Mezzaninefinanzierung
Mezzaninefinanzierung
Überblick
Mit der Mezzaninfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels Nachrangdarlehen.
Fördernehmer | etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft |
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Förderthemen | Markteinführung und Erweiterung von Produkten, Unternehmenswachstums, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erschließung neuer Märkte. |
Förderart | Nachrangdarlehen |
Fördergeber | ILB über die Brandenburg Kapital GmbH |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
Ziel des Programms
Die Mezzaninfinanzierung hat das Ziel, die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels beteiligungsähnlicher Investitionen (Nachrangdarlehen) zu stärken.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft:
- die regelmäßig mehr als zwei Jahre bestehen
- die einen Jahresumsatz von mindestens 300.000 Euro ausweisen
- die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
- die KMU dürfen keine Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
Was wird gefördert?
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen zwischen unabhängigen Parteien finanziert werden. Bei dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden dürfen maximal 10 % des Darlehensbetrages hierfür verwendet werden.
Wie wird gefördert?
Finanzierungsinstrument | Nachrangdarlehen |
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Finanzierungsanteil | bis zu 100 % |
Darlehensmindest-/-höchstbetrag | ab 100.000 EUR und bis zu 3.000.000. EUR |
Auszahlungskurs | 100 % |
Laufzeit | bis zu 10 Jahre |
tilgungsfrei | flexible Gestaltung |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinssatz | in Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung |
Zinszahlung | vierteljährlich nachträglich |
Tilgung | vierteljährlich nachträglich |
Außerplanmäßige Rückzahlung | nach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen |
Sicherheiten | Sicherheiten müssen nicht gestellt werden |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Entscheidung über die Gewährung einer beteiligungsähnlichen Investition (Nachrangdarlehen) trifft die ILB auf der Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
Geltungsdauer
Die Finanzierungsgrundsätze treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2029 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Eigenkapital Tel.-Nr.0331-660 2211.
Was ist noch zu beachten
Mindestumsatz
Es muss ein erzielter Jahresumsatz von mindestens 300.000 EUR nachgewiesen werden.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 11/2023
- Stand: 11/2023
Ergänzende Informationen
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Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 11/2023
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Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023 - Stand: 12/2022