Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International)
Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International)
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Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gruppen von KMU |
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Förderthemen | Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten durch die aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Beratung und Coaching |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Markterschließung durch KMU |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch Internationalisierung.
Weiterhin soll die Innovationskraft und das Wachstums kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte gestärkt werden.
Aktuelle Meldungen
Förderung über Nachfolgeprogramm möglich
Anträge für die neue Richtlinie „ GRW-Markt International 2023“ können über das neue Kundenportal gestellt werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
- für Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie auch Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben
Was wird gefördert?
Mit dieser Richtlinie werden folgende Vorhaben gefördert:
- Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1)
- Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2)
- Beratungs-/Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind (Nummer 2.3)
Wie wird gefördert?
Gefördert werden die Maßnahmen mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:
Bei Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)
- mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme
- mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1
Die Mindesthöhe der zuwendungsfähige Ausgaben beträgt 3.000 EUR.
Bei Maßnahmen nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)
- mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
- mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
- mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie
Für Maßnahmen nach Nummer 2.3 sind Honorarausgaben des Beraters/Coaches mit einem Tagessatz von bis zu 1.000 EUR ohne Reisekosten und sonstige Sachausgaben sowie grundsätzlich ohne Umsatzsteuer zuwendungsfähig. Für den Fall, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, ist zusätzlich auch die auf den Tagessatz anfallende Umsatzsteuer zuwendungsfähig.
Der Umfang der Maßnahme ist auf höchstens acht Beratungs-/Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten.
Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit grundsätzlich insgesamt bis zu 20 Beratungs-/Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden. Sollte im Einzelfall die Anzahl der zulässigen Tage überschritten werden, bedarf es einer gesonderten Begründung der Notwendigkeit.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
- die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WfBB), des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie die Kammern des Landes Brandenburg
- die Kundenberater der ILB über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211
Was ist noch zu beachten
Es werden nur solche Maßnahmen gefördert, bei denen die Effekte beim Sitz oder der Betriebsstätte des Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden.
Es werden nur Vorhaben bewilligt, die nicht vor Antragstellung begonnen wurden. Bei Messeförderung gilt die Anmeldung beim Messeveranstalter als Vorhabenbeginn.
Die Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen. Diese Produkte müssen durch eigene FuE-Leistungen bis zur Marktreife entwickelt worden sein und dürfen mit Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Teilnahmen an Regionalmessen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 12/2020
- Stand: 01/2021
Antragsunterlagen
- Stand: 12/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2024
- Stand: 12/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 07/2014
- Stand: 12/2020
Formulare
- Stand: 03/2018
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022