Gründung innovativ 2015
Gründung innovativ 2015
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Überblick
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen. Hier geht es zum aktuellen Förderprogramm Gründung Innovativ 2022.
Mit dem Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen Unternehmensideen und die Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Gründerinnen und Gründer sowie Übernehmerinnen und Übernehmer innovativ ausgerichteter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den ersten drei Jahren nach Gründung oder Übernahme |
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Förderthemen | Investitionen, Personalausgaben, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen |
Förderart | Zuschuss |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist:
- die finanzielle Förderung von Gründerinnen und Gründern mit innovativen Unternehmensideen und
- die Förderung des Wachstums innovativer Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung oder Übernahme
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt
- in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung innovativ ausgerichtete kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (einschließlich freie Berufe)
- Gründerinnen und Gründer sowie Übernehmerinnen und Übernehmer von innovativ ausgerichteten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften muss mindestens ein/e Gründer/in als geschäftsführende/r Gesellschafter/in mit einem Unternehmensanteil von mindestens 10 Prozent beteiligt sein. Ein Stimmenanteil einer/eines anderen Gesellschafterin/Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht, ist förderschädlich. Die selbstständige Tätigkeit sollte der Haupterwerb sein. Sofern bei Antragstellung die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb erfolgen.
Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.
Die Unternehmen müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:
- Energietechnik
- Gesundheitswirtschaft
- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft
- Verkehr/Mobilität/Logistik
- Optik
- Ernährungswirtschaft
- Kunststoffe/Chemie
- Metall
- Tourismus
Zugelassen sind auch Unternehmen, die den Branchen Holz und Papier zuzuordnen sind oder in folgenden, die Cluster unterstützenden Querschnittsthemen tätig sind:
- Werkstoffe/Materialien
- Produktions- und Automatisierungstechnik
- Clean Technologies
- Sicherheit
Was wird gefördert?
Mit dem MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die der Erhaltung, der Erweiterung oder der Übernahme eines innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen. Dies sind:
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investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel:
- Maschinen
- Anlagen
- immaterielle sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter
- nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
- Personalkosten für neue Arbeitsplätze bis zu einem Betrag von 50.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.
Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch die ILB erteilt werden, wenn dieser im Antrag begründet wird.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit Ausnahme Verarbeitung und Vermarktung
- Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, auch für den betrieblichen Eigenbedarf
- Unternehmen des Baugewerbes
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Mit dem Förderprogramm können folgende Investitionen nicht ermöglicht werden:
- Kosten für den Erwerb von Grundstücken, Immobilien und Unternehmensanteilen
- Maßnahmen, die sich auf einen einzelnen konkreten Geschäftsabschluss beziehen
- Beratungsleistungen zur Beschaffung von Finanzierungs- und Fördermitteln
- Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Entwicklung von Managementkompetenzen
- betriebliche Beratungs- und Schulungsmaßnahmen, die Sie selbstständig durchführen
- Beratungen, die sich überwiegend auf inländische Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen
- allgemein zugängliche Marktanalysen, Prognosen, Darstellungen, reine Adressengewinnung, sofern es sich nicht um eine individuelle Marktanalyse oder Prognose handelt, die für die Gründung des Unternehmens betriebsnotwendig ist
- laufende Kosten bei den Geschäftsausgaben, mit Ausnahme förderfähiger technischer Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze
- Ihre eigenen Sachleistungen
- Entwicklungsleistungen, die im Unternehmen selbst erbracht werden können
- Baumaßnahmen
- Mobile Wirtschaftsgüter, wie z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Laptops, Tablets, die nicht auf den speziellen Unternehmensgegenstand ausgerichtet sind
Wie wird gefördert?
Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 100.000 EUR.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können über das Kundenportal der ILB gestellt werden (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).
Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Terminanfragen für eine Erstberatung sind an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Telefon 0331 704457-2930 oder E-Mail startup@wfbb.de, zu richten.
Was ist noch zu beachten
Die ILB kann keine Förderungen gewähren, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Zuschüsse für denselben Zuwendungszweck aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden oder gewährt worden sind.
Bei Anträgen, die vor Inkrafttreten des Erlasses des MASGF vom 8. Oktober 2019 bei der ILB gestellt worden sind, beträgt der Eigenanteil mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 12/2020
- Stand: 12/2020
Antragsunterlagen
- Stand: 07/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2019
- Stand: 12/2020
-
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
Stand: 04/2015 - Stand: 04/2015
-
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation
Stand: 07/2021 -
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019 - Stand: 12/2022
-
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020
Stand: 05/2020 - Stand: 07/2024
- Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 03/2018
- Stand: 09/2017
- Stand: 01/2018
- Stand: 06/2016
- Stand: 01/2022
- Stand: 06/2019
-
Personaleinsatz - Stellenbesetzung
ggf. relevante Anlage zum Mittelabruf
Stand: 11/2017 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020 -
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022