Brandenburg-Kredit Unternehmen
Brandenburg-Kredit Unternehmen
Informationen für Endkreditnehmer
Kontakt für Banken und Sparkassen
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Ralf Schenk
Tel.: 0331 660 - 1078
E-Mail Kontakt
Überblick
Aktuell erfolgen Darlehenszusagen bis auf Weiteres ausschließlich nach der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023. Wir bitten um Beachtung, dass wir ab sofort keine Anträge annehmen können, die nach der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) zugesagt werden sollen.
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen in Regionalfördergebieten (aktuell das gesamte Land Brandenburg).
Fördernehmer | Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die seit mindestens 5 Jahren bestehen |
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Förderthemen | Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung |
Förderart | Darlehen |
Fördergeber | ILB Merkblatt Brandenburg-Kredit Unternehmen |
Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Unternehmen unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden,
- Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,
- Natürliche Personen.
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
- Umschuldungen und Nachfinanzierung bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
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Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
- sowie der Erwerb eigener Anteile
- und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).
- Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Formulare / Downloads").
- Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden.
- Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
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Darlehenshöchstbetrag | maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben |
Auszahlung | 100 % |
Laufzeit/Tilgungsfreijahre | je nach Förderthema:
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Zinsbindung | maximal 10 Jahre |
Zinsverbilligung | maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal |
Zins- und Tilgungsrhythmus | vierteljährlich nachträglich |
Zinssatz | immer aktuell (siehe „Konditionen für Endkreditnehmer“) |
Bereitstellungsprovision | 0,15 % pro Monat beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Unternehmen stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.
Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.
Wie erfolgt die Besicherung?
Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang dieser Besicherung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Hausbank.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg-Kredit Unternehmen mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Programmen "ERP-Förderkredit KMU" und/oder dem "KfW-Förderkredit großer Mittelstand".
Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem ILB-Darlehen ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt für kleine und mittlere Unternehmen auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen. Bei Investitionen kann auch eine Beihilfe "Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" § 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 01/2023
- Stand: 03/2024
Antragsunterlagen
- Stand: 09/2022
- Stand: 01/2023
- Stand: 01/2022
- Stand: 11/2018
- Stand: 10/2022
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Gilt für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg-Kredit Unternehmen, Brandenburg GO, Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum
Stand: 07/2023 -
De-minimis Erklärung Hausbankengeschäft
neues Formular unter Berücksichtigung der neuen De-minimis-VO
Stand: 03/2024
Konditionen
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Konditionen Endkreditnehmer BKG & BKU großer Mittelstand ab 1. Oktober 2024
Siehe KfW-Konditionenrundschreiben vom 30. September 2024
Stand: 09/2024 -
Konditionen Endkreditnehmer BKU "KMU" ab 19. November 2024
Siehe KfW-Konditionenrundschreiben vom 18. November 2024
Stand: 11/2024 - Stand: 01/2022
Ergänzende Informationen
- Stand: 03/2009
- Stand: 07/2022
- Stand: 07/2022
- Stand: 12/2023
- Stand: 01/2022
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Merkblatt De-minimis-Regel Hausbankengeschäft
neues Merkblatt unter Berücksichtigung der neuen De-minimis-VO
Stand: 03/2024 - Stand: 11/2023
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 03/2018
- Stand: 12/2014
- Stand: 01/2022
- Stand: 05/2018
- Stand: 03/2022
- Stand: 03/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022