GRW-G Große Richtlinie
GRW-G Große Richtlinie
GRW
Überblick
Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 3 Millionen EUR ebenfalls gefördert werden.
Fördernehmer | Unternehmen in Brandenburg |
---|---|
Förderthemen | Investitionen der gewerblichen Wirtschaft |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GRW-G) - Große Richtlinie vom 26. März 2024 |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Hauptziele des Programms sind:
- Beschäftigung und Einkommen durch neue und vorhandene Arbeitsplätze schaffen und sichern (Arbeitsplatzziel),
- Standortnachteile ausgleichen, und zwar durch die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft (Ausgleichsziel) oder
- Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen (Transformationsziel).
Aktuelle Meldungen
ILB-Kundenportal zur Antragstellung freigeschaltet
Ab sofort können Anträge in den Programmen GRW-G Große Richtlinie und GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen ausschließlich über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Der Zugang ist über den Link auf der Programmseite möglich.
ILB-Kundenportal zur Antragstellung
Ab dem 5. November 2024 können Anträge in den Programmen GRW-G Große Richtlinie und GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen ausschließlich über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Umstellung des Antragsverfahrens läuft – künftig online!
Für die Programme GRW-G Große Richtlinie und GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen wird derzeit das Antragsverfahren auf ein digitales Verfahren umgestellt. Damit erleichtern wir Ihnen die Antragstellung und sie wird transparenter.
Anträge können nach der Umstellung ausschließlich über das ILB-Kundenportal ( Link zum ILB-Kundenportal) gestellt werden. Über den Zeitpunkt werden wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren. Bis dahin können Anträge weiterhin in gewohnter Form per Post bei der ILB eingereicht werden.
Wenn Sie noch kein Konto im ILB-Kundenportal haben, dann registrieren Sie sich bitte jetzt schon. Dafür nutzen Sie gern folgende Hilfestellung:
Auf der ILB-Website finden Sie ausführliche FAQs zum ILB-Kundenportal ( Link zu den FAQs für das ILB-Kundenportal) und der Konto- beziehungsweise Benutzerverwaltung, die wir Ihnen teils auch in Form von Video-Tutorials anbieten.
Sollten Sie darüber hinaus technische Unterstützung benötigen, rufen Sie uns gern an. Wir sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0331/660-3111 für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Antragsverfahrens nur noch eine digitale Antragstellung möglich ist.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden vorrangig Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die zu einem Kernbereich der folgenden Cluster gehören:
- Energietechnik
- Gesundheitswirtschaft
- IKT/Medien/Kreativwirtschaft
- Optik und Photonik
- Verkehr/Mobilität/Logistik
- Ernährungswirtschaft
- Kunststoffe/Chemie
- Tourismus
- Metall
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Projekte:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
Große Unternehmen können im Rahmen des MWAE-Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie nur gefördert werden, wenn es sich um Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit handelt:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und die von einem Investor erworben wird, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht, sofern die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.
Unabhängig von der Unternehmensgröße sind Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (Transformationsinvestition genannt) zuwendungsfähig. Das sind Vorhaben, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.
Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.
Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:
- im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
- in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
- mit innovativen Inhalten,
- zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
- Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.
Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.
Wie wird gefördert?
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Höchstfördersätze
In den D-Fördergebieten gilt ein Höchstfördersatz von 10 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen.
In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 15 Prozent erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Basisförderung in Höhe von 10 Prozent.
Die Erfüllung von Struktureffekten wirkt sich auf die Höhe der Förderung aus.
In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein weiterer Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
Für Transformationsinvestitionen kann ein Höchstfördersatz von bis zu 45 Prozent gewährt werden.
In C-Fördergebieten und für Transformationsinvestitionen kann für mittlere Unternehmen ein Zuschlag von 10 Prozent auf die ermittelten Fördersätze gewährt werden. Für kleine Unternehmen ist ein Zuschlag von 20 Prozent möglich.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen. Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der ILB abrufbar. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Hausbank grundsätzlich zu bestätigen.
Für die Förderung und die Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat am 1. Januar 2024 in Kraft und endet am 31. Dezember 2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuung der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Für die Beratung zu Guter Arbeit und zur Erstellung eines Weiterbildungskonzeptes steht Ihnen als erste Ansprechpartnerin Frau Juliane Tuda (WFBB) unter 0331 704457-13 zur Verfügung.
Was ist noch zu beachten
- Mit dem Vorhaben darf mit Antragstellung (Posteingang bei der ILB) begonnen werden. Die Risiken liegen bei der antragstellenden Person/Organisation.
- Bei Baumaßnahmen gelten Planung (Leistungsphasen 1-6 HOAI), Baugrunduntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
- Zuschüsse werden grundsätzlich ab einer Beteiligung der Gesellschafter von mindestens 25 Prozent am Gesellschaftskapital oder 25 Prozent der Stimmrechte entsprechend der prozentualen Beteiligung durch Bürgschaft der Gesellschafter, durch Bankbürgschaft oder Bürgschaft Dritter besichert.
- Sofern die bestehenden Dauerarbeitsplätze nicht um mindestens 10 Prozent erhöht werden, erfolgt eine Förderung nur, wenn der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt. Bei Errichtung oder Übernahme gilt dies als erfüllt. Darüber hinaus müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben bei der Förderung von Investitionen in C-Fördergebieten für die Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte mindestens 200 Prozent über dem Buchwert liegen, der in dem Geschäftsjahr vor Beginn der Arbeiten für die wiederverwendeten Vermögenswerte verbucht wurde.
- Das Vorhaben ist innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides zu beginnen. Der Durchführungszeitraum beträgt max. 36 Monate.
- Die geförderte Betriebsstätte muss für mindestens 5 Jahre nach Ende des Durchführungszeitraumes betrieben werden.
- Die Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter und Dauerarbeitsplätze erfolgt für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens.
- Die Zweckbindung im Beherbergungsgewerbe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze) beträgt 10 Jahre.
- Die Förderung halbiert sich, wenn das Unternehmen mehr als 10 Prozent Leiharbeitnehmende in der Betriebsstätte beschäftigt.
- Unternehmen, die mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmende in der Betriebsstätte beschäftigen erhalten keine Förderung.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 01/2024
- Stand: 05/2024
- Stand: 05/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2024
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 03/2024
- Stand: 03/2014
- Stand: 03/2012
-
Anlage 4 - Darstellung Gesamtfinanzierung durch die Hausbank
Stand: 01/2014 - Stand: 03/2018
- Stand: 03/2012
-
Anlage zum Antrag - Checkliste für ein Weiterbildungskonzept
Stand: 03/2022 -
Stellungnahme der Kammern (IHK/HWK) zum Antrag
Stand: 01/2020
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechnungsliste
- Stand: 08/2023
- Stand: 02/2024
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022