Frühphasenfinanzierung
Frühphasenfinanzierung
Überblick
Mit der Frühphasenfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung technologieorientierter kleiner Unternehmen (KU) im Land Brandenburg in der Gründungs- und Frühphase mittels offener Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen (Nachrangdarlehen).
Fördernehmer | innovative, technologieorientierte kleine Unternehmen im Land Brandenburg in der Frühphase |
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Förderthemen | Unternehmensgründung, Innovation sowie Technologie- und Produktentwicklung, Markt- und Produkttests, Markteinführung |
Förderart | offene Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen) |
Fördergeber | ILB über die Brandenburg Kapital GmbH |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
Ziel des Programms
Die Frühphasenfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen (KU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KU sollen zur Stärkung von Innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert mit dem Fonds nicht börsennotierte kleine Unternehmen (KU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Die KU müssen eine technologische Ausrichtung haben und dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
"Kleine" oder "KU" im Sinne dieser Beteiligungsgrundsätze sind Unternehmen, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen müssen.
Was wird gefördert?
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.
Wie wird gefördert?
Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).
Beteiligungsart:
- In Abhängigkeit von Innovationsgehalt und Region Gesamtfinanzierungsbetrag max. 1,5 Mio. EUR
- kein Koinvestor erforderlich, gleichwohl wird ein Eigenbeitrag der Gründer bzw. Gesellschafter oder Dritter (wie Business Angel) gewünscht
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
Geltungsdauer
Die Finanzierungsgrundsätze treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Eigenkapital 0331-660 1698.
Was ist noch zu beachten
Bitte beachten Sie, dass eine Gewinnausschüttung noch nicht erfolgt und das Unternehmen nicht durch einen Zusammenschluss entstanden ist.
Die nach diesen Beteiligungsgrundsätzen gewährten Förderungen stellen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar, die nach Artikel 22 der AGVO, mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht gemäß Artikel 108 Absatz 3 freigestellt sind.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 11/2023
- Stand: 11/2023
Ergänzende Informationen
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Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 11/2023
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Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 - Stand: 12/2024