Wachstumsfinanzierung-BFB III

Wachstumsfinanzierung-BFB III

Venture Capital der ILB

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Überblick

Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen.

Fördernehmer

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase

Förderthemen

Produktentwicklung, Markteinführung, Unternehmenswachstum und Nachfolgeregelungen

Förderart

Beteiligungen und oder beteiligungsähnliche Investitionen

Fördergeber ILB

Beteiligungsgrundsätze für den Frühphasen- und Wachstumsfonds

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),

Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB)


Ziel des Programms

Die Wachstumsfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KMU sollen befähigt werden, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert KMU gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Unternehmen in Schwierigkeiten können nicht finanziert werden.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und oder beteiligungsähnliche Investition.

Mindestinvestment: 300.000 EUR
Höchstinvestment: 6.400.000 EUR, Minderheitsbeteiligung
Beteiligungsart:
  • in Verbindung mit einem privatem unabhängigen Koinvestor unter gleichen Bedingungen
  • angestrebt wird eine Sperrminorität
  • Basis der Finanzierung ist der Unternehmenswert
  • Beteiligungsähnliche Investitionen (z. B. stille Beteiligungen/Nachrangdarlehen)

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und oder beteiligungsähnlichen Investition trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Frühphasen- und Wachstumsfonds und der eingereichten Unterlagen.

Geltungsdauer

Die Beteiligungsgrundsätze treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Eigenkapital 0331-660-1698.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen