Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025

Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025
Überblick
Förderung von Investitionen von KMU in der Uckermark während der EU-Förderperiode von 2021-2027.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft |
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Förderthemen | Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF) |
Ziel des Programms
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft beitragen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert?
Produktive Investitionen von KMU
KMU im Landkreis Uckermark sollen beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft bei folgenden Transformationen unterstützt werden:
• Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
• Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung),
• Diversifizierung einer Betriebsstätte.
Transformationsberatung für KMU
Gefördert wird die Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen, (siehe Merkblatt Akkreditierung von Beratungsunternehmen unter Ergänzende Informationen auf dieser Seite).
Die Transformationsberatung erfolgt über die zwei Module "Analyse" und "Implementierung".
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Modul Analyse
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Im Rahmen des Moduls Analyse werden Beratungen gefördert, die auf die Ausgestaltung einer produktiven Investition nach Nummer 2.1.1 im Kontext der Bewältigung und Abmilderung der Folgen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft ausgerichtet sind. Das Modul Analyse kann hierbei auch die Ermittlung von Veränderungspotentialen und Anpassungsnotwendigkeiten bei der Produktion von Gütern und Diensten umfassen.
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Im Rahmen des Moduls Analyse werden Beratungen gefördert, die auf die Ausgestaltung einer produktiven Investition nach Nummer 2.1.1 im Kontext der Bewältigung und Abmilderung der Folgen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft ausgerichtet sind. Das Modul Analyse kann hierbei auch die Ermittlung von Veränderungspotentialen und Anpassungsnotwendigkeiten bei der Produktion von Gütern und Diensten umfassen.
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Modul Implementierung
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Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Beratungen während der Investitionsphase gefördert, die dazu dienen, KMU bei der Umsetzung der beantragten produktiven Investition zu unterstützen. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung bei Planung/Projektstrukturplanung, Organisationsunterstützung oder bei Fragen der technischen wie auch internen unternehmensorganisatorischen Implementierung.
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Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Beratungen während der Investitionsphase gefördert, die dazu dienen, KMU bei der Umsetzung der beantragten produktiven Investition zu unterstützen. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung bei Planung/Projektstrukturplanung, Organisationsunterstützung oder bei Fragen der technischen wie auch internen unternehmensorganisatorischen Implementierung.
Startgeld Uckermark
Gefördert werden neue KMU der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sind.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
- Vorhaben, die zum Zeitpunkt des bestätigten Eingangs des Antrags bei der ILB bereits begonnen wurden
- Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den Vorhaben erbracht werden,
- die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken,
- die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen,
- Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung,
- turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware
- Grundstücke
- Tiere
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben und primär dem Transport dienen
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Blockheizkraftwerke (BHKW) und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
- Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge
- Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme
- Investitionen in das Nebengewerbe
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
- Investitionen für die Teilnahme an Messen bzw. die Teilnahme an Messen
- Barzahlungen
Von der Förderung ausgeschlossene Bereiche sind:
- Fischerei und Aquakultur
- Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Stahlindustrie
- Steinkohlenbergbau und Braunkohlentagebau
- Schiffbau
- Kunstfaserindustrie
- Verkehrssektor und für damit verbundene Infrastrukturen
- Herstellung von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen und sonstiger Fahrzeugbau soweit fossile Verbrenner oder nach Artikel 13 Buchstabe a Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung (AGVO) ausgeschlossen
- Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen soweit fossile Verbrenner
- Rundfunkveranstalter, Telekommunikation
- Erzeugung und Verteilung von Energie und für Energieinfrastrukturen
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Betriebsbeihilfen zugunsten von Unternehmen,
- deren Haupttätigkeit unter Abschnitt K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ der NACE Rev. 2 fällt, oder
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die konzerninterne Tätigkeiten ausüben und deren Haupttätigkeit unter
- die Klasse 70.10 „Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben“ oder
- unter die Klasse 70.22 „Unternehmensberatung“ der NACE Rev. 2 fällt.
- Breitbandinfrastrukturen (Ausbau von Internetbreitband )
- Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen oder ähnliche Einrichtungen
- Tätigkeiten und Investitionen, die durch gesetzliche Vergütungsansprüche finanziert bzw. anteilig finanziert werden
- Großhandel
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Zusätzlich ist Folgendes bei den benannten Fördertatbeständen zu beachten:
Transformationsberatung für KMU
Nicht gefördert werden:
- unternehmensinterne Beratung
- Beratung durch Familienangehörige oder auch Beratung durch Unternehmen beziehungsweise Beraterinnen und Beratern mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden KMU
- Beratungen, bei denen es sich um eine fortlaufende oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommene Beratung handelt (z. B. laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung, Beratungen zu Versicherungsfragen, Werbung, zu Jahresabschlüssen/Bilanzen/Buchführung etc.)
- EDV-/Softwareberatung oder auch gutachterlicher Stellungnahmen, es sei denn, dass diese zwingend für die produktive Investition erforderlich sind und im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser stehen
- Durchführung von Ausschreibungsverfahren
- Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen
- Beratungsleistungen zur Antragstellung und zuwendungsrechtlichen Abwicklung der Förderungen nach Ziffer 2.1, Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3 der Richtlinie
- Beratungen, die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben
Startgeld Uckermark
Nicht gefördert werden:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft, deren Gründung bei Antragstellung länger als drei Jahre zurückliegt
Bitte beachten Sie unbedingt die Festlegungen in der Richtlinie zu den einzelnen Fördertatbeständen.
Wie wird gefördert?
Produktive Investitionen von KMU
Förderung nach AGVO
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 45 Prozent bei kleinen Unternehmen und 35 Prozent bei mittleren Unternehmen erfolgen.
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent erfolgen.
Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.
Transformationsberatung für KMU
Förderung nach AGVO
Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.
Analyse:
Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 6.000 Euro (bei zehn Beratungstagen).
Implementierung:
Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 9.000 Euro (bei fünfzehn Beratungstagen).
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent.
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Analyse:
- Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 8.400 Euro (zehn Beratungstagen).
Implementierung:
- Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 12.600 Euro (fünfzehn Beratungstage).
Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.
Startgeld Uckermark
Gefördert werden ausschließlich Ausgaben neuer KMU der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von pauschal 2.900 Euro je vollem Monat (Kosten je Einheit).
Die Förderung beträgt 70 Prozent der Ausgaben. Damit beträgt der Zuschuss 2.030 Euro je vollem Monat. Der maximale Zuschuss für das zwölfmonatige Startgeld Uckermark beläuft sich damit auf 24.360 Euro.
Bitte beachten Sie unbedingt die Festlegungen in der Richtlinie zu den einzelnen Fördertatbeständen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 10. April 2025 über das Kundenportal 2 der ILB stellen.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 05/2025
- Stand: 04/2025
Ergänzende Informationen
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Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023 - Stand: 11/2022
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Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Akkreditierung von Beratungsunternehmen
gilt für Fördertatbestand Transformationsberatung für KMU
Stand: 04/2025 - Stand: 07/2024
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Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 12/2024
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Merkblatt Hinweise für KMU zur Auswahl von Beratungsunternehmen
gilt für Fördertatbestand Transformationsberatung für KMU
Stand: 04/2025 - Stand: 11/2023
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gilt für Fördertatbestand Produktive Investitionen von KMU
Stand: 04/2025 -
Merkblatt Transformationsberatung und Beratungsbericht
gilt für Fördertatbestand Transformaitionsberatung für KMU
Stand: 04/2025 -
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 - Stand: 12/2024
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Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 12/2024
- Stand: 06/2019
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Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 12/2024 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022