Klimaschonende Wertschöpfungsketten
Klimaschonende Wertschöpfungsketten
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
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Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die ILB die Etablierung und den Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten.
Fördernehmer | Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, deren Sitz im Land Brandenburg oder Berlin liegt |
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Förderthemen | Ausbau und Etablierung regionaler, klimaschonender Wertschöpfungsketten als Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, Verbesserung der Verfügbarkeit an regionalen marktfähigen Produkten und deren |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung |
Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel des Programms ist die Etablierung und der Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, deren Sitz im Land Brandenburg oder Berlin liegt.
Die Betriebsstätte der Akteure aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion und dem Bereich Forstwirtschaft muss im Land Brandenburg liegen.
Der Sitz oder eine Betriebsstätte der Akteure der Verarbeitung und Vermarktung muss im Land Brandenburg, im Land Berlin oder in an das Land Brandenburg angrenzenden Landkreisen liegen.
Was wird gefördert?
Projekte für die Weiterentwicklung oder die Etablierung regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten von verschiedenen Akteuren durch die Koordinierung einer Wertschöpfungskettenentwicklerin/eines Wertschöpfungskettenentwicklers
- landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse bis zur Handelsware und/oder für die Gastronomie oder andere Großverbraucher sowie
- Materialien biogenen oder regionaltypischen natürlichen oder recycelten Ursprungs zur stofflichen Nutzung, insbesondere im Bereich Bauen. Dazu gehören:die Vernetzung und Begleitung von Akteursgruppen, die den Ausbau oder den Aufbau von Wertschöpfungsketten zum Ziel haben, die Erhöhung der fachlichen Kompetenz und der Kooperationskompetenz für Wertschöpfungskettenentwicklerinnen/Wertschöpfungskettenentwickler und beteiligte Akteure, Öffentlichkeitsarbeit zur Wahrnehmung bei Handelspartnern und den Verbrauchern.
Wer oder was wird nicht gefördert?
- Einzelbetriebliche Förderung (Unternehmensförderung von einzelnen Betrieben)
- Projekte, die bereits im Rahmen anderer Fördermaßnahmen der EU, des Bundes oder des Landes Brandenburg gefördert werden
- investive Ausgaben
- Schutzrechtsanmeldungen inklusive Patentanwaltgebühren
Wie wird gefördert?
Zuschuss bis zu
- 100 % der förderfähigen Ausgaben für Zuwendungsempfangende, deren Tätigkeiten dem nichtwirtschaftlichen Bereich zugeordnet werden (u. a. ehrenamtliche oder verbandliche Körperschaften)
- 80 % der förderfähigen Ausgaben für alle anderen Zuwendungsempfangenden.
Die Förderung wird je Projekt auf 300.000,00 EUR förderfähige Gesamtausgaben begrenzt.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
- Anträge können im Zeitraum vom 11. Juli 2022 bis 31. August 2022 (Posteingang) bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bewilligungsstelle) eingereicht werden. Die Unterlagen für die Antragstellung stehen unter "Formulare/Downloads" zur Verfügung. Weitere Informationen zum Antragsaufruf finden Sie unter dem Link "Programminformation/Antragsaufruf".
- Die Anträge sind vollständig, formgebunden, schriftlich und fristgerecht bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bewilligungsstelle) einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
-
Der Antrag ist zu senden an:
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Str. 21
14473 Potsdam.
- Der einzureichende Antrag besteht aus dem Antragsformular inklusive Finanzplan nach Ziffer 4.3.2 der Richtlinie sowie weiteren einzureichenden Anlagen (u.a. Arbeitsplan, De-minimis-Erklärungen), die unter "Formulare/Downloads" als ausfüllbares Dokument bzw. Vorlage zur Verfügung stehen.
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Die Projektauswahl erfolgt anhand von Bewertungskriterien mittels eines festgelegten Punktesystems. Im Rahmen der Projektauswahl geben betroffene Fachreferate des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz eine fachliche Stellungnahme ab. Die Bewilligung der Anträge erfolgt abschließend durch die ILB in absteigender Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Veröffentlichung der Bewertungskriterien sowie des Bewertungssystems erfolgt auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Die Seite ist über den Link "Programminformation/Antragsaufruf" zu erreichen.
- Stehen nach dem ersten Termin bzw. Aufruf noch Haushaltsmittel zur Verfügung, wird ein weiterer Termin bzw. Aufruf festgelegt und veröffentlicht.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie ist am 30. Juni 2022 (Tag nach der Veröffentlichung auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum Antragsaufruf und zur Antragstellung.
Was ist noch zu beachten
- Mit dem Projekt darf nach Antragstellung und vor Bewilligung nur nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die ILB begonnen werden.
- Die Projektlaufzeit muss mindestens 2 Jahre betragen und darf 3 Jahre nicht überschreiten.
- Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Es gelten die Obergrenzen der jeweiligen De-minimis-Verordnung.
- In Bezug auf die Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen in den ANBest-P gemäß VV zu § 44 LHO.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 09/2022
- Stand: 06/2022
Antragsunterlagen
- Stand: 07/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 06/2022
-
Gliederung Sachberichte (Zwischenbericht und Abschlussbericht)
Stand: 09/2022 -
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019 - Stand: 07/2024
- Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 02/2023
- Stand: 07/2014
Formulare
-
Vorlage für die Erstellung des Arbeitsplans
Stand: 06/2022 - Stand: 06/2022
- Stand: 08/2022
- Stand: 06/2019
- Stand: 11/2022
-
Personaleinsatz - Stellenbeschreibung
Anlage zum Antrag
Stand: 06/2022 -
Personaleinsatz - Stellenbesetzung
Anlage zum Mittelabruf
Stand: 06/2022 - Stand: 10/2023
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechnungsliste
- Stand: 08/2023
- Stand: 02/2024
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022