ILB Förderfinder
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Mit dem Förderprogramm können Unternehmen der Landwirtschaft ihre Investitionsvorhaben finanzieren.
Die Richtlinie unterteilt sich in drei Förderschwerpunkte:
Fördernehmer | Landwirtschaftliche Primärproduzenten |
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Förderthemen | Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (Baumaßnahmen, Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft) |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg |
Die Förderung von Investitionsvorhaben in Brandenburg oder Berlin soll die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, besonders tierartgerechten und multifunktionalen Landwirtschaft unterstützen.
Schwerpunkte der Förderung sind die Verbesserung der artgerechten Tierhaltungsbedingungen, des effizienten Ressourceneinsatzes, der Verbesserung der Umwelt- und Klimaschutzleistungen sowie die Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen.
Weiterhin sollen Schäden von Naturkatastrophen (widrige Witterungsverhältnisse) vorgebeugt werden. Darüber hinaus soll die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im nichtlandwirtschaftlichen Bereich (Teil III der Richtlinie) unterstützt werden.
Aufgrund der auslaufenden ELER-Förderperiode 2014 bis 2022 möchten wir Sie darüber informieren, dass es notwendig ist, Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2024 abzuschließen und Ihren Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2025 bei der ILB einzureichen.
Unternehmen aller Rechtsformen, die landwirtschaftlich tätig sind und folgende Bedingungen erfüllen:
Teil I der Richtlinie
Langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen:
Teil II der Richtlinie
Investitionen zur Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung von Produkten des Gartenbaus und der Imkerei
Teil III der Richtlinie
Investitionen zur Schaffung zusätzlicher, nichtlandwirtschaftlicher Einkommensquellen:
Teil I der Richtlinie
Zuschüsse in Höhe von
Die Förderung ist begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von
5,0 Mio. Euro im Rahmen der Geltungsdauer der Förderrichtlinie, das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro. Der Gesamtwert der gewährten Beihilfen darf 40 % nicht überschreiten.
Nur bei Investitionen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) sind 50 % möglich.
Teil II der Richtlinie
Zuschüsse in Höhe von
Die Förderung ist begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 2,0 Mio. Euro in den Jahren 2014-2022, das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 Euro.
Teil III der Richtlinie
Die Förderung wird als "De-minimis"-Beihilfe mit Beachtung der VO (EU) Nr. 1407/2013 gewährt. Danach dürfen die im Rahmen der "De-minimis"-Beihilfen gewährten Zuwendungen 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren nicht überschreiten. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro.
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Die Richtlinienteile I und II gelten bis zum 31. Dezember 2025, Teil III bis zum 31. Dezember 2023.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau H. Jänicke (0331 660-1608) und Frau J. Stuhlmann-Bley (0331 660-1877).
Erlass des MLUK zur Verlängerung ELER-finanzierter Richtlinien vom 11.03.2021
Stand: 03/2021Anlage 1 Arbeitsblatt Grobkalkulation Lagerkapazität für Stallmist
Stand: 04/2020Hinweise zum Arbeitsblatt Grobkalkulation Lagerkapazität für Stallmist
Stand: 10/2022Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024Arbeitsblatt Grobkalkulation Lagerkapazität für Stallmist
Die Anlage 1 und die Hinweise zum Arbeitsblatt Grobkalkulation Lagerkapazität für Stallmist finden Sie unter Konditionen/Formulare/Dokumente/Ergänzende Informationen.
Stand: 03/2020Arbeitsblatt zur Ermittlung GVE-Besatz
Bitte zusammen mit dem Formular "Stellungahme Landwirtschaftsamt" beim zuständigen Landwirtschaftsamt vorlegen.
Stand: 10/2022Effizienznachweis Teil A/Teil I der Richtlinie
Anlage zum Antrag und Verwendungsnachweis
Stand: 01/2023Effizienznachweis Teil B/Teil II der Richtlinie
Anlage zum Antrag und Verwendungsnachweis
Stand: 10/2022Effizienznachweis Teil C/Teil III der Richtlinie
Anlage zum Antrag und Verwendungsnachweis
Stand: 10/2022Verpflichtungserklärung Beteiligung am Betriebsvergleich (Gartenbau)
Stand: 05/2020