Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023
Überblick
Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.
Fördernehmer |
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Förderthemen | Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF) |
Ziel des Programms
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.
Aktuelle Meldungen
Verlängerung der Richtlinie "Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023"
Am 30. Juni 2024 ist die geänderte Richtlinie für das Programm "Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023" in Kraft getreten. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 gültig. Aufgrund der Anpassung der De-minimis-Verordnung ist nun eine Beantragung von maximal 300.000,00 EUR innerhalb von drei Jahren zulässig. Anträge können weiterhin über das Kundenportal gestellt werden.
JTF- Förderung im Video erklärt
Wie können Sie von der JTF-Förderung als Unternehmer profitieren? Unser ILB-Förderberater erklärt im Video, wie das funktioniert. Hier gehts zum Video.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert?
Produktive Investitionen von KMU
KMU im brandenburgischen Lausitzrevier sollen beim Ausstieg aus der Braunkohle bei folgenden Transformationen unterstützt werden:
• Diversifizierung (Ausweitung der Geschäftstätigkeit)
• Modernisierung und
• Umstellung.
Gefördert werden Produktive Investitionen von KMU:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung (Ausweitung der Geschäftstätigkeit) einer Betriebsstätte
Transformationsberatung für KMU
Gefördert wird die Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen, (siehe Merkblatt Akkreditierung von Beratungsunternehmen unter Ergänzende Informationen auf dieser Seite).
Die Transformationsberatung erfolgt über die zwei Module "Analyse" und "Implementierung".
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Modul Analyse
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Im Rahmen des Moduls Analyse werden Beratungen gefördert, die auf die Ausgestaltung einer produktiven Investitionen nach Ziffer 2.1.1 der Richtlinie im Kontext der Bewältigung und Abmilderung der Folgen des Kohleausstiegs ausgerichtet sind. Das Modul Analyse kann hierbei auch die Ermittlung von Veränderungspotentialen und Anpassungsnotwendigkeiten bei der Produktion von Gütern und Diensten umfassen.
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Im Rahmen des Moduls Analyse werden Beratungen gefördert, die auf die Ausgestaltung einer produktiven Investitionen nach Ziffer 2.1.1 der Richtlinie im Kontext der Bewältigung und Abmilderung der Folgen des Kohleausstiegs ausgerichtet sind. Das Modul Analyse kann hierbei auch die Ermittlung von Veränderungspotentialen und Anpassungsnotwendigkeiten bei der Produktion von Gütern und Diensten umfassen.
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Modul Implementierung
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Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Beratungen während der Investitionsphase gefördert, die dazu dienen, KMU bei der Umsetzung der beantragten produktiven Investition zu unterstützen. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung bei Planung/Projektstrukturplanung, Organisationsunterstützung oder bei Fragen der technischen wie auch internen unternehmensorganisatorischen Implementierung.
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Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Beratungen während der Investitionsphase gefördert, die dazu dienen, KMU bei der Umsetzung der beantragten produktiven Investition zu unterstützen. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung bei Planung/Projektstrukturplanung, Organisationsunterstützung oder bei Fragen der technischen wie auch internen unternehmensorganisatorischen Implementierung.
Startgeld Lausitz
Gefördert werden neue KMU der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sind.
Produktive Investitionen von GU
Gefördert werden produktive Investitionen von GU. Hierbei können Beihilfen nur für Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit gewährt werden. Geförderte materielle und immaterielle Vermögenswerte müssen neu sein.
Umweltschutzinvestitionen von GU
Gefördert werden Investitionen von GU. Hierbei können Beihilfen gewährt werden für:
- Investitionen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung (Abkehr vom Kohlenstoff).
- Investitionen für nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
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Investitionen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
- Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden
- Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen und/oder verflochtenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den Vorhaben erbracht werden
- die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
- die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
- turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware
- Grundstücke
- Tiere
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben und primär dem Transport dienen
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Blockheizkraftwerke (BHKW) und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
- Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge
- Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme
- Investitionen in das Nebengewerbe
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
- Investitionen für die Teilnahme an Messen bzw. die Teilnahme an Messen
- Barzahlungen
Von der Förderung ausgeschlossene Bereiche sind:
- Fischerei und Aquakultur
- Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Stahlindustrie
- Steinkohlenbergbau und Braunkohlentagebau
- Schiffbau
- Kunstfaserindustrie
- Verkehrssektor und für damit verbundene Infrastrukturen
- Herstellung von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen und sonstiger Fahrzeugbau soweit fossile Verbrenner oder nach Artikel 13 Buchstabe a Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung (AGVO) ausgeschlossen
- Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen soweit fossile Verbrenner
- Rundfunkveranstalter, Telekommunikation
- Erzeugung und Verteilung von Energie und für Energieinfrastrukturen
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Betriebsbeihilfen zugunsten von Unternehmen,
- deren Haupttätigkeit unter Abschnitt K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ der NACE Rev. 2 fällt, oder
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die konzerninterne Tätigkeiten ausüben und deren Haupttätigkeit unter
- die Klasse 70.10 „Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben“ oder
- unter die Klasse 70.22 „Unternehmensberatung“ der NACE Rev. 2 fällt.
