges Gesamtkonzept zur Maßnahme einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Einzelmaßnahmen und deren Zielsetzung;

- einen Ausgaben-, Finanzierungs- und Zeitplan (Haushaltsplanentwurf), welcher eine detaillierte und realistische Prognose der zu erwartenden Ausgaben nach Kostenpositionen enthält und die Kostenpositionen in nachweisbare und abrechenbare Meilensteine unterteilt;

- Begründung dieses Kostenplans mit bereits vorliegenden Kostenangeboten/Kostenvoranschlägen, Erfahrungswerten, Marktanalysen und Experteneinschätzungen;

- eine Begründung des Antrags mit Blick auf das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes Brandenburg, außer bei den im Landesmesseplan aufgeführten Maßnahmen.

In dem Antrag ist darzustellen, mit welchen Maßnahmen die unter Nummer 6.5 der Richtlinie benannten Vorgaben erreicht werden sollen:

Bei der Förderung von Vorhaben mit Mitteln aus den Europäischen Strukturfonds sind die bereichsübergreifenden Grundsätze (Nummer 1.4 der Richtlinie) zu berücksichtigen. Daher ist bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen dieser Richtlinie durch die Antragstellenden insbesondere zu prüfen, inwieweit:

- Maßnahmen aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes auch ganz oder teilweise digital durchgeführt werden können,

- bei Messestandbau und Messestandinfrastruktur der Einsatz wiederverwendbarer oder aus Umweltsicht nachhaltiger Wirtschaftsgüter gesteigert werden kann,

- bei der unabdingbaren Nutzung von CO2-intensiven Verkehrsmitteln durch teilnehmende Unternehmen Möglichkeiten zur Verringerung der CO2-Emissionen bestehen, zum Beispiel durch den Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen adäquaten CO2-Kompensation für Flugreisen auf einer von anerkannten Institutionen zertifizierten Plattform oder die Organisation von Gruppenangeboten oder Fahrgemeinschaften für die Anreise zu regionalen Messen,

- bei der Gestaltung von Messeständen und Messestandinfrastruktur die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden können.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise