Gründung innovativ 2022
Gründung innovativ 2022
Überblick
Mit dem Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK) über die ILB innovative und sozial-innovative, kleine Unternehmen in der Phase ihres Wachstums.
Fördernehmer | Gründerinnen und Gründer innovativ und sozial-innovativ ausgerichteter, kleiner Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung |
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Förderthemen | Investitionen, Personalausgaben, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen |
Förderart | Zuschuss |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms besteht darin, innovative und sozial-innovative Unternehmen in der Phase ihres Wachstums, das heißt in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung zu fördern und finanziell zu stärken.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAEK-Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete, kleine Unternehmen (einschließlich freie Berufe) in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung.
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften muss mindestens ein/e Gründer/in als geschäftsführende/r Gesellschafter/in mit einem Unternehmensanteil von mindestens 10 Prozent beteiligt sein. Ein Stimmenanteil einer/eines anderen Gesellschafterin/Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht, ist förderschädlich. Die selbstständige Tätigkeit sollte der Haupterwerb sein. Sofern bei Antragstellung die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb erfolgen.
Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.
Innovative Unternehmen, die keine sozial-innovativen Unternehmen sind, müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:
- Energietechnik
- Gesundheitswirtschaft
- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft
- Verkehr/Mobilität/Logistik
- Optik und Photonik
- Ernährungswirtschaft
- Kunststoffe/Chemie
- Metall
- Tourismus
Was wird gefördert?
Mit dem MWAEK-Förderprogramm Gründung innovativ werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die der Erhaltung oder der Erweiterung eines innovativ oder sozial-innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen.
Fördertatbestand 1: "Innovationsimpuls"
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investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel:
- Maschinen
- Anlagen
- nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
- Personalkosten für neue Arbeitsplätze bis zu einem Betrag von 50.000 EUR (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate
Fördertatbestand 2: "Gründungsgehalt":
- Personalausgaben für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen (Inhaber), die jeweils mindestens 10 Prozent der Gesellschafteranteile halten, bis höchstens 50 000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate
Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch die ILB erteilt werden, wenn dieser im Antrag begründet wird.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Die ILB kann keine Förderungen gewähren, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Zuschüsse für denselben Zuwendungszweck aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden oder gewährt worden sind.
Eine mehrfache Förderung nach Nummer 2.1 der Richtlinie ("Innovationsimpuls") ist nicht zulässig. Zudem ist eine mehrfache Förderung nach Nummer 2.2 der Richtlinie ("Gründungsgehalt") - bezogen auf die jeweilige Person, für die Personalausgaben abgerechnet werden - ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Förderung sind zudem Unternehmen, die im Rahmen der Vorgängerrichtlinie gefördert worden sind.
Wie wird gefördert?
Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 EUR und 180.000 EUR je Fördertatbestand.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Anschließend können Anträge auf Förderung über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 15. September 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Terminanfragen für eine Erstberatung richten Sie bitte direkt an die ILB Förderberatung unter: 0331 660 2211.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 09/2022
- Stand: 01/2025
Ergänzende Informationen
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Fachliche Stellungnahme WFBB - Bewertungsschema Gründung innovativ 2022 - Innovative Unternehmen
Stand: 12/2022 -
Fachliche Stellungnahme WFBB - Bewertungsschema Gründung innovativ 2022 - Marktorientierte Sozialunternehmen
Stand: 12/2022 - Stand: 11/2022
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Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 11/2023
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Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 - Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 06/2019
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für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022