Corona Mezzanine Brandenburg
Corona Mezzanine Brandenburg
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Überblick
Die ILB stellt in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Finanzierungsmittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von mittelständischen Unternehmen und Start-ups (KMU) bereit. In Form von Nachrangdarlehen in Höhe von bis zu 750.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe unterstützt die ILB aus dem Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“ Unternehmen, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Fördernehmer | mittelständische Unternehmen und Start-ups, die keinen Zugriff auf die Corona Matching Fazilität der KfW haben, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte mit mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigen im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Investitionen, Betriebsmittel |
Förderart | Nachrangdarlehen (mittelständische Unternehmen), Nachrang-darlehen mit Kündigungs- bzw. Wandlungsrecht (Start-ups) |
Fördergeber | ILB |
Mittelherkunft | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), ILB |
Ziel des Programms
Das Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“ hat das Ziel, mittelständische Unternehmen und Start-ups (KMU) im Land Brandenburg mit Nachrangdarlehen zu finanzieren, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Es richtet sich an folgende Zielgruppen:
- mittelständische Unternehmen mit einem etablierten Geschäftsmodell und
- Start-ups in Form einer Kapitalgesellschaft mit einem wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell
Von beiden Zielgruppen ist im Rahmen der Finanzierungsanfrage darzulegen, inwieweit sie aufgrund der Corona-Krise von nachhaltigen Liquiditätsproblemen betroffen sind.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Es werden mittelständische Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit einem etablierten bzw. wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell finanziert, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte mit mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigten im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere Investitionen und Betriebsmittel (Miete, Löhne und Gehälter, Material- und Wareneinkäufe etc.).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht unterstützt wird/werden
- die Finanzierung sonstiger Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter,
- die Umschuldung bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
- Unternehmen, die nicht im Einklang mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe stehen,
- die Begründung, Durchführung, Teilnahme und Unterstützung strafbarer Handlungen
- Unternehmen, die per 31.12.2019 in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nr. 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) waren
Wie wird gefördert?
(a) mittelständische Unternehmen
Förderart | Nachrangdarlehen |
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Förderanteil | bis zu 100 % |
Darlehensmindest-/-höchstbetrag | 100.000 Euro / 750.000 Euro |
Auszahlungskurs | 100 % |
Laufzeit | bis zu 10 Jahre |
tilgungsfrei | bis zu 5 Jahre |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinssatz | fest 5,75 % p. a. zzgl. einer Endvergütung in Höhe von 10 % auf den ursprünglichen Darlehensbetrag |
Zinszahlung | vierteljährlich nachträglich / Endvergütung am Ende der Laufzeit bzw. bei vorzeitiger Ablösung |
Tilgung | vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten |
(b) Start-ups
Förderart | Nachrangdarlehen mit Kündigungs- bzw. Wandlungsrecht mit einem Discount von 30 % auf die Unternehmensbewertung bei einer nächsten Finanzierungsrunde |
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Förderanteil | bis zu 100 % |
Darlehensmindest-/-höchstbetrag | 100.000 EUR / 750.000 EUR |
Auszahlungskurs | 100 % |
Laufzeit | bis zu 6 Jahre |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinssatz | fest 7,00 % p. a., gestundet bis zur Endfälligkeit, Kündigung oder Wandlung |
Tilgung | endfällig |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die formgebundene Finanzierungsanfrage ist an die ILB zu richten. Die notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem Reiter „Konditionen, Formulare und Dokumente“.
Nach erster Vorprüfung der Finanzierungsanfrage sind in einem zweiten Schritt nach Aufforderung der ILB die im Anfrageformular aufgeführten Unterlagen einzureichen.
Geltungsdauer
Die Investitionsphase des Programms „Corona Mezzanine Brandenburg“ endet am 30.12.2021
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen stehen Frau Daniela Schikora (Tel. 0331 660-1685) und Frau Beate Foerstner (Tel. 0331 660-1842) zur Verfügung.
Was ist noch zu beachten
Es gelten die jeweils aktuell gültigen Regelungen der Bundesregelung „Kleinbeihilfen 2020“ und der EU-Kommission (insbesondere Temporary Framework 2020), wonach sich die angefragte Finanzhilfe einschließlich etwaiger Vorförderungen im Rahmen von Soforthilfen oder Schnellkrediten von KfW oder ILB innerhalb des zulässigen Rahmens von 1.800.000 Euro bewegt.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 07/2021
- Stand: 07/2021
Ergänzende Informationen
- Stand: 12/2023
- Stand: 07/2017
- Stand: 12/2022
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 05/2021
-
Anlage 1 zur Anfrage Corona Mezzanine Brandenburg - Erklärungen
Stand: 05/2021 -
Anlage 2 zur Anfrage Corona Mezzanine Brandenburg - Kleinbeihilfe
Stand: 05/2021 - Stand: 03/2018
- Stand: 06/2019
- Stand: 03/2022
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022