Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) 2024
Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) 2024
Überblick
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) fördert über die ILB Projekte für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, die von operationellen Gruppen im Land Brandenburg und Berlin durchgeführt werden.
Fördernehmer | Mitglied der operationellen Gruppe in Form einer natürlichen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts (Leadpartner) |
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Förderthemen | Innovative Projekte zur Verbesserung des Wissensaustauschs sowie der Zusammenarbeit einer wettbewerbsfähigen, nachhaltig wirtschaftenden und tierartgerechten Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Land Brandenburg |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel des Förderprogramms ist die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Außerdem wird mit der Förderung das Ziel verfolgt, einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zu leisten.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfangender ist ein Mitglied der operationellen Gruppe in Form einer natürlichen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts (Leadpartner).
Der Leadpartner ist die Person oder Organisation, die die operationelle Gruppe im Rechts- und Geschäftsverkehr vertritt und die (Finanz-)Abwicklung des Projektes gegenüber der Bewilligungsstelle verantwortet.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Projekten von operationellen Gruppen. Dazu gehören:
- die Zusammenarbeit und Tätigkeit der operationellen Gruppe,
- die Entwicklung anwendungsorientierter innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- und Forstwirte,
- Umsetzung der Ergebnisse und Übertragung der generierten Ergebnisse in die Praxis
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Projekte:
- die sich nicht oder nur teilweise auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages beziehen,
- die sich ausschließlich auf die Übertragung von bereits existierenden Innovationen beziehen, ohne das ein Anpassungsbedarf auf spezifische Bedingungen in Brandenburg erkennbar ist,
- die primär wissenschaftliche Arbeiten oder Studien zum Ziel haben
- deren vordergründiger Zweck die Entwicklung oder Durchführung von Marketing- und Freizeitaktivitäten ist,
- die Fortführung bereits abgeschlossener Projekte ohne neue Innovationsziele betreffen
- die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme gefördert werden,
- mit denen bereits begonnen wurde, bevor der Zuwendungsempfangende die Bewilligung des Projekts bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns erhalten hat.
Nichtförderfähige Ausgaben sind unter Ziffer 2.3 der Richtlinie geregelt.
Wie wird gefördert?
Die Projektförderung wird als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Restkosten, die zur Durchführung der Projekte erforderlich sind:
- Personlakosten werden in Höhe der im Merkblatt genannten Einheitskosten anerkannt.
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Restkosten betragen 40 Prozent der förderfähigen Personalkosten
Der Zuschuss beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Teilnahme am Projektauswahlverfahren
Projektdokumente können im Rahmen des Auswahlverfahrens der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP-Agri) beim Innovationsdienstleister eingereicht werden.
EIP-Innovationsdienstleister für das Land Brandenburg ist die
agrathaer GmbH
Eberswalder Straße 84
15374 Müncheberg
Telefon Frau Anita Beblek: 033432 82141 oder 0151 40545502
E-Mail: idl-brandenburg@agrathaer.de
Für diesen Aufruf stehen insgesamt Haushaltsmittel von 16 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung.
Die Unterlagen sind per E-Mail bis zum 30. Oktober 2024 (Posteingang) beim Innovationsdienstleister einzureichen.
Am Projektauswahlverfahren beteiligte operationelle Gruppen, deren Projekt die Mindestschwelle gemäß Projektauswahlkriterien erreicht hat und deren Projekt anhand der erreichten Gesamtpunktzahl durch das Budget abgedeckt ist, erhalten vom IDL eine positive Ergebnisbenachrichtigung.
Antragstellung und Bewilligung
Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss das Auswahlverfahren abgeschlossen sein.
Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach der positiven Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters einzureichen.
Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie direkt zum Antragssystem.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau J. Sümnick, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1656 erreichen.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 01/2024
- Stand: 12/2023
Ergänzende Informationen
-
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus dem EU-Fonds ELER (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023 - Stand: 05/2023
-
Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024 - Stand: 09/2024
- Stand: 09/2024
- Stand: 12/2023
-
Verpflichtungen zur Information- und Sichtbarmachung ELER 2023 - 2027
Stand: 10/2024
Formulare
- Stand: 10/2024
- Stand: 06/2019
- Stand: 09/2024
- Stand: 05/2024
-
Kalkulation Projektstunden/Personalkosten Stundensatz RL EIP
Stand: 05/2024 - Stand: 02/2024
- Stand: 09/2024
- Stand: 02/2024
- Stand: 02/2024
- Stand: 09/2024
- Stand: 10/2024
- Stand: 10/2023
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022