Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024
Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024
Infotelefon
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Überblick
Im Rahmen des Programms fördert die ILB Vorhaben im Energiebereich, um die finanziellen Belastungen von Unternehmen bedingt durch die Energieknappheit seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine abzumildern.
Fördernehmer | Unternehmen und juristische Personen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten |
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Förderthemen | Energieeinsparvorhaben (z.B. Anlagen zur Energieeffizienzverbesserung oder Energierückgewinnung), |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat negative Folgen für die brandenburgischen Unternehmen. Infolge der Energieknappheit haben sich die Energiepreise und damit die finanziellen Belastungen der Unternehmen seit Ausbruch des Krieges weiter erhöht.
Die Förderung von Vorhaben im Energiebereich soll dazu beitragen, die finanziellen Belastungen von Unternehmen abzumildern.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft,
- juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen ihrer Tätigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft sowie Vereine, Verbände und Stiftungen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten (mit Ausnahme des Bundes und Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landesverwaltung)
Was wird gefördert?
Investitionen, wie z.B.:
- Energieeffizienzverbesserungen in technischen Prozessabläufen durch die Einsparung von Strom und/oder Wärme,
- Integration und Nutzung von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen in technischen Prozessabläufen oder Wärmenetzen,
- Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme.
Nicht investive Vorhaben, wie z.B.:
- Erarbeitung/Erstellung von Konzepten, Studien und Vorerkundungen bei Geothermieprojekten,
- Energieberatungsdienstleistungen.
Welche Ausgaben gefördert bzw. nicht gefördert werden, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt zum jeweils zutreffenden Fördertatbestand (zu finden unter "Konditionen, Formulare und Dokumente").
Wer oder was wird nicht gefördert?
- gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnete Vorhaben
- unwirtschaftliche Vorhaben (unter Berücksichtigung der Förderung)
- Vorhaben mit einer Amortisationszeit von unter drei Jahren (ohne Förderung)
- vor Antragstellung begonnene (beauftragte) Vorhaben
- Vorhaben, deren Zuwendungsbetrag unter 5.000,00 EUR liegt
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des beantragten Beihilferegimes (AGVO oder De-minimis-Verordnung).
Sie erhalten in Bezug auf das Vorhaben
-
bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördertatbestand nach AGVO und Unternehmensgröße - bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 EUR)
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Im Förderprogramm können keine Anträge mehr gestellt werden.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 3. März 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2024.
Was ist noch zu beachten
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
- In der Regel sind technische Kriterien vor allem hinsichtlich der Energieeffizienz zu erfüllen.
- Bei einigen Fördertatbeständen ist die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen.
- Alle erforderlichen Genehmigungen sowie der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung sollten mit Antragstellung vorgelegt werden bzw. sollen beantragt sein.
- Für die Abrechnung der Ausgaben gilt das Erstattungsprinzip, dass heißt es werden nur Ausgaben gefördert, die von Zuwendungsempfangenden bereits bezahlt wurden.
-
In Bezug auf die Anwendung der Vergaberechtsvorschriften
- gelten für öffentliche Auftraggeber die einschlägigen Festlegungen gemäß ANBest-P in Verbindung mit den Merkblättern zu den Vergabebestimmungen.
- gilt für nicht-öffentliche Autraggeber der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.
- Der Durchführungszeitraum des Vorhabens muss so bemessen sein, dass der Verwendungsnachweis (vollständige Abrechnung des Vorhabens) spätestens bis zum 30. Juni 2024 bei der ILB eingereicht werden kann. Maßgeblich für die Vorlage ist die Frist im Zuwendungsbescheid.
- Bei geförderten Investitionsvorhaben ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (nach Ende des Durchfühungszeitraumes) einzuhalten.
Die wichtigsten Informationen haben wir in unseren Informationsblättern für jeden Fördertatbestand zusammengefasst..
Bei der Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gerne unsere Mitarbeitenden.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir beantworten nicht nur Detailfragen. Wir unterstützen Sie gern bei formalen Aspekten der Antragstellung.
Welcher Weg führt zur Förderung
Angebotsvergleich
Erkunden Sie den Markt und holen Sie 3 schriftliche Vergleichsangebote ein. Öffentliche Antragstellende beachten bitte die Ausschreibungspflichten. Wichtig ist, dass Sie jetzt noch keine Aufträge erteilen.
Antragstellung
Alle Formulare zur Antragstellung finden Sie auf unserer Internetseite. Bitte reichen Sie diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post ein.
Registrierung im Kundenportal
Registrieren Sie sich bzw. Ihr Unternehmen im ILB Kundenportal und teilen uns Ihren Benutzernamen und Ihre E-Mailadresse per E-Mail an wirtschaft-energie@ilb.de mit. Danach kommunizieren wir mit Ihnen ausschließlich und unkompliziert über unser Kundenportal.
Prüfung Ihrer Unterlagen & Antragseingangsbestätigung
Nachdem wir Ihre Antragsunterlagen geprüft haben, erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung - möglicherweise mit einer Unterlagennachforderung. Nachgeforderte Unterlagen können Sie per Post oder über unser Kundenportal einreichen. Wir melden uns bei Ihnen.
Auftragserteilung
Nach Erhalt der Antragseingangsbestätigung dürfen Sie auf eigenes Risiko Leistungen beauftragen und mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Ein Anspruch auf eine Förderzusage besteht nicht.
Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids
Sofern die Prüfung Ihres Antrages zum positiven Ergebnis (Zuwendungsbescheid) geführt hat, können Sie Ihr Vorhaben abschließend umsetzen und bezahlen alle Rechnungen zunächst vollständig aus eigenen Mitteln.
Einreichung Ihres Verwendungsnachweises
Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Verwendungsnachweisprüfung im ILB Kundenportal hoch. Sollten Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.
Erhalt Ihrer Fördermittel
Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie Ihre Fördermittel.
Formulare / Downloads
Programminformationen
-
Anlage zur Richtlinie - Auszug Ziffer 5.6 Höhe der Zuwendung
Stand: 02/2024 - Stand: 02/2024
-
Information zur Förderung der Integration Erneuerbarer Energien
Stand: 02/2024 -
Information zur Förderung der Integration Erneuerbarer Energien - Photovoltaikanlagen
Stand: 02/2024 - Stand: 02/2024
-
Information zur Förderung von Fernwärme- oder Fernkältesystemen
Stand: 02/2024 - Stand: 02/2024
- Stand: 10/2023
- Stand: 02/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2024
- Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
-
Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (Bei EU: ab Förderperiode 2021-2027, bei Nicht-EU: ab 11/2022)
Stand: 11/2022 -
Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022 - Stand: 06/2019
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2020
- Stand: 12/2022
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022