Corona-Überbrückungshilfe I

Corona-Überbrückungshilfe I

ONLINE-Antragstellung

  • Corona-Überbrückungshilfe

    Zum Antragsverfahren

    über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

  • Info-Telefon

    Corona-Überbrückungshilfe

    0331 - 23182299


    Mo.-Fr. 9.00 - 16.00 Uhr

    corona-ueberbrueckungshilfe@ilb.de

Anregungen und Beschwerden

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit der Corona-Überbrückungshilfe erhielten kleine und mittlere Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe für ihre Existenzsicherung.

Weitere Informationen für dieses Programm erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Fördernehmer

Unternehmen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist.
Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen.

Förderthemen

Abmilderung von Umsatzrückgängen während der Corona-Krise (Juni bis August 2020)

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Bundesrepublik Deutschland

Aktuelle Meldungen

Überbrückungshilfe I-III : Schlussabrechnung bis zum Ende des Jahres 2022

Alle Überbrückungshilfen (I-III) | Alle Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sind bis zum Ende des Jahres 2022 möglich.

Frist für Änderungsanträge verlängert

Die Frist für das Stellen von Änderungsanträgen für die Corona-Überbrückungshilfe I wurde bis zum 30. November 2020 verlängert.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen.

Durch die Bezugnahme auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird gewährleistet, dass mittelständische Unternehmen ohne Begrenzung der Zahl der Beschäftigten Überbrückungshilfe beantragen können, soweit ihr Umsatz nicht 50 Mio. Euro bzw. ihre Bilanzsumme nicht 43 Mio. Euro übersteigt.

Was wird gefördert?

Anteiliger finanzieller Ausgleich für monatlich anfallende betriebliche Fixkosten in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und der Höhe der Umsatzeinbußen in den Monaten Juni bis August 2020

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mögliche Umsatzeinbußen und Lebenshaltungskosten.

Wie wird gefördert?

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung ist beendet.

Formulare / Downloads

Programminformationen