- Breitbandinfrastrukturen (Ausbau von Internetbreitband )
- Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen oder ähnliche Einrichtungen
- Tätigkeiten und Investitionen, die durch gesetzliche Vergütungsansprüche finanziert bzw. anteilig finanziert werden
- Großhandel
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Zusätzlich ist Folgendes bei den benannten Fördertatbeständen zu beachten:
Transformationsberatung für KMU
Nicht gefördert werden:
- unternehmensinterne Beratung
- Beratung durch Familienangehörige oder auch Beratung durch Unternehmen beziehungsweise Beraterinnen und Beratern mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden KMU
- Beratungen, bei denen es sich um eine fortlaufende oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommene Beratung handelt (z. B. laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung, Beratungen zu Versicherungsfragen, Werbung, zu Jahresabschlüssen/Bilanzen/Buchführung etc.)
- EDV-/Softwareberatung oder auch gutachterlicher Stellungnahmen, es sei denn, dass diese zwingend für die produktive Investition erforderlich sind und im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser stehen
- Durchführung von Ausschreibungsverfahren
- Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen
- Beratungsleistungen zur Antragstellung und zuwendungsrechtlichen Abwicklung der Förderungen nach Ziffer 2.1, Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3 der Richtlinie
- Beratungen, die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben
Startgeld Lausitz
Nicht gefördert werden:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft, deren Gründung bei Antragstellung länger als drei Jahre zurückliegt
Bitte beachten Sie unbedingt die Festlegungen in der Richtlinie zu den einzelnen Fördertatbeständen.
Wie wird gefördert?
Produktive Investitionen von KMU
Förderung nach AGVO
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a AGVO in C-Gebieten und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a AGVO in D-Gebieten).
Bei der Förderung von immateriellen Vermögenswerten müssen entsprechend der jeweiligen Anwendung die Voraussetzungen des Artikels 14 Absatz 8 AGVO beziehungsweise die des Artikel 17 Absatz 4 AGVO beachtet werden.
In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
In den D-Fördergebieten gilt nach Artikel 17 Absatz 6 AGVO ein Höchstfördersatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen und von 10 Prozent für mittlere Unternehmen.
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Gefördert werden die zuwendungsfähigen direkten Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie die indirekten Ausgaben in Form einer Pauschale:
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Direkte Sachausgaben
Zuwendungsfähig sind die direkten Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte.und -
Indirekte Ausgaben
Indirekten Ausgaben werden nach Artikel 54 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben abgegolten.
Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt maximal 70 Prozent.
Transformationsberatung für KMU
Förderung nach AGVO
Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.
Analyse:
Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 6.000 Euro (bei zehn Beratungstagen).
Implementierung:
Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3.000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 9.000 Euro (bei fünfzehn Beratungstagen).
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent.
Analyse:
Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 8.400 Euro (zehn Beratungstagen).
Implementierung:
Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 12.600 Euro (fünfzehn Beratungstage).
Startgeld Lausitz
Gefördert werden ausschließlich die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben neuer KMU der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 2.900 Euro je vollem Monat (Kosten je Einheit).
Der Förderung beträgt 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Damit beträgt der Zuschuss 2.030 Euro je vollem Monat. Der maximale Zuschuss für das zwölfmonatige Startgeld Lausitz beläuft sich damit auf 24.360 Euro.
Produktive Investitionen von GU
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a AGVO).
Die Förderung ergibt sich nach AGVO und Regionalleitlinien mit folgenden maximalen prozentualen Höchstsätzen der zuwendungsfähigen Ausgaben:
Regionalbeihilfe (Artikel 14 AGVO)
- OSL C-Gebiet: GU: 15 Prozent
- EE C-Gebiet: GU: 15 Prozent
- SPN C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent
- CB C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent
Umweltschutzinvestitionen von GU
Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionsmehrkosten bzw. Investitionskosten in Übereinstimmung mit Artikel 36, 38, 41 AGVO
Die Förderung ergibt sich nach AGVO mit folgenden maximalen prozentualen Höchstsätzen der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben nach:
- Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe a mit bis zu 55 Prozent gemäß Art. 36 AGVO
- Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe b mit bis zu 35 Prozent gemäß Art. 38 AGVO
- Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe c mit bis zu 45 Prozent gemäß Art. 41 AGVO
Bitte beachten Sie unbedingt die Festlegungen in der Richtlinie zu den einzelnen Fördertatbeständen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Produktive Investitionen von GU und
Umweltschutzinvestitionen von GU
Voraussetzung für eine Förderung ist eine vorherige Beratung zum geplanten Vorhaben mit der ILB und dem für Wirtschaft und Energie zuständigen Ministerium.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 06/2024
- Stand: 06/2024
Antragsunterlagen
- Stand: 12/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 11/2022
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Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Akkreditierung von Beratungsunternehmen
gilt für Fördertatbestand Transformationsberatung für KMU
Stand: 07/2023 - Stand: 07/2024
-
Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 12/2024
-
Merkblatt Hinweise für KMU zur Auswahl von Beratungsunternehmen
gilt für Fördertatbestand Transformationsberatung für KMU
Stand: 08/2023 - Stand: 11/2023
-
gilt für Fördertatbestand Produktive Investitionen von KMU
Stand: 08/2023 -
Merkblatt Pauschalen für die Richtlinie JTF-Unternehmensförderung
Stand: 08/2023 -
Merkblatt Transformationsberatung und Beratungsbericht
gilt für Fördertatbestand Transformationsberatung für KMU
Stand: 08/2023 -
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 - Stand: 12/2024
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 06/2019
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022