Gründung innovativ 2015

Gründung innovativ 2015

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Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen. Hier geht es zum aktuellen Förderprogramm Gründung Innovativ 2022.

Mit dem Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen Unternehmensideen und die Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Gründerinnen und Gründer sowie Übernehmerinnen und Übernehmer innovativ ausgerichteter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den ersten drei Jahren nach Gründung oder Übernahme

Förderthemen

Investitionen, Personalausgaben, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen

Förderart Zuschuss
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist:

  • die finanzielle Förderung von Gründerinnen und Gründern mit innovativen Unternehmensideen und
  • die Förderung des Wachstums innovativer Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung oder Übernahme

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt

  • in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung innovativ ausgerichtete kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (einschließlich freie Berufe)
  • Gründerinnen und Gründer sowie Übernehmerinnen und Übernehmer von innovativ ausgerichteten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften muss mindestens ein/e Gründer/in als geschäftsführende/r Gesellschafter/in mit einem Unternehmensanteil von mindestens 10 Prozent beteiligt sein. Ein Stimmenanteil einer/eines anderen Gesellschafterin/Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht, ist förderschädlich. Die selbstständige Tätigkeit sollte der Haupterwerb sein. Sofern bei Antragstellung die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb erfolgen.

Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.

Die Unternehmen müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:

  • Energietechnik
  • Gesundheitswirtschaft
  • IKT/Medien- und Kreativwirtschaft
  • Verkehr/Mobilität/Logistik
  • Optik
  • Ernährungswirtschaft
  • Kunststoffe/Chemie
  • Metall
  • Tourismus

Zugelassen sind auch Unternehmen, die den Branchen Holz und Papier zuzuordnen sind oder in folgenden, die Cluster unterstützenden Querschnittsthemen tätig sind:

  • Werkstoffe/Materialien
  • Produktions- und Automatisierungstechnik
  • Clean Technologies
  • Sicherheit

Was wird gefördert?

Mit dem MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die der Erhaltung, der Erweiterung oder der Übernahme eines innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen. Dies sind:

  • investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel:
    • Maschinen
    • Anlagen
    • immaterielle sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
  • Personalkosten für neue Arbeitsplätze bis zu einem Betrag von 50.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.

Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch die ILB erteilt werden, wenn dieser im Antrag begründet wird.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit Ausnahme Verarbeitung und Vermarktung
  • Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, auch für den betrieblichen Eigenbedarf
  • Unternehmen des Baugewerbes
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.

Mit dem Förderprogramm können folgende Investitionen nicht ermöglicht werden:

  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken, Immobilien und Unternehmensanteilen
  • Maßnahmen, die sich auf einen einzelnen konkreten Geschäftsabschluss beziehen
  • Beratungsleistungen zur Beschaffung von Finanzierungs- und Fördermitteln
  • Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Entwicklung von Managementkompetenzen
  • betriebliche Beratungs- und Schulungsmaßnahmen, die Sie selbstständig durchführen
  • Beratungen, die sich überwiegend auf inländische Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen
  • allgemein zugängliche Marktanalysen, Prognosen, Darstellungen, reine Adressengewinnung, sofern es sich nicht um eine individuelle Marktanalyse oder Prognose handelt, die für die Gründung des Unternehmens betriebsnotwendig ist
  • laufende Kosten bei den Geschäftsausgaben, mit Ausnahme förderfähiger technischer Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze
  • Ihre eigenen Sachleistungen
  • Entwicklungsleistungen, die im Unternehmen selbst erbracht werden können
  • Baumaßnahmen
  • Mobile Wirtschaftsgüter, wie z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Laptops, Tablets, die nicht auf den speziellen Unternehmensgegenstand ausgerichtet sind

Wie wird gefördert?

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 100.000 EUR.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können über das Kundenportal der ILB gestellt werden (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).

Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Terminanfragen für eine Erstberatung sind an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Telefon 0331 704457-2930 oder E-Mail startup@wfbb.de, zu richten.

Was ist noch zu beachten

Die ILB kann keine Förderungen gewähren, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Zuschüsse für denselben Zuwendungszweck aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden oder gewährt worden sind.


Bei Anträgen, die vor Inkrafttreten des Erlasses des MASGF vom 8. Oktober 2019 bei der ILB gestellt worden sind, beträgt der Eigenanteil mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Antragsunterlagen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise