Wachstumsfinanzierung
Wachstumsfinanzierung
Überblick
Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen (Nachrangdarlehen).
Fördernehmer | wachstumsorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Expansionsphase |
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Förderthemen | Markteinführung und Weiterentwicklung von Produkten, Innovation, Unternehmenswachstum, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erschließung neuer Märkte |
Förderart | Offene Beteiligung und oder beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen) |
Fördergeber | ILB über die Brandenburg Kapital GmbH |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB) |
Ziel des Programms
Die Wachstumsfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KMU sollen zur Stärkung von innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die KMU dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
Was wird gefördert?
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.
Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.
Wie wird gefördert?
Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).
Mindestinvestment: | i. d. R. nicht unter 300.000 EUR |
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Höchstinvestment: | 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung |
Beteiligungsart: |
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Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
Geltungsdauer
Die Finanzierungsgrundsätze treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2029 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Eigenkapital Tel.-Nr. 0331-660 1698.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 11/2023
- Stand: 11/2023
Ergänzende Informationen
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Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 11/2023
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Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023 - Stand: 12/2022