ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien im Land Brandenburg.
Fördernehmer | kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und juristische Personen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten |
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Förderthemen | Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen, Geothermieanlagen und fischfreundliche Wasserkraftanlagen |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Förderprogramms ist es, eine sichere Energieversorgung durch die Integration zusätzlicher Erneuerbarer Energien zu gewährleisten und CO2-Einsparungen zu erzielen.
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:
Ausgenommen von der Förderung sind
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 200.000 EUR belaufen.
Als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie eine Zuwendung von maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Mittlere Unternehmen können eine Zuwendung von maximal 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen.
Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen, die kein KMU sind, können eine Zuwendung von bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Herr Olk, erreichbar unter der Telefonnummer 0331 660-1301 und Frau Kunt, erreichbar unter der Telefonnummer 0331 660-1318.
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (Bei EU: ab Förderperiode 2021-2027, bei Nicht-EU: ab 11/2022)
Stand: 11/2022Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 01/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022