GRW-Markt International 2023

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GRW-Markt International einfach erklärt

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Überblick

Im Rahmen des Programms fördert die ILB Unternehmen im Land Brandenburg bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.

Fördernehmer

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

Förderthemen

Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten durch die aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen; Beratung und Coaching

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Mittelherkunft

Bund, Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch Internationalisierung. Weiterhin soll die Innovationskraft und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten gestärkt werden.

Aktuelle Meldungen

Nutzung des neuen Kundenportals

Damit Sie auch weiterhin die Möglichkeit einer Förderung aus der Richtlinie GRW-Markt International 2023 haben, steht Ihnen ab sofort auf der Homepage der ILB unser neues ILB-Kundenportal 2023 für alle neu geplanten Anträge zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass für eine Anmeldung im neuen Kundenportal eine neue Registrierung erforderlich ist. Der bestehende Zugang zum alten ILB Kundenportal kann aus technischen Gründen nicht übernommen werden.

Im Falle einer Neuregistrierung wählen Sie bitte den korrekten Kundentyp. Im Wesentlichen werden zwei Arten von Antragstellern bei der ILB unterschieden:

Privatpersonen (natürliche Person, Einzelunternehmer, Freiberufler)

oder

Unternehmen (GmbH, GbR, AG etc.).

Wir hoffen, Ihnen mit der Erneuerung unseres Kundenportals eine noch zuverlässigere sowie bedienerfreundlichere Plattform für Ihre Anträge bei der ILB bieten zu können.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg (Beachten Sie die Anlage 1 der Richtlinie)
  • für Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie auch Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben

Was wird gefördert?

Mit dieser Richtlinie werden folgende Vorhaben gefördert:

  • Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1 der Richtlinie)
  • Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2 der Richtlinie)
  • Beratungs-/ Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind (Nummer 2.3 der Richtlinie)

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Freiberufler, Handelsunternehmen (Einzelhandel/Großhandel) und Beratungsunternehmen.

Nicht förderfähige Ausgaben finden Sie in der Anlage 2 zur Richtlinie

Wie wird gefördert?

Gefördert werden die Vorhaben mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:


Bei Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie
(aktive Teilnahme an Messen)

  • mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme
  • mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1 der Richtlinie
Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR.


Bei Vorhaben nach Nummer 2.3 der Richtlinie
(Beratungs-/Coachingmaßnahmen)

  • mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
  • mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
  • mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie

Für Vorhaben nach Nummer 2.3 sind Honorarausgaben mit einem Tagessatz von bis zu 1.000 EUR ohne Reisekosten und sonstige Sachausgaben sowie grundsätzlich ohne Umsatzsteuer zuwendungsfähig. Für den Fall, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, ist zusätzlich auch die auf den Tagessatz anfallende Umsatzsteuer zuwendungsfähig.

Der Umfang ist auf höchstens acht Beratungs-/Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten.

Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit grundsätzlich insgesamt bis zu 20 Beratungs-/Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden. Sollte im Einzelfall die Anzahl der zulässigen Tage überschritten werden, bedarf es einer gesonderten Begründung der Notwendigkeit.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge können Sie laufend bis zum 31. Dezember 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

Es werden nur solche Vorhaben gefördert, bei denen die Effekte beim Sitz oder der Betriebsstätte des Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden.

Es werden nur Vorhaben bewilligt, die nicht vor Antragstellung begonnen wurden. Bei Messeförderung gilt die Anmeldung beim Messeveranstalter als Vorhabenbeginn.

Die Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen. Diese Produkte müssen durch eigene FuE-Leistungen bis zur Marktreife entwickelt worden sein und dürfen mit Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Teilnahmen an Regionalmessen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Antragsunterlagen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise