Markterschließung im Ausland und Messen (M2)
Markterschließung im Ausland und Messen (M2)
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Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburgs (MWAE) über die ILB die Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Markterschließung im Ausland und die Teilnahme an Messen im In- und Ausland.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gruppen von KMU |
---|---|
Förderthemen | Erschließung ausländischer Märkte, Messen, Zertifizierungen |
Förderart | Zuschuss |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel dieser Richtlinie ist
- die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit für die internationale Markterschließung und
- die Stärkung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere im Ausland.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Für das MWAE-Förderprogramm M2 sind antragsberechtigt
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder eine Gruppe von mindestens drei KMU, welche in der Regel dem produzierenden Gewerbe oder des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes zuzuordnen sind. Diese Unternehmen müssen ihren Sitz und/oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
- sofern ein Antrag für Marktzugangsprojekte gestellt wird, auch Unternehmen mit Sitz und/oder einer Betriebsstätte im Land Berlin
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm M2 unterstützt Vorhaben zu folgenden Themen:
Messeförderung
- Teilnahme an den im AUMA-Katalog aufgeführten internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland
- Teilnahme an Messen, welche im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind
Marktanpassungsförderung
- Beratung zur Zertifizierung und Anpassung von Produkten an ausländische Märkte
- Zertifizierungen (ausländische Märkte)
Markterschließungsförderung
- Beratung/Erstellung produktspezifischer Marktanalysen
- Erstellung und Beratung zur Umsetzung von Markterschließungskonzepten
Markterschließungsassistent
- Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Markterschließungsassistenten zur Durchführung der vorgenannten Markterschließungsmaßnahmen im Ausland
Marktzugangsprojekte
- Voraussetzung ist die Interessenbekundung von mindestens fünf Unternehmen, davon drei mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
- Durchführung von Schulungs-und Informationsveranstaltungen zu ziellandspezifischen Themen
- Erarbeitung von ziellandspezifischen Marktanalysen
- Durchführung von Unternehmertreffen und Kooperationsbörsen im Zielland und Ausgangsland
- Maßnahmen der Nachbereitung und zur Sicherung des Erfolges
Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die den festgelegten Clustern und deren Internationalisierung zuzuordnen sind. Die Unternehmen sollten einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:
- Energietechnik
- Gesundheitswirtschaft
- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft
- Verkehr/Mobilität/Logistik
- Optik
- Ernährungswirtschaft
- Kunststoffe/Chemie
- Metall
- Tourismus
Ebenfalls vorrangig gefördert werden Unternehmen, die den Branchen Holz und Papier zuzuordnen sind oder in folgenden, die Cluster unterstützenden Querschnittsthemen tätig sind:
- Werkstoffe/Materialien
- Produktions- und Automatisierungstechnik
- Clean Technologies
- Sicherheit
Wie wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm M2 fördert die Maßnahmen mit einer projektgebundenen Anteilsfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:
- bei Teilnahmen an Messen und Ausstellungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro je Veranstaltung und Unternehmen
- bei Marktanpassungsförderung und Markterschließungsförderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 50.000 Euro je gefördertes Unternehmen innerhalb von drei Jahren
- für die Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Assistenten für Markterschließung im Ausland bis zu 50 Prozent des im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitnehmer-Bruttogehaltes, maximal 20.000 Euro für ein Jahr
- bei zielland-und branchenorientierten Marktzugangsprojekten bis zu 90 Prozent in den ersten 12 Monaten und in den folgenden 12 Monaten bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für das jeweilige Projekt
Der Mindestbetrag für einen Zuschuss liegt allgemein bei 2.500 Euro, bei überregionalen Messen bei 1.500 Euro; bei regionalen Messen bei 500 Euro.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) helfen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Die ILB vergibt nur Zuschüsse für solche Vorhaben, die spätestens drei Monate nach Bewilligung begonnen wurden. Eine Ausnahme gilt hier für Messen und Ausstellungen.
Wenn Sie über die ILB gefördert werden, dürfen Sie für denselben Zuwendungszweck keine anderen öffentlichen Mittel erhalten. Die ILB zahlt Ihnen die Zuwendungsbeträge nur auf Basis bezahlter Rechnungen, die im Rahmen des Zuwendungszwecks entstanden sind.
Bei Förderung von Beratungsleistungen muss der Dienstleister in einem Wettbewerbsverfahren über einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt werden. Dies kann durch eine öffentliche Bekanntmachung unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de für die Bundesländer Berlin und Brandenburg erfolgen.
Hinweise zum Zugang bzw. zur Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz finden Sie unter www.vergabe.brandenburg.de. Bei der Auftragserteilung muss kein förmliches Vergaberecht eingehalten werden. Es handelt sich vielmehr um ein Verfahren zur Herstellung von Transparenz sowie um einen Aufruf an potentielle Bieter, sich für den von Ihnen beabsichtigten Beratungsauftrag zu bewerben. Das notwendige Formular zur Veröffentlichung Ihrer Bekanntmachung finden Sie ebenfalls unter der oben genannten Internet-Adresse. Die Auswahl des Auftragnehmers muss objektiv nachvollziehbar sein und einen wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatz gewährleisten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 01/2016
Antragsunterlagen
- Stand: 12/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2019
-
EFRE-Merkblatt B Information und Kommunikation zum EFRE 2014 - 2020
Stand: 07/2021 -
EFRE-Merkblatt Bewirtungsausgaben im Rahmen maßnahmebezogener Veranstaltungen
Stand: 01/2020 - Stand: 12/2020
-
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
Stand: 04/2015 - Stand: 04/2015
-
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation
Stand: 07/2021 -
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019 - Stand: 12/2022
-
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020
Stand: 05/2020 - Stand: 07/2024
- Stand: 12/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
-
Merkblatt zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige Ausgaben für Markterschließung im Ausland und Messen (M2)
Stand: 01/2020
Formulare
- Stand: 03/2018
-
Anlage zum Antrag - Interessenbekundung Teil 1
mit Interessenbekundung Teil 2 einreichen
Stand: 01/2020 -
Anlage zum Antrag - Interessenbekundung Teil 2
mit Interessenbekundung Teil 1 einreichen
Stand: 05/2017 -
Anlage zum Antrag - Personaleinsatz
relevant für Maßnahmeart: Markterschließungsassistent
Stand: 08/2017 -
Anlage zum Antrag - Reiseausgaben
ggf. relevant für Maßnahmeart: Marktzugangsprojekt
Stand: 04/2017 - Stand: 01/2020
- Stand: 06/2016
- Stand: 01/2022
-
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020 Markterschließung im Ausland und Messen (M2)
Stand: 07/2016 - Stand: 06/2019
-
Personaleinsatz - Stellenbesetzung
ggf. relevante Anlage zum Mittelabruf
Stand: 11/2017 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Belegliste
-
für Papieranträge für ausgewählte Förderprogramme
Stand: 06/2017
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
-
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020 -
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022