Härtefallhilfe KMU Energie
Härtefallhilfe KMU Energie
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Überblick
Mit dieser Härtefallhilfe sollen KMU unterstützt werden, die von besonders stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 betroffen waren.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Hauptsitz im Land Brandenburg sowie wirtschaftlicher Tätigkeit im Haupterwerb |
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Förderthemen | Existenzsicherung und Abwendung besonderer Härten aufgrund der krisenbedingten Energiepreissteigerungen |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg über die Gewährung von Härtefallhilfen als Billigkeitsleistungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die infolge der Energiekrise von besonders stark gestiegenen Energiepreisen betroffen sind- „Härtefallhilfe KMU Energie“ vom 5. April 2023 |
Mittelherkunft | Bund |
Ziel des Programms
Ziel des Programms ist die Existenzsicherung und Abwendung besonderer Härten aufgrund der krisenbedingten Energiepreissteigerungen an KMU der gewerblichen Wirtschaft.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Anträge können gestellt werden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):
- mit Hauptsitz im Land Brandenburg
- mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Haupterwerb
- mit mindestens verdreifachten Energiepreisen
- mit einer Energieintensität von mindestens 6% (Verhältnis von Energiekosten zu Umsatz) im Jahr 2021
Ausgeschlossen von der Förderung sind KMU, die sich in Schwierigkeiten befinden oder ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben sowie ausschließlich freiberuflich Tätige.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Preiserhöhungen für leitungsgebundene (Strom, Gas und Fernwärme) sowie nicht-leitungsgebundene (Heizöl, Pellets u.a.) Energieträger. Dabei müssen sich die Energiepreise gegenüber dem Referenzjahr (i.d.R. 2021) mindestens verdreifacht haben.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Energiekosten aufgrund privaten Verbrauchs und Treibstoffe werden nicht gefördert.
Wie wird gefördert?
Leitungsgebundene Energieträger werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe des Monatsabschlags für November 2022 gefördert.
Nicht-leitungsgebundene Energieträger werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe von 1/6 der Energiekosten für 2022 gefördert.
Die Bagatellgrenze je Energieträger beträgt 2.000 EUR. Der Höchstbetrag der Härtefallhilfe beträgt insgesamt für alle Energieträger 200.000 EUR.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Für dieses Förderprogramm können keine neuen Anträge gestellt werden.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt zum 6. April 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Richtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022, mithin bis zum 31.12.2023 befristet.
Was ist noch zu beachten
Im Vorfeld zur Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK / HWK) erforderlich und muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 02/2023
- Stand: 03/2023
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022