Frühphasenfinanzierung-BFB III
Frühphasenfinanzierung-BFB III
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Überblick
Mit der Frühphasenfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner Unternehmen (KU) mit einer innovativen, technologischen Ausrichtung im Land Brandenburg in der Gründungs- und Startphase mittels offener Beteiligungen und Nachrangdarlehen.
Fördernehmer | innovative, technologieorientierte kleine Unternehmen im Land Brandenburg in der Frühphase |
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Förderthemen | Innovation, Technologieentwicklung, Produktentwicklung und Markteinführung |
Förderart | offene Beteiligung in Verbindung mit Nachrangdarlehen |
Fördergeber | ILB Beteiligungsgrundsätze für den Frühphasen- und Wachstumsfonds |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
Ziel des Programms
Die Frühphasenfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen (KU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und die Vergabe von Nachrangdarlehen zu stärken. Die KU sollen befähigt werden, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert mit dem Fonds nicht börsennotierte kleine Unternehmen (KU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Die KU müssen eine innovative, technologische Ausrichtung haben und dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
"Kleine" oder "KU" im Sinne dieser Beteiligungsgrundsätze sind Unternehmen, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen müssen.
Was wird gefördert?
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.
Wie wird gefördert?
Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen je nach Kapitalbedarf sowie Liquiditäts- und Bilanzsituation.
Beteiligungsart:
- Minderheitsbeteiligung in Höhe von 15 % am Stamm-/Grundkapital ohne Unternehmensbewertung
- Nachrangdarlehen (max. 1,5 Mio. EUR, inkl. offener Beteiligung)
- kein Koinvestor erforderlich, gleichwohl wird ein Eigenbeitrag der Gründer bzw. Gesellschafter oder Dritter (wie Business Angel) gewünscht
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Frühphasen- und Wachstumsfonds und der eingereichten Unterlagen.
Geltungsdauer
Die Beteiligungsgrundsätze treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Eigenkapital 0331-660-1698.
Was ist noch zu beachten
Bitte beachten Sie, dass eine Gewinnausschüttung noch nicht erfolgt und das Unternehmen nicht durch einen Zusammenschluss entstanden ist.
Die nach diesen Beteiligungsgrundsätzen gewährten Förderungen stellen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar, die nach Artikel 22 der AGVO, mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht gemäß Artikel 108 Absatz 3 freigestellt sind.
Formulare / Downloads
Programminformationen
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Beteiligungsgrundsätze für den Frühphasen- und Wachstumsfonds
Stand: 09/2023 - Stand: 09/2023
Ergänzende Informationen
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EFRE-Merkblatt FI Förderung Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
Stand: 02/2016 - Stand: 02/2016
- Stand: 11/2023