Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)
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Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben |
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Förderthemen | Wissenschaftliche Untersuchungen, kleine FuE-Projekte, Digitalisierungsmaßnahmen und Beratungen zur Antragstellung im Zusammenhang mit EU Fördermaßnahmen. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg, Bund |
Ziel des Programms
Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.
Dies soll erreicht werden durch:
- Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen (BIG-Transfer),
- wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben (BIG-FuE),
- die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
- den chancenreichen Zugang zur EU-Förderung (BIG-EU).
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition und
- KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der Förderung in der BIG - Richtlinie ausgeschlossen.
Bei den Fördertatbeständen BIG-Transfer, BIG-EU und BIG-FuE müssen die KMU den Primäreffekt erfüllen und eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW [Glossar]) ausüben. Die Antragsteller müssen zudem gewerbesteuerpflichtig sein.
Bei dem Fördertatbestand BIG-Digital und einer Förderung mit EFRE Mitteln muss der Primäreffekt nicht erfüllt sein.
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
- Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer),
- eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE),
- Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
- Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
- die vor Antragstellung begonnen worden sind,
- Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.
- Umsatzsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt,
- Finanzierungskosten, wie regelmäßige Rechts- und laufende Steuerberatungskosten,
- Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:
- den kleinen BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar),
- den großen BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar),
- den BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich),
- den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung,
- den BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Sie können den Brandenburgischen Innovationsgutschein nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen.
Ihr Antrag wird zudem fachlich durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH begutachtet.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeiter der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Terminanfragen für eine Erstberatung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de.
Was ist noch zu beachten
Mit dem BIG-Transfer können Sie die Leistung der Forschungseinrichtung auf Basis eines entsprechenden Angebotes finanzieren. Als Dienstleister werden hierbei Universitäten und Fachhochschulen sowie grundfinanzierte außeruniversitäre Einrichtungen (v.a. Leibnitz-, Helmhotz-, Max-Planck- und Fraunhofer - Institute) bzw. gemeinnützige Forschungseinrichtungen vorzugsweise in Brandenburg und Berlin anerkannt. In Ausnahmefällen können auch fachspezifische Forschungseinrichtungen außerhalb Brandenburgs und Berlins vermittelt werden. Hierzu zählen auch Plankrankenhäuser und Reha-Einrichtungen des Landes Brandenburg, die sich an patientenorientierter klinischer Forschung oder sozialen Innovationen beteiligen.
Mit dem BIG-FuE können Sie Projektausgaben für eigenes Personal, FuE Fremdleistungen und sonstige Ausgaben in Form einer Pauschale von 60 % der nachgewiesenen Personalausgaben finanzieren.
Mit dem BIG-Digital können Sie im Rahmen des Moduls Beratung Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, im Rahmen des Moduls Implementierung Projektausgaben für eigenes Personal, projektbezogene Personalnebenkosten (AG-Anteil zur SV) von 15% der nachgewiesenen direkten Personalausgaben (AN-Brutto), Lieferungen und Leistungen Dritter, Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen), immaterielle Wirtschaftsgüter sowie indirekte Ausgaben in Form einer Pauschale von 15 % der nachgewiesenen direkten Personalausgaben (ANBrutto) und im Rahmen des Moduls Schulung Ausgaben für externe Schulungsdienstleistungen finanzieren.
Mit dem BIG-EU können Sie die Inanspruchnahme einer Dienstleistungseinrichtung auf Basis eines entsprechenden Angebotes finanzieren, wobei im Vorhinein nachgewiesen werden muss, dass dieser Dienstleister adäquat qualifiziert ist.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich nach Vorlage des Verwendungsnachweises und eines Mittelabrufes über die gesamte Zuwendung. Bei Beantragung von Zuwendungen über 50.000,00 EUR besteht die Wahlmöglichkeit, bei Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung einschließlich der Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen eine halbjährliche Auszahlung der Zuwendung im Durchführungszeitraum zu beantragen.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 12/2022
- Stand: 04/2019
- Stand: 11/2020
Ergänzende Informationen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019 - Stand: 03/2020
- Stand: 03/2020
- Stand: 07/2024
- Stand: 12/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 06/2019
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für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022