Corona Mezzanine Brandenburg

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Überblick

Die ILB stellt in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Finanzierungsmittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von mittelständischen Unternehmen und Start-ups (KMU) bereit. In Form von Nachrangdarlehen in Höhe von bis zu 750.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe unterstützt die ILB aus dem Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“ Unternehmen, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Fördernehmer

mittelständische Unternehmen und Start-ups, die keinen Zugriff auf die Corona Matching Fazilität der KfW haben, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte mit mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigen im Land Brandenburg

Förderthemen

Investitionen, Betriebsmittel

Förderart

Nachrangdarlehen (mittelständische Unternehmen), Nachrang-darlehen mit Kündigungs- bzw. Wandlungsrecht (Start-ups)

Fördergeber ILB
Mittelherkunft

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), ILB


Ziel des Programms

Das Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“ hat das Ziel, mittelständische Unternehmen und Start-ups (KMU) im Land Brandenburg mit Nachrangdarlehen zu finanzieren, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Es richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • mittelständische Unternehmen mit einem etablierten Geschäftsmodell und
  • Start-ups in Form einer Kapitalgesellschaft mit einem wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell

Von beiden Zielgruppen ist im Rahmen der Finanzierungsanfrage darzulegen, inwieweit sie aufgrund der Corona-Krise von nachhaltigen Liquiditätsproblemen betroffen sind.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Es werden mittelständische Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit einem etablierten bzw. wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell finanziert, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte mit mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigten im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere Investitionen und Betriebsmittel (Miete, Löhne und Gehälter, Material- und Wareneinkäufe etc.).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht unterstützt wird/werden

  • die Finanzierung sonstiger Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter,
  • die Umschuldung bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
  • Unternehmen, die nicht im Einklang mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe stehen,
  • die Begründung, Durchführung, Teilnahme und Unterstützung strafbarer Handlungen
  • Unternehmen, die per 31.12.2019 in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nr. 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) waren

Wie wird gefördert?

(a) mittelständische Unternehmen

Förderart Nachrangdarlehen
Förderanteil bis zu 100 %
Darlehensmindest-/-höchstbetrag 100.000 Euro / 750.000 Euro
Auszahlungskurs 100 %
Laufzeit bis zu 10 Jahre
tilgungsfrei bis zu 5 Jahre
Zinsbindung für die Dauer der Darlehenslaufzeit
Zinssatz fest 5,75 % p. a. zzgl. einer Endvergütung in Höhe von 10 % auf den ursprünglichen Darlehensbetrag
Zinszahlung vierteljährlich nachträglich / Endvergütung am Ende der Laufzeit bzw. bei vorzeitiger Ablösung
Tilgung vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten

(b) Start-ups

Förderart Nachrangdarlehen mit Kündigungs- bzw. Wandlungsrecht mit einem Discount von 30 % auf die Unternehmensbewertung bei einer nächsten Finanzierungsrunde
Förderanteil bis zu 100 %
Darlehensmindest-/-höchstbetrag 100.000 EUR / 750.000 EUR
Auszahlungskurs 100 %
Laufzeit bis zu 6 Jahre
Zinsbindung für die Dauer der Darlehenslaufzeit
Zinssatz fest 7,00 % p. a., gestundet bis zur Endfälligkeit, Kündigung oder Wandlung
Tilgung endfällig

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die formgebundene Finanzierungsanfrage ist an die ILB zu richten. Die notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem Reiter „Konditionen, Formulare und Dokumente“.

Nach erster Vorprüfung der Finanzierungsanfrage sind in einem zweiten Schritt nach Aufforderung der ILB die im Anfrageformular aufgeführten Unterlagen einzureichen.

Geltungsdauer

Die Investitionsphase des Programms „Corona Mezzanine Brandenburg“ endet am 30.12.2021

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen stehen Frau Daniela Schikora (Tel. 0331 660-1685) und Frau Beate Foerstner (Tel. 0331 660-1842) zur Verfügung.

Was ist noch zu beachten

Es gelten die jeweils aktuell gültigen Regelungen der Bundesregelung „Kleinbeihilfen 2020“ und der EU-Kommission (insbesondere Temporary Framework 2020), wonach sich die angefragte Finanzhilfe einschließlich etwaiger Vorförderungen im Rahmen von Soforthilfen oder Schnellkrediten von KfW oder ILB innerhalb des zulässigen Rahmens von 1.800.000 Euro bewegt.

Formulare / Downloads